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27.11.2023 | 4x Ja und ein «Wenns-sein-muss»

Am 17.12.2023 hat das Davoser Stimmvolk über nicht weniger als 5 Vorlagen zu entscheiden. Die EVP empfiehlt Zustimmung zu allen Vorlagen. Sie bedauert jedoch die äusserst knapp im Grossen Landrat durchgesetzte, zusätzliche Steuerreduktion beim Budget und fordert bei der Wohnraumstrategie die Umsetzung griffiger Massnahmen zum Erhalt von Erstwohnraum.
Umstrittene Steuersenkung als verpasste Chance
Seit 2018 musste nicht mehr über ein Budget abgestimmt werden. Im Budget 2024 jedoch ist eine Ände-rung…

Am 17.12.2023 hat das Davoser Stimmvolk über nicht weniger als 5 Vorlagen zu entscheiden. Die EVP empfiehlt Zustimmung zu allen Vorlagen. Sie bedauert jedoch die äusserst knapp im Grossen Landrat durchgesetzte, zusätzliche Steuerreduktion beim Budget und fordert bei der Wohnraumstrategie die Umsetzung griffiger Massnahmen zum Erhalt von Erstwohnraum.
Umstrittene Steuersenkung als verpasste Chance
Seit 2018 musste nicht mehr über ein Budget abgestimmt werden. Im Budget 2024 jedoch ist eine Ände-rung des Steuerfusses von 103% auf 95% enthalten, deshalb wird es dem Volk unterbreitet. Vom Kleinen Landrat war ein Steuersatz von 97% der einfachen Kantonssteuer vorgeschlagen worden, aber das Parla-ment bestand in einem aussergewöhnlich knappen Entscheid (8:8 Stimmen, Stichentscheid des Präsiden-ten) auf dem von der bürgerlichen Seite vorgebrachten tieferen Satz. Ein Antrag aus der Geschäftsprü-fungskommission, dem Volk beide Varianten vorzulegen und damit eine direktdemokratische Auswahl-Ent-scheidung zu ermöglichen, wurde ebenso knapp abgelehnt. Die EVP bedauert diese verpasste Möglichkeit, in einer offensichtlich umstrittenen Sache den Stimmberechtigten das letzte Wort zu geben. Letztlich geht es beim Unterschied ob 97 oder 95 % «nur» um einen Steuerbetrag von 0.75 Mio. CHF. Deswegen das Budget als Ganzes abzulehnen, erscheint nicht vernünftig, was sich auch in der Annahme des Budgets in der Schlussabstimmung des Parlaments – ohne Gegenstimmen und mit nur 5 Enthaltungen – zeigte. Die EVP ist jedoch der Meinung, dass es nicht weise war, die zusätzliche Steuersenkung gezielt ohne Konsulta-tion des Volkes durch zu drücken, während gleichzeitig die Schulden ansteigen werden, weil die Investitio-nen nicht aus dem laufenden Haushalt allein bestritten werden können. Wenn man dann auch noch be-denkt, dass in den nächsten Jahren Entscheide über grosse Investitionen anstehen, und man durch die be-schleunigte Senkung der Steuern den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde im Hinblick auf diese Entscheide noch mehr einschränkt, kommt für die EVP Davos bei der Zustimmung zu diesem Budget nicht übertriebene Freude auf.
Virtuelle Behördensitzungen ermöglichen
Unsere Zeit wird immer digitaler. Im modernen Berufsalltag sind virtuelle Sitzungen selbstverständlich ge-worden. Auch die Behörden sollen von diesen Möglichkeiten profitieren können. Dafür ist jedoch die Schaf-fung einer entsprechenden Rechtsgrundlage nötig, in diesem Fall eine Änderung der Gemeindeverfassung sowie des Gesetzes. Dabei wird explizit festgehalten, dass die physische Präsenz weiterhin als Regel gilt und nur in ganz spezifischen Fällen davon abgewichen werden darf. Auf Anregung der EVP in der vorberaten-den Kommission wurde eine zusätzliche Bestimmung ins Gesetz aufgenommen, dass für Sitzungen von Kommissionen bereits bei berufs- oder ausbildungsbedingten Abwesenheiten ab 3 Tagen (z.B. Wochenauf-enthalter mit Studien- oder Arbeitsort ausserhalb von Davos) eine virtuelle Teilnahme erlaubt werden kann. Diese kürzere Frist (normalerweise muss die Abwesenheit mind. 1 Monat dauern) trägt dem Umstand Rechnung, dass Kommissionen oft sehr kurzfristig tagen müssen und die Terminfindung dadurch schwieri-ger ist. Abgestimmt wird nur über den Verfassungsgrundsatz; die detaillierte Gesetzesgrundlage wurde vom Grossen Landrat bereits beschlossen (unter Vorbehalt der Zustimmung des Volkes und des fakultativen Referendums). Die EVP steht hinter beidem und empfiehlt die Zustimmung zur Verfassungsänderung.
Photovoltaik: wichtiges Projekt an sinnvollem Ort
Aktuelle Entwicklungen in der internationalen Politik und die Erfahrungen des letzten Winters haben die Wichtigkeit der Produktion von eigenem Strom deutlich gemacht. Am besten ist es, wenn dieser Strom an dem Ort und zu dem Zeitpunkt erzeugt wird, an dem er gebraucht wird. Beides ist bei der geplanten Gross-anlage auf Totalp der Fall. Das durch jahrelange Forschung nachgewiesene hohe Energiegewinnungspoten-tial aufgrund der Lage, sowie die Einbettung in bereits bestehende Infrastruktur sind weitere Vorteile. Die Nachteile wie Landschaftsbeeinträchtigung oder Investitionsrisiko sind bei diesem Projekt jedoch im Ver-gleich zum Nutzen vertretbar, der vor allem im Bereich der Versorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit entsteht. Die EVP empfiehlt darum Zustimmung zum Projekt.
Erstwohnraum nicht nur schaffen, sondern vor allem erhalten
Dass es in Davos an verfügbarem Wohnraum für die Einheimischen mangelt, wird inzwischen nicht mehr bestritten. Und die Gemeinde beginnt nun – endlich, möchte man sagen – etwas dagegen zu tun. Was sie genau tun will, hat sie in einer umfassenden Wohnraumstrategie festgehalten. Die EVP hatte bereits im Ja-nuar 2021 in einer Petition auf die Dringlichkeit von Massnahmen zum Erhalt von Wohnraum für Einheimi-sche, gerade auch Familien, hingewiesen. Sie begrüsst deshalb, dass in der Strategie nicht nur die Schaf-fung von Erstwohnungen gefördert werden soll, sondern auch Massnahmen zum Erhalt solcher Wohnun-gen vorgesehen sind. Wie die vom Kleinen Landrat erarbeitete Wohnraumanalyse deutlich aufzeigt, ist der Verlust von bestehenden (sog. altrechtlichen) Wohnungen an den Zweitwohnungsmarkt das grössere Prob-lem als das gerne betonte Wachstum bzw. die Alterung der Bevölkerung: 60 von den geschätzten 100 neuen Erstwohnungen pro Jahr braucht es als Ersatz für umgenutzte Wohnungen! Die EVP unterstützt die Wohnraumstrategie und fordert dazu auf, das Problem faktenbasiert, transparent und beherzt anzu-packen. Die seit vielen Jahren versprochene Kontrolle der Umnutzung, sowie die anderen zum Erhalt von Erstwohnraum geplanten Massnahmen sind möglichst rasch und konsequent umzusetzen. Denn: Wohn-raum ist eigentlich bereits mehr als genug vorhanden. Nur muss er auch in genügendem Mass für die stän-dige Bevölkerung verfügbar sein. Wie die Strategie richtig aufzeigt, braucht es dafür das Anpacken aller Ak-teure. Die EVP Davos empfiehlt Zustimmung zur Wohnraumstrategie.
Färbi-Areal als guter erster Schritt
Das Bauprojekt auf dem Färbi-Areal ist ein sehr gutes Beispiel für das Zusammenspiel zwischen privater und öffentlicher Hand bei der Schaffung von Wohnraum. Die Gemeinde ermöglicht dabei durch raumpla-nerische Instrumente ein Projekt der privaten Grundeigentümerin, das zusätzlichen dringend benötigten und den Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum schafft, gerade auch Familienwohnungen. Die EVP be-grüsst insbesondere, dass mit diesem Projekt ein Areal entwickelt wird, das sich dicht an bereits besiedeltes Gebiet anschliesst und für Langsamverkehr und ÖV gut erschlossen ist. Wenn schon zusätzliches Land überbaut werden muss, dann soll es möglichst zentral liegen und nicht von motorisiertem Individualverkehr abhängig sein.
03.11.2023 | EVP Davos empfiehlt Esther Marmet für die Ersatzwahl in den Grossen Landrat

Die EVP Davos schlägt Esther Marmet für die Ersatzwahl in den Grossen Landrat vom 17. Dezember 2023 vor. Die EVP ist überzeugt, mit Esther Marmet eine engagierte und versierte Persönlichkeit der Wählerschaft empfehlen zu können. Esther Marmet ist in verschiedenenDavoser Vereinen aktiv.
Aktiv in der Davoser Politik
Mit der Wahl von Landrat Walter von Ballmoos in den Kleinen Landrat, wird ein Sitz im Grossen Landrat frei. Für diesen…

Die EVP Davos schlägt Esther Marmet für die Ersatzwahl in den Grossen Landrat vom 17. Dezember 2023 vor. Die EVP ist überzeugt, mit Esther Marmet eine engagierte und versierte Persönlichkeit der Wählerschaft empfehlen zu können. Esther Marmet ist in verschiedenenDavoser Vereinen aktiv.
Aktiv in der Davoser Politik
Mit der Wahl von Landrat Walter von Ballmoos in den Kleinen Landrat, wird ein Sitz im Grossen Landrat frei. Für diesen vakanten Sitz kandidiert für die EVP Davos Esther Marmet. Seit 2021 ist Esther Marmet Mitglied im Vorstand der EVP Graubünden und begleitet die Davoser Politik aktiv. In den letzten Jahren hat sie zusammen mit Landrat Christian Thomann drei Petitionen dem Kleinen Landrat eingereicht, um das Wanderwegnetz heutigen Bedürfnissen anzupassen, um den Verlust von grossen Familienwohnungen in Davos zu stoppen und um die Qualität des Waldes und seine Schutzfunktion zu fördern.
Politisches und soziales Engagement
Esther Marmet ist neben der Politik im Verein KID Kinder in Davos (ehemals Familienrat) aktiv, u.a. als Mitorganisatorin des jährlichen Spielplatzfests im Kurpark, das auch vom Kleinen Landrat unterstützt wird. Im Verein Save our food hilft sie ausserdem mit, Lebensmittel von Produzenten und Grossverteilern vor der Vernichtung zu retten und kostenlos an Personen mit geringem oder keinem Einkommen abzugeben.
Esther Marmet arbeitete nach dem Wirtschaftsstudium in den Bereichen Kommunikation und Buchhaltung. In den Jahren 2011 bis 2020 unterstützte sie im Support-Team einer Davoser Software-Firma Kunden aus dem Gastgewerbe und ist seither in der Finanzabteilung einer Davoser Klinik tätig. Durch ihre langjährige Arbeitserfahrung kennt sie die Anliegen des Tourismus- und Gesundheitsplatzes aus erster Hand. Die 37-Jährige ist verheiratet mit Mathias Marmet und Mutter von drei Kindern im Schulalter. Schul- und Familienfragen sowie das Thema Nachhaltigkeit liegen ihr besonders am Herzen.
Die EVP Davos möchte mit der Kandidatur von Esther Marmet der Stimmbürgerschaft eine gute Auswahl ermöglichen. Die EVP steht für eine Politik der Mitte, die sich auf christliche Werte stützt.
24.10.2023 | Erfolgreiche Erstteilnahme der EVP Graubünden mit 1% Wähleranteil

An den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 konnte die EVP Graubünden knapp 3000 Stimmen für sich gewinnen und erreicht damit bei ihrer erstmaligen Teilnahme an Nationalratswahlen ihr gesetztes Ziel von 1% Wähleranteil. Dies ist ein schöner Erfolg für die noch junge Partei.
Die 2007 gegründete EVP Graubünden war mit einer Liste und 5 Kandidierenden in den Wahlkampf gestie-gen. Das beste Resultat erreichte mit 943 Stimmen…

An den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 konnte die EVP Graubünden knapp 3000 Stimmen für sich gewinnen und erreicht damit bei ihrer erstmaligen Teilnahme an Nationalratswahlen ihr gesetztes Ziel von 1% Wähleranteil. Dies ist ein schöner Erfolg für die noch junge Partei.
Die 2007 gegründete EVP Graubünden war mit einer Liste und 5 Kandidierenden in den Wahlkampf gestie-gen. Das beste Resultat erreichte mit 943 Stimmen Christian Thomann, der die Partei auch seit 2009 im Grossen Landrat von Davos vertritt. Aber auch der Landquarter Agrarwissenschaftler Luca Francesco Bäni erzielte mit 652 Stimmen ein sehr erfreuliches Resultat.
Der höchste Anteil an Stimmen wurde mit beachtlichen 3.74% in der Gemeinde Davos erzielt. Dort hat die EVP Graubünden aktuell ihr einziges Mandat inne und von dort schickte sie neben Spitzenkandidat Thomann auch eine zweite Kandidierende ins Rennen. Aber aus allen Teilen des Kantons konnten Stimmen gewonnen werden, was ebenfalls ein Hauptziel der erstmaligen Teilnahme war. «Wir wollten allen Stimmbe-rechtigen im Kanton die Möglichkeit bieten, EVP zu wählen. Dass kantonsweit 1% der Wählenden Gebrauch davon machten und uns ihr Vertrauen schenkten, freut uns sehr», so Parteipräsident Thomann.
Mit ihrer Teilnahme trug die EVP Graubünden auch zum nationalen Wähleranteil der EVP Schweiz von 1.9% bei. Leider konnte das Wahlziel, alle 3 bestehenden Sitze im Nationalrat zu verteidigen, nicht erreicht wer-den. Dennoch fühlt sich die EVP Graubünden bestärkt durch die Ergebnisse der Wahlen und will sich auch in Zukunft für eine intakte Umwelt, ein respektvolles Miteinander und starke Familien einsetzen und dankt allen Wählenden herzlich für ihre Unterstützung.
03.08.2023 | EVP Graubünden geht ohne Listenverbindung in die Wahlen

Die EVP Graubünden wird die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 ohne Listenverbindung bestreiten. Nach zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Parteien und der EVP Schweiz entspricht dieses Resultat am besten den Zielsetzungen der EVP Graubünden als Partei der politischen Mitte.
Listenverbindungen dienen dazu, Stimmen, die auf die eigene Partei entfallen und die nicht zu einem Nationalratssitz führen, nicht verlorengehen zu…

Die EVP Graubünden wird die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 ohne Listenverbindung bestreiten. Nach zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Parteien und der EVP Schweiz entspricht dieses Resultat am besten den Zielsetzungen der EVP Graubünden als Partei der politischen Mitte.
Listenverbindungen dienen dazu, Stimmen, die auf die eigene Partei entfallen und die nicht zu einem Nationalratssitz führen, nicht verlorengehen zu lassen, sondern einer politisch nahestehenden Partei zuzuhalten. Auch die EVP Graubünden beurteilt das Instrument der Listenverbindung als sinnvoll. In Graubünden haben sich jedoch die Parteien des linken und des bürgerlichen politischen Spektrums jeweils zu eigenen Listenverbindungen zusammengeschlossen, so dass es bedauerlicherweise keine eigene Listengruppe der politischen Mitte geben kann. Da sich die EVP Graubünden als Partei der politischen Mitte weder nach links noch nach rechts ausrichten bzw. positionieren will, steht keine weitere Partei als Listenverbindungspartner zur Verfügung. Somit kommt als einzige überzeugende Lösung nur der Verzicht auf eine Listenverbindung in Frage.
Die EVP Graubünden bietet sich bei den Nationalratswahlen somit den Wählerinnen und Wählern als Partei an, die auf christliche Werte baut und dabei keine Stimmengeschenke nach links oder nach rechts verteilen will. Wer EVP wählt, wählt konsequent die politische Mitte.
Für die EVP Graubünden gehen 5 ausgewiesene Persönlichkeiten an den Start: Christian Thomann, Elektromonteur, Landwirt und Mitglied des Grossen Landrats, Davos Platz; Leona Eckert, Gymnasiastin, Co-Präsidentin der JEVP Schweiz, Igis; Esther Marmet, Controllerin, Davos Platz; Luca Francesco Bäni, Agrarwissenschaftler ETH, Landquart; Yannik Wicki, Hotelkaufmann, Laax. Die EVP Graubünden wurde im Jahr 2007 in Chur gegründet und ist seit 2009 im Grossen Landrat von Davos vertreten.
09.06.2023 | Zweimal Ja für mehr Planungssicherheit

Am 18. Juni 2023 wird über drei Vorlagen abgestimmt. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal „Ja“ zu klaren Zielvorgaben für den Klimaschutz und fairen Mindeststeuern für Grosskonzerne. Das Covid-19-Gesetz hingegen soll nicht noch länger Gemüter erhitzen und Menschen spalten, weshalb Stimmfreigabe beschlossen wurde.
Mit der OECD-Steuer sollen grosse, international tätige Unternehmen künftig in jedem Land weltweit mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne…

Am 18. Juni 2023 wird über drei Vorlagen abgestimmt. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal „Ja“ zu klaren Zielvorgaben für den Klimaschutz und fairen Mindeststeuern für Grosskonzerne. Das Covid-19-Gesetz hingegen soll nicht noch länger Gemüter erhitzen und Menschen spalten, weshalb Stimmfreigabe beschlossen wurde.
Mit der OECD-Steuer sollen grosse, international tätige Unternehmen künftig in jedem Land weltweit mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne bezahlen. Darauf haben sich mehr als 130 Staaten, darunter die Schweiz, geeinigt. Der zu Abstimmung vorliegende Kompromiss schafft Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen und verteilt die Einnahmen sinnvoll unter den betroffenen Kantonen und dem Rest der Schweiz und verhindert, dass Steuereinnahmen ins Ausland abfliessen, daher empfiehlt die EVP Graubünden Annahme der Vorlage.
Zu klaren Zielen und konkreten Schritten beim Klimaschutz empfiehlt die EVP Graubünden ebenfalls Zustimmung. Der Klimawandel ist bereits im Gange und hat in Gebirgsregionen wie Davos spürbare Auswirkungen. Der vorliegende Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative setzt Anreize für Innovationen und fördert die einheimische Energie-Produktion. Dies soll der aktuell grossen Abhängigkeit von Energie- und Rohstofflieferungen aus dem Ausland entgegenwirken. Eine wichtige Voraussetzung ist für die EVP Graubünden die „Rücksicht auf die Sozialverträglichkeit“, die in Art. 11 explizit festgehalten wird. Es wird schwierig werden, die Ziele zu erreichen. Doch wer nicht die ersten Schritte macht, wird auch nirgends ankommen.
Durch die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes will man gerüstet sein für eine allfällige Rückkehr der Pandemie. Es muss jedoch die Frage erlaubt sein, ob sinnvolle Massnahmen, z.B. betreffend Reisefreiheit für Grenzgänger oder Zugang zu relevanten Medikamenten, nicht besser generell geregelt werden können als in einem Sondergesetz mit Ablaufdatum. Vor allem aber ist der EVP Graubünden Aufarbeitung und Versöhnung nach diesen schwierigen drei Jahren wichtiger als die Abdeckung aller Eventualitäten. Sie hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen, dies in der Hoffnung, dass nicht länger gestritten, sondern wieder konstruktiv und zukunftsgerichtet gelebt und politisiert wird.
22.05.2023 | EVP Graubünden nimmt erstmals an den Nationalratswahlen teil

Die Evangelische Volkspartei Graubünden wird mit einer Liste mit der Bezeichnung “EVP Graubünden” an den Nationalratswahlen vom Oktober 2023 teilnehmen. Für die 2007 gegründete Partei ist es die erstmalige Teilnahme.
Der Vorstand der EVP Graubünden hat bei der Standeskanzlei Graubünden heute einen Wahlvorschlag für die Nationalratswahlen 2023 eingereicht. Der…

Die Evangelische Volkspartei Graubünden wird mit einer Liste mit der Bezeichnung "EVP Graubünden" an den Nationalratswahlen vom Oktober 2023 teilnehmen. Für die 2007 gegründete Partei ist es die erstmalige Teilnahme.
Der Vorstand der EVP Graubünden hat bei der Standeskanzlei Graubünden heute einen Wahlvorschlag für die Nationalratswahlen 2023 eingereicht. Der Wahlvorschlag trägt den Namen "EVP Graubünden", "PEV Grischun" (für Partida Populara Evangelica Grischun) sowie "PEV Grigioni" (für Partito Popolare Evangelico Grigioni). Auf der Liste kandidieren 5 Personen: Christian Thomann, Elektromonteur, Landwirt und Mitglied des Grossen Landrats, Davos Platz; Leona Eckert, Gymnasiastin, Co-Präsidentin der JEVP Schweiz, Igis; Esther Marmet, Controllerin, Davos Platz; Luca Francesco Bäni, Agrarwissenschaftler ETH, Landquart; Yannik Wicki, Hotelkaufmann, Laax.
Die EVP Graubünden wurde am 12. Mai 2007 in Chur gegründet und ist seit 2009 im Grossen Landrat von Davos vertreten. Die Mitgliederversammlung der EVP Graubünden hat am 15. April 2023 zustimmend vom Beschluss des Vorstands Kenntnis genommen, an den kommenden Nationalratswahlen teilzunehmen. Die EVP als nationale Partei soll auch in Graubünden vertreten sein.
Die EVP Schweiz beabsichtigt, bei den Nationalratswahlen 2023 schweizweit in 18 Kantonen mit einer eigenen Liste teilzunehmen. Mit dem Einreichen einer Liste in Graubünden zu den Nationalratswahlen 2023 wird es erstmals allen Bündnerinnen und Bündnern ermöglicht, EVP zu wählen. Christian Thomann, Präsident der EVP Graubünden, unterstreicht dazu: "Wir sind stolz, die EVP mit einer ausgewogenen Liste zu präsentieren. Den Wählerinnen und Wählern möchten wir eine gute Alternative bieten gestützt auf christlichen Werten."
Die EVP Graubünden möchte die politische Mitte stärken und unterstützt die gemeinsame Listenverbindungsstrategie von Die Mitte, GLP und EVP Schweiz (https://www.evppev.ch/newsartikel/action/News/detail/artikel/listenverbindungs-strategie-von-die-mitte-glp-und-evp-staerkt-politisches-zentrum/).
15.04.2023 | Teurer Schulzwischentrakt überzeugt nicht rundum

Die EVP Davos empfiehlt zu den beiden kommunalen Abstimmungsvorlagen der Volksabstimmung vom 14. Mai 2023 ein Ja einzulegen. Allerdings vermag die teure Erweiterung der Schulanlage Davos Platz nur teilweise zu überzeugen. Die clevere Gewerbezone Gadastatt-Tanne gewinnt demgegenüber Herz und Verstand, wird doch mit dem Boden sparsam umgegangen, Gewerberaum geschaffen und sogar noch Landwirtschaftsland zurückgewonnen. Kantonale und eidgenössische Vorlagen gibt es an diesem Abstimmungswochenende keine.
Ungereimtheiten trüben die Freude über eine neue Schulbaute
Ein neu umgebautes Schulgebäude, so wie es die Abstimmungsvorlage vorsieht, weckt immer…

Die EVP Davos empfiehlt zu den beiden kommunalen Abstimmungsvorlagen der Volksabstimmung vom 14. Mai 2023 ein Ja einzulegen. Allerdings vermag die teure Erweiterung der Schulanlage Davos Platz nur teilweise zu überzeugen. Die clevere Gewerbezone Gadastatt-Tanne gewinnt demgegenüber Herz und Verstand, wird doch mit dem Boden sparsam umgegangen, Gewerberaum geschaffen und sogar noch Landwirtschaftsland zurückgewonnen. Kantonale und eidgenössische Vorlagen gibt es an diesem Abstimmungswochenende keine.
Ungereimtheiten trüben die Freude über eine neue Schulbaute
Ein neu umgebautes Schulgebäude, so wie es die Abstimmungsvorlage vorsieht, weckt immer positive Gefühle. Wer möchte sich nicht für gute Bildungsvoraussetzungen für unsere Jugend einsetzen? Ein haushälterischer Umgang mit den Steuermitteln führt jedoch stets zur unbequemen Frage, was ein moderner einfacher Zweckbau gekostet hätte, im Gegensatz zur vorgelegten Abstimmungsvorlage mit Altbau und übergestülptem Neubau. Angaben zu einer simplen Bauvariante hatte der Kleine Landrat leider nicht vorgelegt. Vergleichszahlen fehlen deshalb. Ohne die selbstgesteckte Vorgabe, bestehende Bausubstanz weiter zu nutzen und darum herum die Erweiterung zu bauen, hätte wohl ziemlich Geld gespart werden können. Natürlich ist es lobenswert, die Umweltbelastung durch die Weiterverwendung von bestehenden Materialien zu reduzieren. Die Stimmbevölkerung verdient es jedoch, die daraus entstehenden Mehrkosten transparent aufgezeigt zu erhalten. Die Frage, wieviel teurer ein Gebäude der Nachhaltigkeit zuliebe sein darf, muss erlaubt sein.
Unklar ist auch, ob der Bau nicht zu gross geplant wurde, da gemäss Abstimmungsbotschaft für 160 Tagesschülerinnen und -schüler Platz geschaffen werden soll. In schulinternen Papieren wird jedoch nur mit 70 Tagesschülerinnen und -schülern kalkuliert (Dokument 170-7 der öffentlichen Aktenauflage). 160 Plätze in der Tagesschule erscheinen der EVP im Vergleich zu den gesamten Schülerzahlen und zu den bisherigen Zahlen der Mittagsbetreuung enorm hoch.
Beim neuen Bau ist faktisch nur das Erdgeschoss zur Nutzung durch die Tagesschule geplant. Die übrigen Etagen dienen der Schulverwaltung, dem regulären Schulbetrieb und der Talentschule. In Anbetracht dessen, dass die Tagesschule über nicht mal einen Viertel der neuen Schulbaute verfügen wird, ist sie in der Argumentation der Behörden stark überbetont. Schulinvestitionen sind grundsätzlich positiv zu werten, aber diese Abstimmungsvorlage überzeugt nicht restlos. Die EVP Davos stimmt mangels besserer Alternative dieser Vorlage zu, mit Zähneknirschen.
Gewerbezone und Landwirtschaftsfläche durch bessere Ordnung geschaffen
Die Gemeinde sucht seit vielen Jahren nach zusätzlicher Gewerbefläche. Die nun vorliegende Lösung liegt zwar so nah, doch es benötigte etwas Cleverness, eine bestehende schlecht genutzte Gemeindeparzelle neu zu arrondieren und mit den Nachbarn die Zustimmung für den nötigen Landabtausch zu erwirken. Die neu gestaltete Parzelle ist optimal an den Verkehr angeschlossen und liegt nahe zum Davoser Ortszentrum. Zahlreiche in der Nähe liegende "wilde Gewerbeflächen" zeugen von einem bestehenden Bedürfnis des Gewer-bes in dieser Gegend. "Wilde Gewerbeflächen" belasten aber die Landwirtschaftszone. Die Abstimmungsvorlage schafft hier das Gegenteil: Es wird neue Gewerbefläche geschaffen, und die Landwirtschaftsfläche wird durch geschickte Landumlegung sogar noch vergrössert. Die Vorlage zeigt eine überzeugende Gelegenheit auf, durch Optimierungen zu neuer Gewerbezone an geeignetster Lage zu gelangen. Die Vorlage ist unwiderstehlich, die EVP Davos empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
17.02.2023 | Fachhochschulzentrum ist wichtige Investition in die Zukunft

Am 12. März 2023 wird im Kanton Graubünden über eine kantonale Vorlage abgestimmt. Es geht um einen Kredit von 151 Millionen Franken zum Bau eines neuen Fachhochschulzentrums. Die EVP Graubünden unterstützt diese wichtige Investition in die Bildung und empfiehlt ein Ja zur Abstimmungsvorlage. Eidgenössische Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.
Der Kanton Graubünden als Eigentümer der Fachhochschule FHGR wird für ein neues Fachhochschulzentrum den grössten Teil der Projektkosten von 178…

Am 12. März 2023 wird im Kanton Graubünden über eine kantonale Vorlage abgestimmt. Es geht um einen Kredit von 151 Millionen Franken zum Bau eines neuen Fachhochschulzentrums. Die EVP Graubünden unterstützt diese wichtige Investition in die Bildung und empfiehlt ein Ja zur Abstimmungsvorlage. Eidgenössische Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.
Der Kanton Graubünden als Eigentümer der Fachhochschule FHGR wird für ein neues Fachhochschulzentrum den grössten Teil der Projektkosten von 178 Millionen Franken übernehmen. 27 Millionen Franken wird der Bund beitragen. Der Ausbildungsstandort Graubünden als einer von acht Standorten einer Fachhochschule in der Schweiz wird damit stark aufgewertet. Die Bildungsangebote der FHGR sind im nationalen Wettbewerb konkurrenzfähig. Damit dies so bleibt, ist jedoch eine zeitgemässe Infrastruktur nötig. Die Zusammenfassung der heute verzettelten FHGR-Gebäude an einem zentralen Standort ist eine Investition in die Zukunft des Kantons.
Mit dem neuen Fachhochschulzentrum soll Graubünden eine Bildungsinstitution mit Strahlkraft erhalten. Es ist eine kräftige Antwort, um gegen den sich seit einigen Jahren zuspitzenden Fachkräftemangel anzutreten. Der Grosse Rat hat bereits finanzielle Reserven in der Höhe der Investitionsausgaben zurückgestellt. Heute ist die Fachhochschule aufgrund ihres Wachstums auf viel zu viele Standorte in der Stadt Chur aufgeteilt. Die Zusammenfassung der Standorte in einem Areal wird die Betriebskosten senken, Synergien freisetzen, mit einer gross-flächigen Photovoltaikanlage einen Überschuss an Energie erzeugen, einen guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr sicherstellen sowie eine gute Nähe zu Sport- und Freizeitanlagen bieten. Die Zahl der Studierenden an der FHGR ist in den letzten zehn Jahren auf über 2'400 Studierende angestiegen. Die FHGR wird mit diesem Neubau weiter an Attraktivität gewinnen und neue Studierende aus der Schweiz anziehen können.
Das geplante Holzgebäude soll aus möglichst nachhaltigen und regionalen Rohstoffen erstellt werden. Es wird angestrebt, dass das Holz für den Bau des Fachhochschulzentrums möglichst aus lokalen Wäldern stammt, um die lokale Forst- und Holzwirtschaft zu stärken und den CO2-Ausstoss beim Bau zu reduzieren. Die EVP Graubünden empfiehlt, den Verpflichtungskredit für die Realisierung des Fachhochschulzentrums anzunehmen.
11.11.2022 | Graubünden verdient ein starkes Obergericht

Am 27. November 2022 kommen im Kanton Graubünden zwei kantonale Vorlagen zur Volksabstimmung. Die Zusammenlegung von Kantons– und Verwaltungsgericht soll Systemvorteile freilegen und die Gerichtsarbeit stärken. Für den neuen Sitz dieses Gerichts soll die Liegenschaft des alten Staatsgebäudes hergerichtet werden. Beide Vorlagen erhalten von der EVP Graubünden ein überzeugtes Ja. Eidgenössische Vorlagen kommen keine zur Volksabstimmung.
Zwei unnötig eigenständige Gerichte werden zusammengelegt
Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung sollen die kantonalen Gerichte gestärkt werden.…

Am 27. November 2022 kommen im Kanton Graubünden zwei kantonale Vorlagen zur Volksabstimmung. Die Zusammenlegung von Kantons- und Verwaltungsgericht soll Systemvorteile freilegen und die Gerichtsarbeit stärken. Für den neuen Sitz dieses Gerichts soll die Liegenschaft des alten Staatsgebäudes hergerichtet werden. Beide Vorlagen erhalten von der EVP Graubünden ein überzeugtes Ja. Eidgenössische Vorlagen kommen keine zur Volksabstimmung.
Zwei unnötig eigenständige Gerichte werden zusammengelegt
Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung sollen die kantonalen Gerichte gestärkt werden. Die Zusammenlegung des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts zu einem Obergericht soll die Gerichtsstrukturen verbessern. Das Obergericht kann neu direkt beim Grossen Rat Gesetzes- und Verfassungsänderungen anregen, die sich auf die Verwaltung des Gerichts beziehen. Und mit punktuellen Lockerungen gewisser verzichtbarer Anforderungen können durch mehr Wettbewerb und einen grösseren Adressatenkreis bei den Richterstellen auch sehr fähige Personen für die Gerichte gewonnen werden. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Zusammenlegung des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts anzunehmen.
Angemessener Verwendungszweck für das alte Staatsgebäude in Chur
Der mit der zweiten kantonalen Abstimmungsvorlage unterbreitete Verpflichtungskredit für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes in Chur soll dafür sorgen, dass das Kantonsgericht und das Verwaltungsgericht nicht nur organisatorisch, sondern auch räumlich an einem Standort zusammenfinden. Das altehrwürdige Staatsgebäude eignet sich aufgrund seiner Geschichte und Ausstrahlung ideal als neue Wirkungsstätte und als Sitz des höchsten Gerichts im Kanton Graubünden. Der sorgfältige Umbau und die massvolle Erweiterung tragen der staatspolitischen und baukulturellen Bedeutung des Staatsgebäudes Rechnung. Gleichzeitig werden damit die Anforderungen an eine moderne Justiz erfüllt. Die gesamten Investitionskosten sind hoch, aber vertretbar, da sie ohnehin aufgrund hoher Auflagen bei jedwelcher künftigen Nutzung dieses Gebäudes unvermeidlich entstanden wären. Der Erhalt und die Zuführung des Gebäudes zu einer sinnvollen Nutzung sind indiskutabel, auch wenn ganz erhebliche Ausgaben nötig sind, um dieses historische Gebäude zu erhalten. Der moderne Anbau gemäss Visualisierung in der Abstimmungsbotschaft ist Geschmackssache und wird etwa so gut zum herrschaftlichen Gebäude passen wie die Zugangsrampe zum Grossratsgebäude. Die EVP Graubünden empfiehlt, den Verpflichtungskredit für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes anzunehmen.
12.09.2022 | AHV-Revision stärkt das Sozialwerk nachhaltig

Am 25. September 2022 kommen im Kanton Graubünden vier eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal Ja und zweimal Nein. Die Massentierhaltungsinitiative ist abzulehnen, weil vorhandener Handlungsbedarf und die verlangten Massnahmen in einem Missverhältnis stehen. Die Vorlage zur Abschaffung der Verrechnungssteuer will ein unverzichtbares Mittel unbedrängt und ohne Ersatzlösung aus der Hand geben. Zustimmung ist bei den beiden AHV-Vorlagen empfohlen, die zur finanziellen Sicherung des wichtigsten schweizerischen Sozialwerks notwendig sind.
Keine systematische Verletzung des Tierwohls in der Schweiz
Die Massentierhaltungsinitiative will den Schutz der Würde der Tiere in der…

Am 25. September 2022 kommen im Kanton Graubünden vier eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal Ja und zweimal Nein. Die Massentierhaltungsinitiative ist abzulehnen, weil vorhandener Handlungsbedarf und die verlangten Massnahmen in einem Missverhältnis stehen. Die Vorlage zur Abschaffung der Verrechnungssteuer will ein unverzichtbares Mittel unbedrängt und ohne Ersatzlösung aus der Hand geben. Zustimmung ist bei den beiden AHV-Vorlagen empfohlen, die zur finanziellen Sicherung des wichtigsten schweizerischen Sozialwerks notwendig sind.
Keine systematische Verletzung des Tierwohls in der Schweiz
Die Massentierhaltungsinitiative will den Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dazu soll gehören, dass Tiere nicht in "Massentierhaltung" gehalten werden. Tiere verbringen in der Landwirtschaft den Grossteil ihres Lebens auf Betonböden und haben kaum Beschäftigungsmöglichkeiten. Der Bund müsste Kriterien festlegen insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung mit kurzen Transportwegen und kontrollierten Betäubungsvorgängen sowie die maximale Gruppengrösse je Stall. Bis zu 27’000 Hühner oder 1’500 Schweine dürfen heute in einer Halle gehalten werden. Die Betreuung einzelner Tiere ist praktisch unmöglich, viele Tiere würden unbemerkt sterben. Die Initiative fordert eine starke Reduktion der Gruppengrössen. Weiter müsste der Bund bezüglich der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken Vorschriften zur Einhaltung Schweizer Standards erlassen, was aber zu kontrollieren nur sehr schwierig möglich sein wird. Die Initiative spielt herunter, dass die Tierhaltung in der Schweiz meist kleinstrukturiert ist, auf einem sehr strengen Tierschutzgesetz basiert und umfassend kontrolliert wird. Es gibt in der Schweiz keine systematische Verletzung des Tierwohls, Bauern und Bäuerinnen arbeiten nicht verantwortungslos. Der durch die Initiative geforderte Bio-Standard in der Tierhaltung würde erhebliche Mehrkosten und deutlich höhere Preise erzeugen. Import und Ein-kaufstourismus würden angekurbelt. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Massentierhaltungsinitiative abzulehnen.
Rentenalter 65 für alle, steigende Lebenserwartung und Babyboomer kurz vor der Rente begründen neuen Anlauf zur AHV-Revision
Die Finanzierung der AHV ist schwierig auf Jahrzehnte hinaus zu prognostizieren, aber tendenziell verschlechtert sie sich. Die Einnahmen reichen nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu finanzieren, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben geht langsam aus dem Lot. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge weiter verschärfen. Am 25. September wird deshalb über zwei Vorlagen abgestimmt: Einerseits soll die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht werden. Der Normalsatz betrüge künftig 8,1 % (+0,4 %), der Sondersatz 3,8 % (+0,1 %) und der reduzierte Satz 2,6% (+0,1 %). Damit sollen zusätzliche Einnahmen für die AHV von rund 1,4 Mrd. Franken jährlich erzielt werden. Andererseits soll das Referenzalter für den Bezug der AHV-Renten auf 65 Jahre vereinheitlicht und der Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren flexibilisiert werden. Damit Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, nicht kurz vor dem Erreichen des Rentenalters vor veränderte Tatsachen (Rentenalter 65) gestellt werden, wurden Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1960-1968 beschlossen. Die betroffenen Frauen erhalten eine Kombination aus einem erleichterten Rentenvorbezug und einem generellen AHV-Zuschlag bei ordentlicher Pensionierung. Der Zuschlag beträgt 160 Franken pro Monat bei Einkommen bis 57'360 Franken, 100 Franken pro Monat bei Einkommen bis 71'700 Franken und 50 Franken pro Monat ab einem Einkommen von 71'701 Franken. Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk in der Schweiz. Die AHV soll jetzt auch für die Frauen gestärkt werden. Darum erhalten alle Frauen, welche in den kommenden neun Jahren ordentlich in Rente gehen, mehr AHV als heute. Davon profitieren insbesondere Frauen mit tiefen Löhnen. Dank der Flexibilisierung des Rentenalters haben zudem alle die Möglichkeit, trotzdem bereits mit 64 in die Rente zu gehen. Bei der Einführung der AHV 1948 wurde das Rentenalter für Frauen und Männer auf 65 festgesetzt. Zwischenzeitlich wurde das Frauenrentenalter zweimal gesenkt. Heute gibt es keine stichhaltigen Argumente mehr, welche für Frauen ein tieferes Rentenalter begründen. Allerdings werden auch heute noch Erziehungs- und Betreuungsarbeiten zu wenig honoriert. Dass Frauen tiefere Renten als Männer erhalten, liegt vor allem an den Pensionskassenrenten (2. Säule). Durch die nun vorgesehene Anhebung des Rentenalters zahlen Frauen künftig ein Jahr länger in die Pensionskasse ein und erhöhen damit auch diese Rente. Zum Schluss sehr positiv für alle: Die Lebenserwartung beim Eintritt ins Rentenalter (mit 65 Jahren) steigt weiter an. 1948 (Einführung der AHV) lag die Lebenserwartung bei Männern mit 65 Jahren bei 12,4 Jahren und bei Frauen bei 14,0 Jahren. Heute geht man von 20,2 resp. 23,0 Jahren aus. Weil der Ruhestand heute viel länger dauert, können wir die AHV viel länger geniessen. Aber sie muss funktionieren und finanzierbar bleiben. Deshalb empfiehlt die EVP Graubünden, die beiden AHV-Vorlagen anzunehmen.
Verrechnungssteuer ist – ohne Ersatzlösung zur Vermögensdeklarierung – unverzichtbar
Zinszahlungen auf Obligationen unterliegen in der Schweiz der sogenannten Verrechnungssteuer. Den Besitzenden von Obligationen werden zunächst nur 65 % der Zinsen ausbezahlt. Die 35 % Verrechnungssteuer erhalten die Besteuerten jedoch vollumfänglich wieder zurückerstattet, sofern die Zinserträge bei der Steuererklärung deklariert wurden. Da andere Länder jedoch keine solche Steuer kennen, sind Schweizer Obligationen für Unternehmen und Investoren im internationalen Umfeld unattraktiv. Sie nehmen deshalb Fremdkapital lieber im Ausland auf, z.B. in Luxemburg. Dieser Wettbewerbsnachteil soll durch die Abschaffung der Verrechnungssteuer behoben und der Finanzplatz Schweiz gestärkt werden. Die Verrechnungssteuer bezweckt jedoch in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Sie will die Steuerpflichtigen dazu veranlassen, ihre betreffenden Einkünfte und Vermögenserträge sowie das Vermögen, auf dem die Gewinne erzielt wurden, anzugeben. Wird die Verrechnungssteuer jedoch ersatzlos gestrichen, entfällt dieser Anreiz. Das eidgenössische Parlament hatte zudem darauf verzichtet, alternative Sicherungsmassnahmen ins Gesetz zu schreiben, welche Steuerhinterziehung verhindern könnten. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer könnte somit in- und ausländische Steuerkriminalität fördern und den Ruf der Schweiz international beschädigen. Zusätzlich wird mit dieser Reform auch die Umsatzabgabe (Teil der Stempelabgaben) auf Obligationen abgeschafft. Diese fällt bei jeder Transaktion an, bei der eine Obligation den Besitzer wechselt und macht daher den Handel mit (kurzfristigen) Obligationen unattraktiv. Insgesamt basiert die Abstimmungsvorlage nicht auf einem dringenden Handlungsbedarf. Sie untergräbt eine korrekte Besteuerung von finanziellem Vermögen und führt zu jährlichen Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken. Dagegen wird die Abschaffung der Heiratsstrafe bei Steuer und AHV vom eidgenössischen Parlament "aus Kostengründen" auf die lange Bank geschoben. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Abschaffung der Verrechnungssteuer abzulehnen.
18.04.2022 | Nein zur Organentnahme ohne klare Zustimmung

Am 15. Mai 2022 kommen im Kanton Graubünden drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal Ja und einmal Nein. Die Änderung des Transplantationsgesetzes ist abzulehnen, weil eine Organentnahme nicht ohne ausdrückliche Zustimmung gemacht werden darf. Die Grenz– und Küstenwache Frontex soll mehr Mittel erhalten für Aufgaben, die die Schweiz im europäischen Verbund besser lösen kann. Bei der Änderung des Filmgesetzes sollen Streamingdienste dieselben finanziellen Pflichten betreffend Schweizer Filmschaffen übernehmen müssen wie inländische TV-Sender.
Mehr Serien und mehr Filme aus der Schweiz
Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streaminganbieter wie Netflix, Amazon oder Disney…

Am 15. Mai 2022 kommen im Kanton Graubünden drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal Ja und einmal Nein. Die Änderung des Transplantationsgesetzes ist abzulehnen, weil eine Organentnahme nicht ohne ausdrückliche Zustimmung gemacht werden darf. Die Grenz- und Küstenwache Frontex soll mehr Mittel erhalten für Aufgaben, die die Schweiz im europäischen Verbund besser lösen kann. Bei der Änderung des Filmgesetzes sollen Streamingdienste dieselben finanziellen Pflichten betreffend Schweizer Filmschaffen übernehmen müssen wie inländische TV-Sender.
Mehr Serien und mehr Filme aus der Schweiz
Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streaminganbieter wie Netflix, Amazon oder Disney verpflichtet werden, 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Zudem sollen Streamingdienste neu verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Inländische Fernsehsender sind bereits seit Jahrzehnten verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Für die global tätigen Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht. Demgegenüber kennen viele europäische Länder bereits eine solche Verpflichtung. Dort hat sich gezeigt, dass Streamingdienste dadurch einen zusätzlichen Anreiz erhalten, in die Produktion neuer Filme und Serien zu investieren und diese in ihren Katalogen anzubieten. Durch die zur Abstimmung stehende Änderung des Filmgesetzes werden Schätzungen zufolge rund 18 Mio. Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen fliessen. Die Abstimmungsvorlage ist massvoll und austariert. Streamingdienste, die in der Schweiz Geschäfte machen, sollen sich auch an einer sinnvollen Förderung des Filmschaffens beteiligen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Änderung des Filmgesetzes anzunehmen.
Keine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung
Das eidgenössische Parlament will die sogenannte «erweiterte Widerspruchslösung» in das Transplantationsgesetz aufnehmen. Diese sieht vor, dass künftig prinzipiell allen Personen am Lebensende ihre Organe entnommen werden können, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich der Organentnahme widersprochen haben. Die Angehörigen könnten zum Zeitpunkt des Sterbens noch intervenieren, werden aber in der schweren Situation des Abschiednehmens zusätzlich einem starken Entscheidungsdruck ausgesetzt. Die EVP ist gegen diese Lösung und unterstützte das Referendum gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes, das nun der Volksabstimmung vorgelegt wird. Es ist unethisch, einem Menschen ohne seine ausdrückliche Zustimmung am Lebensende «automatisch» seine Organe zu entnehmen. Schweigen zu Lebzeiten kann und darf nach dem Tod nicht gesetzlich als Zustimmung gedeutet werden. Dies wäre ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich zugesicherte Recht jedes einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Es widerspricht zutiefst dem schweizerischen Rechts- und Verfassungsverständnis, wenn der Schutz der körperlichen Unversehrtheit inskünftig aktiv eingefordert werden muss – noch dazu in der höchst verletzlichen Situation des Sterbeprozesses. Kommt hinzu, dass in der Schweiz für jeden medizinischen Eingriff eine ausdrückliche Zustimmung zwingend ist – ausgerechnet für die Organspende soll dieses Prinzip nicht mehr gelten. Organentnahme, obwohl im Moment des Sterbens keine klare Willensäusserung dazu vorliegt, ist der falsche Weg. Es braucht die ausdrückliche Zustimmung. Deshalb empfiehlt die EVP Graubünden nachdrücklich, die Änderung des Transplantationsgesetzes abzulehnen.
Schutz der europäischen Aussengrenze benötigt mehr materielle und personelle Unterstützung
Die Europäische Union EU rüstet seit 2016 die Grenz- und Küstenwache Frontex mit mehr Personal und technischer Ausrüstung, Schiffen und Flugzeugen auf, damit sie ihre schwierigen Aufgaben an den Außengrenzen, an denen zusätzliche Unterstützung benötigt wird, besser wahrnehmen kann. Frontex unterstützt bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, von Schmuggel und Menschenhandel oder im Bereich des Asylwesens, indem Papiere besser geprüft, legale Papiere beschafft und Rückführungen ermöglicht werden. Am Ausbau der Frontex muss sich auch die Schweiz beteiligen, weil es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handelt. Verweigert die Schweiz ihren Beitrag, steht für sie die sinnvolle und weitgehend grenzenlose Schengen-Welt auf dem Spiel. Der finanzielle Beitrag der Schweiz wird von ursprünglich 14 Millionen Franken auf rund 61 Millionen Franken pro Jahr bis 2027 steigen. Zudem soll die Schweiz an die Frontex auch mehr Personal zur Verfügung stellen. Das Engagement der Schweiz dient der eigenen Sicherheit. Der europäische Grenzschutz ist eine Notwendigkeit. Darum ist es richtig, dass sich die europäischen Staaten und die Schweiz in den Grenzländern des Schengen-Raums am Schutz der europäischen Aussengrenze beteiligen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Übernahme der EU-Verordnung zur europäischen Grenz- und Küstenwache anzunehmen.
17.01.2022 | Tabakwerbung animiert Jugendliche zu überdurchschnittlichem Rauchen

Am 13. Februar 2022 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber vier eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt dreimal Nein und einmal Ja: Die Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot wird zur Annahme empfohlen, da Jugendliche überdurchschnittlich oft rauchen und in Abhängigkeit geraten. Die Tierversuchsverbotsinitiative ist radikal, verkennt die bestehenden hohen Anforderungen an den Tierschutz und ist abzulehnen. Ebenfalls abzulehnen sind die Abschaffung der Stempelsteuern bei Herausgabe von Wertpapieren, die eine unnötige Entlastung von Grossunternehmen und Steuerausfälle mit sich bringt, sowie das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das das Giesskannenprinzip fördert und Regionalzeitungen vernachlässigt.
Tierschutz hat in der Schweiz bereits grosse Priorität und steht im Verfassungsrang
Die Volksinitiative “Ja zum Tier– und Menschenversuchsverbot”…

Am 13. Februar 2022 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber vier eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt dreimal Nein und einmal Ja: Die Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot wird zur Annahme empfohlen, da Jugendliche überdurchschnittlich oft rauchen und in Abhängigkeit geraten. Die Tierversuchsverbotsinitiative ist radikal, verkennt die bestehenden hohen Anforderungen an den Tierschutz und ist abzulehnen. Ebenfalls abzulehnen sind die Abschaffung der Stempelsteuern bei Herausgabe von Wertpapieren, die eine unnötige Entlastung von Grossunternehmen und Steuerausfälle mit sich bringt, sowie das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das das Giesskannenprinzip fördert und Regionalzeitungen vernachlässigt.
Tierschutz hat in der Schweiz bereits grosse Priorität und steht im Verfassungsrang
Die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot" fordert ein bedingungsloses Verbot für Tierversuche und der Forschung am Menschen. Sie verlangt zudem ein Handels- und Importverbot sämtlicher Produkte, für die Tierversuche direkt oder indirekt durchgeführt werden. Die Forschung in der Medizin mache keine Fortschritte, sondern versuche nur Symptome zu behandeln. Dabei müssen heute sämtliche Tierversuche bewilligt werden. Der Schutz der Tiere ist in der Schweiz mit Artikel 80 bereits in der eidgenössischen Verfassung verankert, die Forschung am Menschen regelt das Humanforschungsgesetz. Die Anzahl an Tierversuchen konnte in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich – zwischen 1983 und 2020 um mehr als zwei Drittel – gesenkt werden. Ziel des in der Schweizer Forschung geltenden sogenannten 3R-Prinzips ist es, Tierversuche möglichst vollständig zu vermeiden (Replacement) sowie die Zahl der Tiere (Reduction) und ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Mass zu beschränken. Die Tierschutzverordnung erlaubt bereits heute nur noch dann Tierversuche, wenn der angestrebte Erkenntnisgewinn nicht mit Alternativmethoden erzielt werden kann. Mit der Volksinitiative hätte die Schweiz ernsthafte und gefährliche Versorgungsprobleme von medizinischen Gütern, da mit der Initiative ein Einfuhrverbot für Güter aus Tierversuchen gelten würde, dies obwohl das geltende Recht streng genug ist, um Mensch und Tier in der Forschung gut zu schützen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Tier-versuchsverbotsinitiative abzulehnen.
Tabakwerbeverbot muss Teil des Jugendschutzes unserer Gesellschaft werden
Die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" fordert ein Verbot für jegliche Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht. Sie sollen vor dem frühzeitigen Einstieg in das Rauchen geschützt werden und somit vor massiven gesundheitlichen Schäden. Rund 32 % der Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren rauchen täglich oder gelegentlich. Damit liegt diese Altersgruppe sogar über dem Schnitt der Gesamtbevölkerung. Mehr als die Hälfte der rauchenden Bevölkerung hat vor dem 18. Lebensjahr begonnen, regelmässig zu rauchen. Das Parlament hat in der Herbstsession – um dieser Volksinitiative Wind aus den Segeln zu nehmen – das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Dieses regelt unter anderem Werbeverbote, welche spezifisch auf Minderjährige abzielen, oder Beschriftungsvorgaben für Tabakprodukte, um vor Gesundheitsschäden zu warnen. Werbung in Gratiszeitungen, an Kiosken, im Internet, auf Social-Media-Plattformen sowie an Festivals bleibt dagegen weiterhin erlaubt – also genau dort, wo besonders viele Jugendliche unterwegs sind. Diese Unterlassung ist unverantwortlich. Es muss verhindert werden, dass die Tabakindustrie gezielt beeinflussbare Jugendliche bereits früh zum Rauchen animiert und vom Nikotin abhängig macht. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Volksinitiative zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung zuzustimmen.
Kein Handlungsbedarf bei Entlastung von Grossunternehmen
Der Bund erhebt eine Emissionsabgabe auf die Herausgabe von Wertpapieren als ein Teil der sogenannten Stempelsteuern. Diese fällt beispielsweise bei der Erhöhung des Aktienkapitals eines Unternehmens an und beläuft sich heute auf 1 %. Auf die erste Million Franken sowie bei gemeinnützigem Zweck oder zur Beschaffung von günstigem Wohnraum wird diese Steuer nicht erhoben. Die Stempelsteuern gehören zu den ältesten Steuern überhaupt und betreffen den Finanzsektor, der seinerseits von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die Abstimmungsvorlage will die Emissionsabgabe auf die Herausgabe von Wertpapieren (Aktien) ersatzlos streichen. Damit würden nach verschiedenen Unternehmenssteuerreformen erneut vor allem Grossunternehmen steuerlich entlastet werden, und dem Staat entgehen jährliche Einnahmen von rund 250 Millionen Franken, obschon der Bund sich wegen der Coronavirus-Pandemie hoch verschuldet hat. Von der Abschaffung würden nur grosse, finanzkräftige Unternehmen, welche mehr als 1 Million zusätzliches Aktienkapital herausgeben, profitieren, also hauptsächlich Grosskonzerne, die ohnehin kaum Steuern bezahlen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die vorliegende Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben abzulehnen.
Giesskannenprinzip statt Schwerpunkt auf den Regionalzeitungen
Medien in der Schweiz haben einen schweren Stand: Die Erträge durch Zeitungsinserate brechen ein und auch die Zahl der Abonnenten geht zurück. Zeitungen fusionieren, die Vielfalt sinkt und nicht selten fallen Medienhäuser in die Hand von Investoren, die eine eigene politische Zielsetzung verfolgen. Ausländische Social-Media-Plattformen entziehen hiesigen Medien die Werbeeinnahmen. Bundesrat und Parlament haben daher ein Unterstützungspaket für Medien verabschiedet, um diese zu stärken. Sie wollen die Medien mit diesem befristeten Massnahmenpaket in der digitalen Transformation unterstützen und damit vor allem auch die Medienvielfalt gegen Fusionsdruck und Machtkonzentration stärken. Die beabsichtigte jährliche Medienförderung soll mit dieser Revision um 151 Millionen Franken ansteigen und ist zeitlich auf sieben Jahre beschränkt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die grossen und reichen Medienkonzerne in der Schweiz besonders stark von den Subventionen nach dem Giesskannenprinzip profitieren werden, und die kleinen Regionalzeitungen von diesem Geld nur wenig sehen. Gratis-Medien, auch Gratis-Online-Medien, erhalten keine Förderung und werden somit im Wettbewerb benachteiligt. Damit werden aktuelle Medienmonopole zementiert, innovative neue Medien verhindert und die aktuellen Probleme nicht gelöst. Die EVP Graubünden empfiehlt, das vorliegende Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien abzulehnen.
07.11.2021 | Ein Skigebiet braucht eine attraktive Talabfahrt

Die EVP Davos empfiehlt zur einzigen kommunalen Abstimmungsvorlage der Volksabstimmung vom 28. November 2021, ein Ja auf den Stimmzettel zu schreiben: Mit einer Teilrevision der Ortsplanung soll das Skigebiet Jakobshorn eine attraktive Talabfahrt erhalten.
Umfangreiche Abklärungen und Kompensation einer Waldrodung
Die vorgängigen Projektarbeiten, die zu dieser Abstimmungsvorlage geführt haben, waren…

Die EVP Davos empfiehlt zur einzigen kommunalen Abstimmungsvorlage der Volksabstimmung vom 28. November 2021, ein Ja auf den Stimmzettel zu schreiben: Mit einer Teilrevision der Ortsplanung soll das Skigebiet Jakobshorn eine attraktive Talabfahrt erhalten.
Umfangreiche Abklärungen und Kompensation einer Waldrodung
Die vorgängigen Projektarbeiten, die zu dieser Abstimmungsvorlage geführt haben, waren ausserordentlich umfangreich. Nicht nur wurde ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt, es wurden auch zahlreiche weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben. Dabei wurde spezieller Wert auf die Umweltauswirkungen gelegt. Für die neue Talabfahrt muss Waldareal gerodet werden, das mit einer Wiederaufforstung eines nicht mehr verwendeten Pistenabschnitts kompensiert wird.
Speichersee macht Schneeerzeugung umweltverträglicher
Die neue Talabfahrt soll künstlich beschneit werden mit Wasser, das aus einem neuen Speichersee fliessen soll. Der Grosse Landrat hat dazu bereits grünes Licht gegeben. Dadurch muss weniger Wasser aus dem Landwasser entnommen und auf den Berg gepumpt werden, was energetisch und umweltpolitisch fragwürdig wäre. Der neue Speichersee wird den Skibetrieb zwar "ökologischer" machen, wie der Kleine Landrat in der Abstimmungsbotschaft schreibt. Dennoch darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bergbahnen einer der grössten Energieverbraucher in der Landschaft Davos sind und das Energiesparen weiterhin als eine grosse Herausforderung angesehen werden sollte.
Die neue Talabfahrt wurde umsichtig geplant, und vom Kanton erfolgte nach detaillierter Prüfung die Zustimmung. Mit dem vorliegenden Projekt einer qualitativ guten, sportlich zu bewältigenden Talabfahrt kann der Davoser Tourismus den Kundenbedürfnissen besser entsprechen.
Skigebiet Pischa nicht mit dieser Vorlage vermischen
Im Grossen Landrat wurde gefordert, nicht nur beim Skigebiet Jakobshorn, sondern auch im Skigebiet Pischa sollen Investitionen erfolgen. Das Skigebiet Pischa und seine Zukunft stellen aber eine gesonderte Fragestellung dar. Wichtig ist, dass das Skigebiet Jakobshorn an Attraktivität gewinnen und zahlreiche Wintersportlerinnen und Wintersportler ansprechen und zufriedenstellen kann. Von dieser gesteigerten Kundenzufriedenheit kann ganz Davos profitieren. Aus den vorgängig dargelegten Gründen empfiehlt die EVP Davos, der Vorlage zuzustimmen.
01.11.2021 | Arbeitssituation in der Pflege verbessern

Am 28. November 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Pflegeinitiative anzunehmen. Eine Verbesserung der Ausbildung im Pflegeberuf, wie vom Parlament vorgeschlagen, genügt nicht, die Arbeitssituation in der Pflege muss verändert werden. Die Vorlage zur Justiz-Reform wird abgelehnt, weil ein nicht existierendes Problem gelöst werden soll und die vorgeschlagene Lösung die bestehende Situation nicht verbessert. Die Covid-19-Debatte spaltet die Gesellschaft, deshalb sollten Schutzmassnahmen wie auch wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen stets ein Ablaufdatum haben, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden und beschliesst Stimmfreigabe.
Parlament will Pflegepersonal besser ausbilden, obwohl es nachher nicht im Job verbleibt
Die Zunahme der älteren Bevölkerung und der anhaltende, sich…

Am 28. November 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Pflegeinitiative anzunehmen. Eine Verbesserung der Ausbildung im Pflegeberuf, wie vom Parlament vorgeschlagen, genügt nicht, die Arbeitssituation in der Pflege muss verändert werden. Die Vorlage zur Justiz-Reform wird abgelehnt, weil ein nicht existierendes Problem gelöst werden soll und die vorgeschlagene Lösung die bestehende Situation nicht verbessert. Die Covid-19-Debatte spaltet die Gesellschaft, deshalb sollten Schutzmassnahmen wie auch wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen stets ein Ablaufdatum haben, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden und beschliesst Stimmfreigabe.
Parlament will Pflegepersonal besser ausbilden, obwohl es nachher nicht im Job verbleibt
Die Zunahme der älteren Bevölkerung und der anhaltende, sich verschärfende Fachkräftemangel stellen die Pflege vor sehr grosse Herausforderungen. Bereits heute werden deutlich zu wenige Pflegepersonen ausgebildet, um den steigenden Bedarf zu decken. Es braucht eine Ausbildungsoffensive. Zudem muss die sehr hohe Ausstiegsquote aus dem Pflegeberuf mit GAV-konformen Arbeitsbedingungen, verlässlichen Zeit- und Dienstplänen, familienfreundlichen Strukturen und leistungsgerechter Entlöhnung reduziert werden. Die Pflegeinitiative, eingereicht vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, verpflichtet den Bund deshalb, diejenigen Leistungen festzulegen und abzugelten, die Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Versicherungen erbringen dürfen, sowie anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung für das Pflegepersonal zu erlassen. Der vom eidgenössischen Parlament gezimmerte Gegenvorschlag reicht nicht aus. Denn eine Ausbildungsoffensive allein ohne Anpassung der Arbeitsbedingungen schützt nicht vor chronischer Überlastung des Personals und den frühzeitigen Berufsausstiegen. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Pflegeinitiative zuzustimmen.
Justiz-Initiative will Problem lösen, das aus der Sicht aller Parteien nicht existiert
Heute werden Bundesrichterinnen und -richter durch die Vereinigte Bundesversammlung nach ihrer Parteimitgliedschaft und dem proportionalen Anspruch der Partei gewählt. Sie zahlen üblicherweise eine Abgabe ihres Gehalts an ihre Partei. Die Initianten der Justiz-Initiative befürchten, dass kandidierende Richterinnen und Richter nicht nach ihrer fachlichen Qualifikation, sondern nach ihrer politischen Einstellung und dem Parteibuch gewählt werden oder sie nur einer Partei beitreten, um gewählt zu werden. Die Initiative verlangt deshalb, dass der Bund die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts mittels Losentscheid bestimmt. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll durch eine unabhängige Fachkommission entschieden werden. Der Bundesrat würde die Mitglieder dieser Kommission für eine einmalige Amtsdauer von zwölf Jahren wählen. Die Fachkommission soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die fachlich und persönlich für das Amt geeignet sind. Die Initianten verschweigen aber, dass die ausgewogene personelle Zusammensetzung der vorgeschlagenen Fachkommission ein neu geschaffenes Problem sein wird. Heute sorgen die Parteivertretungen dafür, dass die Parteien – und damit die Bevölkerung – proportional zu ihrer Stärke ausgewogen am Gericht vertreten sind und dass das Gericht demokratisch legitimiert ist. Das erhöht auch die Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung. Es gibt keine Hinweise, dass Richterinnen und Richter aufgrund der Wahl durch das Parlament ihre Urteile an den Wünschen ihrer Partei ausrichten. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Justiz-Initiative abzulehnen.
Änderung des Covid-19-Gesetzes ist umstritten
Im September 2020 hat das Parlament das Covid-19-Gesetz verabschiedet, um eine gesetzliche Grundlage für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie zu schaffen. Gegen dieses Gesetz wurde damals das Referendum ergriffen. Das Stimmvolk hat das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60,2 % Ja-Anteil angenommen. Die Pandemie ist weltweit und auch in der Schweiz noch nicht bewältigt. Weiterhin sind einzelne Wirtschaftsbranchen finanziell betroffen, die Fallzahlen sind im Sommer 2021 wieder gestiegen und die Plätze auf den Intensivstationen waren wieder knapp. Mit Beginn der kälteren Jahreszeiten steigen die Ansteckungszahlen erneut. Der Bund ist besorgt zum Impffortschritt und argumentiert, dass eine höhere Impfquote notwendig sei, um eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie weitere einschränkende Massnahmen zu vermeiden. Bei der vorliegenden Gesetzesrevision handelt es sich um die dritte Revisionsrunde. Diese beinhaltet eine erweiterte finanzielle Unterstützung von krisengeschädigten Menschen und Unternehmen und deutlich mehr Geld (A-Fonds-perdu-Beiträge). Zudem wird die gesetzliche Grundlage geschaffen für die Impfstoffbeschaffung auch über längere Zeit sowie für den Impfnachweis (Covid-Zertifikat), welcher Reisefreiheit im Ausland und die Teilnahme an Veranstaltungen ohne Covid-Beschränkungen ermöglicht. Jedoch sorgen die Covid-Bestimmungen für eine immer grössere Polarisierung in der Bevölkerung. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen gelten – unabhängig von dieser Volksabstimmung – über den Winter bis zum 19. März 2022. Schutzmassnahmen und Wirtschaftsstützungsmassnahmen sind sehr teuer, schaden längerfristig der gesellschaftlichen Entwicklung und sollen deshalb nicht unbeschränkt angewendet werden. Die EVP Graubünden beschliesst zum Covid-Gesetz Stimmfreigabe.
01.09.2021 | "Ehe für alle" ist nicht zu Ende gedacht

Am 26. September 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber zwei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt die Volksinitiative “Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern” anzunehmen. Wer enorm viel Kapital besitzt und daraus hohe Erträge erwirtschaftet, soll stärker besteuert werden. Die Vorlage “Ehe für alle”, eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, wird zur Ablehnung empfohlen. Denn die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird die Forderung nach der Fortpflanzungsmedizin für alle nach sich ziehen, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.
Schweizer Steuersystem belastet den Mittelstand zu stark
Die Volksinitiative “Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern” der JUSO verlangt eine…

Am 26. September 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber zwei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" anzunehmen. Wer enorm viel Kapital besitzt und daraus hohe Erträge erwirtschaftet, soll stärker besteuert werden. Die Vorlage "Ehe für alle", eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, wird zur Ablehnung empfohlen. Denn die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird die Forderung nach der Fortpflanzungsmedizin für alle nach sich ziehen, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.
Schweizer Steuersystem belastet den Mittelstand zu stark
Die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" der JUSO verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung mit dem neuen Artikel 127a. Dieser Artikel will, dass Kapitaleinkommensteile über einem gewissen Betrag, anderthalbmal so stark besteuert werden, wie übriges Einkommen. Wie hoch dieser Kapitaleinkommensbetrag ist, ab dem das Kapitaleinkommen stärker besteuert würde, soll durch das Parlament im Gesetz geregelt werden. Die Initianten denken an etwa 100'000 Franken Kapitaleinkommen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen für die soziale Wohlfahrt oder für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefem oder mittlerem Arbeitseinkommen verwendet werden. Das reichste Prozent der Schweizerinnen und Schweizer besitzt ca. 40 Prozent des gesamten Vermögens. Das schweizerische Steuersystem stellt nicht die menschliche Arbeit ins Zentrum, sondern bevorzugt Kapitalgewinne. Dividenden werden nur zu 50 bis 70 Prozent besteuert, während Löhne zu 100 Prozent versteuert werden. Deshalb wird der Mittelstand zu stark belastet. Die 99-Prozent-Initiative will dafür sorgen, dass Privilegien, von denen vor allem superreiche Personen profitieren, zurückgebunden wer-den. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Samenspende für lesbische Paare führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit
Mit der Vorlage «Ehe für alle» soll die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf dem Gesetzesweg (ohne Verfas-sungsänderung) eingeführt werden. Neue eingetragene Partnerschaften soll es nicht mehr geben. National- und Ständerat haben neben der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auch die Samenspende für lesbische Paare in die Vorlage eingefügt. Die Fortpflanzungsmedizin wird damit einen völlig neuen Stellenwert erhalten und die Forderung nach einer Fortpflanzungsmedizin für alle nach sich ziehen, im Gegensatz zu heute, da die Fortpflanzungsmedizin nur bei Unfruchtbarkeit und schwerer Erbkrankheit, nicht aber bei unerfülltem Kinderwunsch eingesetzt werden darf. Die Auswirkungen einer faktischen Vaterlosigkeit bei lesbischen Paaren verbunden mit dem Recht, seine biologische Identität nur bei Volljährigkeit wissen zu dürfen, sind für die Identitätsfindung von Kindern problematisch. Sie würden jedoch mit dieser Vorlage zum gesetzlichen Regelfall. Das Kind steht in der Regel vor der schrecklichen Realität, dass es bei Volljährigkeit den Namen seines biologischen Vaters zwar wissen darf, dieser jedoch nichts von ihm wissen will. Die Samenspende für gleichgeschlechtliche Paare führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt in Art. 7 dem Kind "soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von Ihnen betreut zu werden." Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
24.05.2021 | Endlich verfassungskonforme Grossratswahlen

Am 13. Juni 2021 kommen im Kanton Graubünden drei kantonale und fünf eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt ein Ja zum neuen Wahlsystem für das Kantonsparlament, zum Covid-Gesetz, zum CO2-Gesetz und zum Terrorismusgesetz. Ein Nein wird zur Jagdinitiative, zur Aufhebung der Mutterschaftsbeiträge sowie zur Trinkwasser– und zur Pestizidinitiative empfohlen.
Neues Wahlsystem für den Grossen Rat wird endlich verfassungskonform
Seit 1937 sind acht Vorlagen für ein neues Wahlsystem für den Grossen Rat in…

Am 13. Juni 2021 kommen im Kanton Graubünden drei kantonale und fünf eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt ein Ja zum neuen Wahlsystem für das Kantonsparlament, zum Covid-Gesetz, zum CO2-Gesetz und zum Terrorismusgesetz. Ein Nein wird zur Jagdinitiative, zur Aufhebung der Mutterschaftsbeiträge sowie zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative empfohlen.
Neues Wahlsystem für den Grossen Rat wird endlich verfassungskonform
Seit 1937 sind acht Vorlagen für ein neues Wahlsystem für den Grossen Rat in der Volksabstimmung gescheitert. Diesmal ist jedoch nicht eine Volksinitiative, sondern ein Bundesgerichtsurteil der Auslöser für die neue Vorlage. Zur Klägerschaft vor dem Bundesgericht gehörte auch die EVP Graubünden. Nun haben sich fast alle Parteien auf ein neues Wahlsystem einigen können und empfehlen, den Doppelproporz einzuführen. Alle Wählerstimmen, die eine Parteiliste im gesamten Kanton erzielt, bestimmen, wie viele Sitze diese Parteiliste im Grossen Rat erhält. Danach werden die Sitze konkret in den Wahlkreisen vergeben, je nach Stärke der Parteien vor Ort. Wenn eine Partei im Wahlkreis X einen Sitz verpasst, werden deren Reststimmen nicht verlorengehen, sondern werden in einem anderen Wahlkreis angerechnet, sodass es dort zu einem Sitz reicht. Dieses sogenannte "Doppelter-Pukelsheim"-Modell zusammen mit einem kantonsweiten 3-%-Mindestquorum, den bestehenden Kleinstwahlkreisen und der Majorzbedingung (stimmenstärkste Parteiliste erhält immer mindestens 1 Sitz) bilden das neue Bündner Wahlsystem für das Kantonsparlament. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Trotz positiven Ansätzen schädliche Jagdinitiative
Die Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" will mit 9 neuen Grundsätzen die heutige Jagd in Graubünden revolutionieren. Einzelne Anliegen der Initiative sind sinnvoll und wurden zwischenzeitlich sogar umgesetzt (jagdliche Schiesspflicht, Verbot bleihaltiger Munition). Weitere Anliegen sind im Kern sinnvoll (Alkoholgrenzwert für Jäger), andere dagegen unrealistisch (generelle Winterruhe). Die Volksinitiative würde zu einem grossen Anwachsen der Wildpopulation und in der Folge zu ungeahnten Wald- und Erosionsschäden führen. Die Volksinitiative hat bereits positive Wirkung entfaltet, ist gesamthaft aber aufgrund ihres Schadenpotenzials unverantwortlich. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Mutterschaftsbeiträge sind nicht unnötig geworden
Mit der Vorlage zur Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung und Aufhebung des Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge sollen die Beiträge für unterstützungsbedürftige Familien abgeschafft werden. Anstelle dessen sollen die bedürftigen Familien an die, leider oft stigmatisierte, Sozialhilfe verwiesen werden. Die Vorlage beinhaltet gute Änderungen, wie z.B. den Wegfall der Rückerstattungspflicht für Sozialhilfebeiträge für Jugendliche. Problematisch ist aber, dass die Finanzen für diese Verbesserungen bei den einkommensschwächsten Familien eingespart werden. Die kantonalen Mutterschaftsbeiträge, die sich betreffend Bezugsdauer der Beiträge sowie Anspruchsberechtigung deutlich von der nationalen Mutterschaftsversicherung unter-scheiden, sind durch jene keineswegs unnötig geworden. Sie sollten deshalb nicht ohne Not aufgelöst werden, nur damit Eltern bereits im ersten Lebensjahr ihrer Kinder noch stärker weg von der Eigenbetreuung, die einen hohen Stellenwert hat, in Richtung externer Betreuung gedrängt werden. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Saubereres Trinkwasser nicht mit Importen aus dem Ausland erkaufen
Die Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" will nur noch Subventionen an Landwirtschaftsbetriebe zulassen, die pestizidfrei produzieren und ihr Tierfutter selber herstellen. In der Konsequenz dürften die heimischen Betriebe weniger Lebensmittel produzieren und vermehrt müssten Importe aus dem Ausland die Lücken füllen. Gerade Bergbauernbetriebe würden durch das Futter-Zukauf-Verbot massiv in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Die Umweltbelastungen in den Exportländern und die generelle Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland nähmen zu. Die Volksinitiative versucht einen falschen Lösungsansatz, auch wenn das Anliegen berechtigt ist. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Pestizide nicht abrupt verbieten, sondern mit verschärften Vorschriften einschränken
Die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" will diese Stoffe in der Schweiz verbieten. Diese Zielsetzung ist verfolgenswert, jedoch ist das gewählte Vorgehen zu radikal. Aufgrund der ungenauen Formulierung ist zudem unklar, ob auch heute unter Bio-Richtlinien erlaubte Mittel nicht mehr eingesetzt werden dürften. Ausserdem ist die Kontrolle der importierten Produkte kaum umsetzbar. Eine schlechtere Versorgung mit Lebensmitteln sowie steigende Preise sind zu befürchten. Andere Lösungen sind möglich, Bundesrat und Parlament werden die Vorschriften verschärfen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Covid-19-Gesetz ist Grundlage für Abfederungsmassnahmen
Das Covid-19-Gesetz schreibt vor, was der Bundesrat tun darf, um die Auswirkungen der Epidemie auf Gesell-schaft, Wirtschaft und Behörden zu bekämpfen. Das Parlament hat klare strategische Grundsätze im Gesetz verankert, an denen sich die Corona-Politik des Bundesrates orientieren muss. Ein Fehler war, dass Bundesrat, Wirtschaft und Militär zwar viele Milliarden ausgaben, aber kein Geld für benötigtes Spitalpersonal bereitgestellt wurde. Ein Nein zum Gesetz würde aber diejenigen nochmals bestrafen, die bereits heute die wirtschaftlichen Folgen der Schliessungen zu tragen haben. Auch die zusätzlich beschlossenen umfänglichen Abfederungsmassnahmen für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft würden abgewürgt. Das Gesetz ist klar befristet und endet zum 31. Dezember 2021. Wenn das Gesetz abgelehnt wird, laufen alle Massnahmen bereits am 25. September 2021 aus – auch alle zusätzlich beschlossenen Abfederungsmassnahmen. Eine Mehrheit im Vorstand der EVP Grau-bünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
CO2-Bürokratie mit wenig Wirkung, aber besser als nichts
Das CO2-Gesetz besagt, dass die Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 höchstens 50 Prozent der Emissionen im Jahr 1990 betragen dürfen. Es soll eine Flugticketabgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Ticket eingeführt werden. Zudem sieht das Gesetz eine Erhöhung der CO2-Abgabe vor. Die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe ist erwiesen. Eigentlich wären griffigere Massnahmen angesichts des drohenden Klimawandels sinnvoll. Das CO2-Gesetz erzeugt viel Bürokratie, aber zu wenig Wirkung. Aber wenigstens dies. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Radikalisierte Personen und ihr Bedrohungspotenzial sind Realität
Die präventiven Massnahmen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus kommen zum Zug, wenn das Strafrecht nicht greift, weil noch keine strafbare Handlung vorliegt. Sie zielen auf sog. Gefährder, also Personen, bei welchen aufgrund konkreter Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Tat ausüben werden. Genügen soziale, integrative oder therapeutische Massnahmen zur Verhinderung der von einer radikalisierten Person ausgehenden Gefahr nicht, so müssen präventive polizeiliche Massnahmen angeordnet werden. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
07.02.2021 | Persönliche Daten gehören in staatliche Obhut

Am 7. März 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot anzunehmen, das E-ID-Gesetz sowie das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien aber abzulehnen. Die Verhüllung ist nicht Teil unseres gesellschaftlichen Umgangs und bei den persönlichen Daten steht die Sicherheit im Vordergrund, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.
Kommunikation von Gesicht zu Gesicht darf in der Schweiz als Voraussetzung gelten
Die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” verlangt eine…

Am 7. März 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot anzunehmen, das E-ID-Gesetz sowie das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien aber abzulehnen. Die Verhüllung ist nicht Teil unseres gesellschaftlichen Umgangs und bei den persönlichen Daten steht die Sicherheit im Vordergrund, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.
Kommunikation von Gesicht zu Gesicht darf in der Schweiz als Voraussetzung gelten
Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 10a. Die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum und an Orten, die öffentlich zugänglich sind, soll verboten werden. Ausnahmen sollen aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums möglich sein. Die Initiative enthält überdies das Verbot, eine Person aufgrund ihres Geschlechts zu zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen. Im Kanton Tessin und im Kanton St. Gallen wurde ein Verhüllungsverbot von den Stimmberechtigten gutgeheissen. Das Gesetz muss Frauen schützen, dass diese nicht verhüllt leben müssen. Diese Geschlechterdiskriminierung steht im Widerspruch zur verfassungsmässigen Gleichstellung von Mann und Frau. In unserem Kulturkreis begegnen sich Menschen in der Öffentlichkeit mit unverhülltem Gesicht. Eine schweizweite Lösung ist richtig, damit kein kantonaler Flickenteppich entsteht. Zwar ist die Vermummung bereits gesetzlich geregelt, ein Verfassungsartikel zur Verhüllung unverhältnismässig und das Problem der Vollverschleierung in der Schweiz sehr gering. Aber die grundsätzlichen Überlegungen zu gesellschaftlichen Konventionen und zur Geschlechterdiskriminierung sowie zu einer Schrankensetzung für eine allfällige künftige Entwicklung wiegen schwerer als diese Einwände. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Nicht Gewinnaussicht, sondern die sichere Verwaltung der persönlichen Daten ist prioritär
Die E-ID (elektronische Identität oder digitaler Identitätsnachweis) ist im Wesentlichen ein staatlich anerkanntes Login, das die eindeutige Identifizierung einer Person im Internet ermöglicht. Damit können Transaktionen im Internet, wie z.B. das Einkaufen in Online-Shops, das Nutzen von Bankdienstleistungen oder die digitale Abwicklung von Behördengängen einfacher abgewickelt werden. Das Gesetz über die elektronische Identifizierung sieht eine Rollenteilung zwischen Staat und Privaten vor. Der Staat gibt die E-ID nicht selbst heraus. Die technische Lösung für die E-ID kommt von privaten Anbietern, den sogenannten Identity-Providern (IdP). Diese sollen für die Entwicklung und den Vertrieb der elektronischen Identität zuständig sein. Sowohl den IdP wie auch den Online-Anbietern ist es verboten, die Identifikationsdaten ausserhalb des E-ID-Einsatzes weiterzugeben. Das Engagement der privaten Anbieter kann im Wettbewerb zu kundenfreundlicheren, effizienteren und innovativeren Lösungen führen. Jedoch bringt die Integration von privaten Anbietern und ihren Interessen immer auch Unsicherheiten mit sich. Die Informationstechnologie kämpft permanent mit der Sicherheitsfrage, dem Abhandenkommen und dem Missbrauch von Daten. Um so mehr ist im Umgang mit den wichtigsten persönlichen Daten höchste Aufmerksamkeit der Sicherheit und der Kontrolle zu schenken. Das Management der E-ID ist deshalb ohne private Beteiligung abzuwickeln. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Wirtschaftsabkommen mit Indonesien fördert äusserst fragwürdige Produkte
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz) und Indonesien wurde am 16. Dezember 2018 in der indonesischen Hauptstadt Jakarta unterzeichnet. Die EFTA hat als erste Partnerin in Europa ein solches Abkommen mit Indonesien abgeschlossen. Das Abkommen soll insbesondere den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen verbessern. Für 98 % der heutigen Warenausfuhren der Schweiz nach Indonesien werden durch das Freihandelsabkommen sämtliche Zölle wegfallen. Darüber hinaus umfasst das Abkommen Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zu Handelserleichterungen sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Grosse öffentliche Aufmerksamkeit erfuhren die im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen für Palmöl. Einerseits, weil sie die einheimische Ölsaatenproduktion konkurrenzieren, andererseits, weil die Monokulturen einen der artenreichsten Regenwälder der Welt unwiederbringlich zerstören. Die Produktion ist eng verbunden mit dem grossflächigen Roden oder Abbrennen der Urwälder zur Palmölgewinnung und mit massiven Treibhausgasemissionen. Palmöl wird in unzähligen Lebensmitteln wie Margarine, Süssigkeiten oder Fertigspeisen verwendet und eignet sich zur Herstellung von Agrotreibstoffen. Chemisch verändert taucht es aber auch in Waschmitteln, Seifen oder Kosmetika auf. Die Ölpalme ist eine sehr ertragreiche Pflanze. Sie ist mehrjährig und die Ernte das ganze Jahr möglich. Indonesien ist inzwischen zum grössten Palmölproduzenten der Welt aufgestiegen. Fast 10 % der Landfläche von Indonesien besteht mittlerweile aus Palmölplantagen. National- und Ständerat haben dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien mit grosser Mehrheit zugestimmt. Um den Bedenken hinsichtlich der Produktionsbedingungen von Palmöl Rechnung zu tragen, haben die Vertragsparteien den spezifischen Artikel 8.10 zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Pflanzenölsektors erarbeitet. Darin anerkennen die Vertragsparteien die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Produktion von Pflanzenölen. Gegenüber dem Label, das dem Import in die Schweiz zugrunde gelegt werden soll, bestehen jedoch erhebliche Zweifel. 80 % der Plantagen in Indonesien verstossen gegen das eigene Nachhaltigkeitslabel. Verstösse gegen die Menschen- und Arbeitsrechte wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit sind in Indonesien an der Tagesordnung. Hochgiftige, bei uns verbotene Pestizide kommen grossflächig zum Einsatz. Nur um den Export schweizerischer Produkte zu fördern, dürfen nicht Urwald und Nachhaltigkeitsgebote aufs Spiel gesetzt werden. Das Abkommen ist ein Papier, das mit dem Zollabbau fragwürdige Import-Produkte gegenüber inländischen Produzenten sogar noch vergünstigt. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
10.11.2020 | Ein tieferer Mehrwertabgabesatz wird die Ausnahme bleiben

Die EVP Davos empfiehlt zweimal Ja zu den beiden kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 29. November 2020: zum tieferen Mehrwertabgabesatz und zur Wasserrechtsverleihung. Projekte im besonderen öffentlichen Interesse sollen ausnahmsweise mit einem tieferen Mehrwertabgabesatz gefördert werden können und der Gemeinde zu neuen Investitionen und Arbeitsplätzen verhelfen. Das geplante Kleinwasserkraftwerk der Bergbahnen Rinerhorn AG ist unterstützenswürdig, da die beiden betroffenen Bäche bereits heute genutzt werden und die bestehende Beschneiungsinfrastruktur für die Energiegewinnung verwendet wird.
Tieferer Mehrwertabgabesatz, wenn die Gemeinde an einem Projekt speziell interessiert ist
Das kantonale Recht verlangt, dass bei Einzonungen eine…

Die EVP Davos empfiehlt zweimal Ja zu den beiden kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 29. November 2020: zum tieferen Mehrwertabgabesatz und zur Wasserrechtsverleihung. Projekte im besonderen öffentlichen Interesse sollen ausnahmsweise mit einem tieferen Mehrwertabgabesatz gefördert werden können und der Gemeinde zu neuen Investitionen und Arbeitsplätzen verhelfen. Das geplante Kleinwasserkraftwerk der Bergbahnen Rinerhorn AG ist unterstützenswürdig, da die beiden betroffenen Bäche bereits heute genutzt werden und die bestehende Beschneiungsinfrastruktur für die Energiegewinnung verwendet wird.
Tieferer Mehrwertabgabesatz, wenn die Gemeinde an einem Projekt speziell interessiert ist
Das kantonale Recht verlangt, dass bei Einzonungen eine Mehrwertabgabe von 30 % zu leisten ist. Für die Gemeinden besteht aber die Möglichkeit, diesen Satz mit einer eigenen Rechtsgrundlage auf 20 % zu senken, wenn eine Einzonung von sogenanntem "besonderen öffentlichen Interesse" ist. Solche Einzonungsprojekte gibt es glücklicherweise von Zeit zu Zeit. Da Bauherrschaften üblicherweise kostenorientiert denken, kann eine Senkung des Satzes auf 20 % eine Rolle beim Investitionsentscheid spielen. Denkbar ist beispielsweise eine Einzonung zur Erweiterung eines Forschungsinstituts. Eine solche Chance darf nicht vertan werden. Es macht deshalb Sinn, eine derartige Vorschrift zur Senkung des Mehrwertabgabesatzes in das Davoser Rechtsbuch aufzunehmen. Der Grundsatz der Mehrwertabgabe von 30 % besteht weiterhin, als Ausnahme kann der Kleine Landrat bei "besonderen öffentlichen Interesse" den Satz aber bis auf 20 % senken. Die EVP Davos empfiehlt, der Vorlage für einen tieferen Mehrwertabgabesatz zuzustimmen.
Nutzung der Wasserkräfte von kleinen Bächen macht nur im Einzelfall Sinn
Für die Beschneiung nutzen die Bergbahnen Rinerhorn AG bereits die beiden Kleingewässer Rieberbach und Leidbach. Die vorhandene Infrastruktur zur Pistenbeschneiung soll nun genutzt werden, um das Wasser und sein Gefälle ganzjährig zur Stromproduktion zu nutzen. Da die Bäche im Einflussbereich eines intensiv genutzten Wintersportgebiets liegen, da die vorhandene Infrastruktur mitverwendet werden kann und da das beaufsichtigende kantonale Amt diese Art erneuerbare Stromproduktion selber angestossen hat, kann dem Projekt zugestimmt werden. Die lange Konzessionsdauer von 60 Jahren, ein Mehrgenerationenzeitraum, ist in heutiger Zeit eher gewöhnungsbedürftig. Im Vergleich zur Wasserkraft aber können erneuerbare Energien mit der Solartechnologie einfacher und mit weniger Beeinträchtigung von Landschaft und Natur erzeugt werden. Die Photovoltaik hat im Landwassertal riesiges Potenzial und wird in Davos durch unnötige Bürokratie und Vorschriften behindert. Auch die tiefen Abnahmetarife sind nicht gerade förderlich. Zum vorliegenden Einzelfall aber eines von günstigen Bedingungen profitierenden Kleinwasserkraftwerks der Bergbahnen Rinerhorn AG empfiehlt die EVP Davos, der dazu notwendigen Wasserrechtsverleihung zuzustimmen.
09.11.2020 | Menschenrechte haben einen Wert

Zur Volksabstimmung vom 29. November 2020 stehen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber zwei eidgenössische Vorlagen an. Die EVP Graubünden empfiehlt beide Vorlagen – die Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative) sowie die Volksinitiative für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten – zur Annahme. Menschenrechte, egal wo auf dieser Welt, haben einen Wert, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.
Verletzung von Menschenrechten und Umweltverschmutzungen müssen Konsequenzen haben
National– und Ständerat haben es nicht zustande gebracht, einen…

Zur Volksabstimmung vom 29. November 2020 stehen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber zwei eidgenössische Vorlagen an. Die EVP Graubünden empfiehlt beide Vorlagen – die Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative) sowie die Volksinitiative für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten – zur Annahme. Menschenrechte, egal wo auf dieser Welt, haben einen Wert, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.
Verletzung von Menschenrechten und Umweltverschmutzungen müssen Konsequenzen haben
National- und Ständerat haben es nicht zustande gebracht, einen substanziellen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu erarbeiten. Die im Gegenvorschlag lediglich verlangte Berichterstattung der Unternehmen bringt Hochglanzbroschüren hervor, aber keine Änderung der Situation vor Ort. Die EVP Graubünden unterstützt somit die Volksinitiative. Es ist mit unseren Werten nicht vereinbar, einerseits von Unternehmen über Steuern und Arbeitsplätze zu profitieren und andererseits wegzuschauen, wenn diese im Ausland Mensch und Umwelt schädigen. Es geht um grosse Unternehmen, eben um Konzerne, und nicht etwa um KMUs. Es ist eine Selbstverständlichkeit, von Unternehmen zu verlangen, ihre Aktivitäten zu kontrollieren, und sie bei unrechtmässigem Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Schweizer Unternehmen sind erfolgreich dank innovativen Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehört ein vorausschauender Umgang mit Risiken. Für die meisten Schweizer Unternehmen ist es deshalb selbstverständlich, dass sie bei ihren Geschäften nicht die Augen vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verschliessen. Viele Unternehmen haben sich bereits freiwillig verpflichtet, solche Standards einzuhalten. Damit sich alle an die geforderten Mindeststandards halten, sollen Konzerne für von ihnen angerichtete Schäden haften. Zur Einreichung einer Klage berechtigt sind nur Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung. Die Beweislast und das Kostenrisiko eines Prozesses liegen beim Kläger. Sammelklagen sind in der Schweiz nicht möglich. Das schweizerische Zivilrecht stellt zudem hohe Ansprüche an die Beweise und sieht vor, dass die Kosten der unterlegenen Partei auferlegt werden, was für Geschädigte ein hohes Kostenrisiko birgt. Mit einer unberechtigten Klageflut ist somit nicht zu rechnen. Die EVP Graubünden empfiehlt, ein Ja ohne Wenn und Aber einzulegen.
Unendlich viele andere Geldanlage-Möglichkeiten als Kriegsmaterialgeschäfte
Die Volksinitiative für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten will der Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, AHV, IV, …) verbieten, Kriegsmaterialproduzenten zu finanzieren. Als Kriegsmaterialproduzenten gelten Firmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Zudem will die Initiative, dass sich der Bund auf internationaler Ebene dafür einsetzt, dass solche Bedingungen auch für Banken und Versicherungen gelten. Der Initiative wurde kein Gegenentwurf entgegengestellt. Seit dem 2. Weltkrieg waren nie so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Die Rüstungsindustrie profitiert von Konflikten und heizt diese mit ihren Waffenlieferungen an. Die Schweiz als grosser Finanzplatz spielt dabei eine wichtige Rolle. Schweizer Finanzinstitute wie die Nationalbank oder die Grossbanken investieren jährlich Milliarden in das Geschäft mit dem Tod. Die Volksinitiative will dem entgegenwirken. Es gibt unendlich viele andere Möglichkeiten, Geld anzulegen. Die Neutralität und die humanitäre Tradition sind Grundwerte unseres Landes. Wenn aber Geld aus der Schweiz dieselben Konflikte anheizt, für welche die Schweiz auf politischer Ebene diplomatische Lösungen sucht, ist dies ein krasser Widerspruch. Die EVP Graubünden empfiehlt nachdrücklich, der Vorlage zuzustimmen.
30.08.2020 | Tierarten müssen in stark genutzten Räumen reguliert werden können

Zur Volksabstimmung vom 27. September 2020 stehen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber fünf eidgenössische Vorlagen an. Die EVP Graubünden empfiehlt die Änderung des Jagdgesetzes, die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zur Annahme, hingegen werden die Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung sowie die Erhöhung der Kinderabzüge bei der Bundessteuer zur Ablehnung empfohlen.
Einwanderung nahm stark zu, aber Kündigung der Verträge mit der EU ist übertrieben
Durch das 1999 unterzeichnete und 2002 in Kraft getretene…

Zur Volksabstimmung vom 27. September 2020 stehen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber fünf eidgenössische Vorlagen an. Die EVP Graubünden empfiehlt die Änderung des Jagdgesetzes, die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zur Annahme, hingegen werden die Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung sowie die Erhöhung der Kinderabzüge bei der Bundessteuer zur Ablehnung empfohlen.
Einwanderung nahm stark zu, aber Kündigung der Verträge mit der EU ist übertrieben
Durch das 1999 unterzeichnete und 2002 in Kraft getretene bilaterale Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU das Recht, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort in den Staatsgebieten der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Krankenversicherung. Das Freizügigkeitsabkommen ist eines von sieben bilateralen Abkommen (Bilateralen I), die vertraglich miteinander verknüpft sind. Wird eines gekündigt, treten die Bilateralen I ausser Kraft. Weil die Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative) die Personenfreizügigkeit und damit auch die Bilateralen I kündigen will, wird sie auch Kündigungsinitiative genannt. Die Einwanderung ist im letzten Jahrzehnt deutlich gestiegen. Um diese stärker zu beschränken, ist die Kündigung der Bilateralen jedoch ein völlig übertriebenes Mittel, das die Beziehungen zur EU, Arbeitsplätze in der Schweiz und unser Wohlergehen unnötigerweise aufs Spiel setzt. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Tierbestände bleiben gewahrt, ein Überhandnehmen muss reguliert werden
Schutz, Regulierung und jagdliche Nutzung von freilebenden Wildtierbeständen beschäftigen die Schweiz, be-sonders seit der Rückkehr der grossen Beutegreifer Bär, Wolf und Luchs. In vielen Kantonen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Wild-, Nutztieren und Menschen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sollen geschützte Tierarten wie der Wolf und der Steinbock künftig im Rahmen der Bestandesregulierung zum Abschuss freigegeben werden. Das revidierte Gesetz erlaubt es den Kantonen mit ihren Wildhütern, dass sie die Wildtierbestände nach Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt in begründeten Fällen regulieren können. Der Bundesrat kann die Liste der zu regu-lierenden Arten zudem mit weiteren Tieren (Luchs, Biber etc.) ergänzen. Die Massnahmen dürfen jedoch den Bestand der Populationen nicht gefährden. Es sollen zudem auch Tierschutzaspekte beispielsweise mit Schutzgebieten und Wildtierkorridoren verstärkt berücksichtigt werden. Grundsätzlich müssen in der dicht besiedelten Schweiz mit ihren stark genutzten Flächen Tierarten und ihre Entwicklung zur Eindämmung vermehrter Konflikte reguliert werden können. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Steuerliche Kinderabzüge für Gutverdiener sind falscher Ansatz
Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht eine steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten und einen erhöhten allgemeinen Kinderabzug vor. Damit sollen dem inländischen Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Steuerlich entlastet werden kann aber nur, wer auch Bundessteuer bezahlt. Die Entlastung ist sogar umso grösser, je mehr Einkommen ausgewiesen werden kann. Da diese Vorlage hauptsächlich Gutverdiener fördert, ist die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung zu wenig begründet. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Vaterschaftsurlaub unterstützt Familien
Die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes sieht einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor. Väter können demnach in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen – also 10 Tage – bezahlten Urlaub nehmen. Dieser würde, wie der Mutterschaftsurlaub, über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und verursacht damit keinen übermässigen finanziellen oder organisatorischen Aufwand. Die Zeit nach der Geburt ist ein wichtiger Moment, bei dem die Väter eine eigenständige Beziehung zum Kind aufbauen sollen. Die Geburt bringt aber auch oftmals veränderte Umstände mit sich, welche durch einen Vaterschaftsurlaub einfacher zu bestreiten wären. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Unabhängige Armee braucht Kampfflugzeuge
Die Schweizer Armee braucht zu einer wirkungsvollen Verteidigung eine Luftwaffe. Die Nutzungsdauer der bestehenden Kampflugzeuge F/A-18 läuft im Jahr 2030 ab. Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge muss jetzt in die Wege geleitet werden. Die Kosten belaufen sich auf stolze 6 Milliarden Franken. Diese Summe wird aber aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert werden müssen. Die Coronavirus-Krise und der Kampf um Ge-sichtsmasken haben gezeigt, dass in einer Krise jeder zuerst für sich schaut. Die Schweiz muss daher – soweit Schweizerinnen und Schweizer ein grundsätzliches Ja zur Armee haben – selber in der Lage sein, den eigenen Luftraum zu schützen. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
25.08.2020 | Grosse Vorteile durch Verzicht auf Feuerwerk

Die EVP Davos empfiehlt einmal Ja und einmal Nein zu den kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 27. September 2020. Auf Feuerwerk zu verzichten, wäre ein kleiner Beitrag der Davoser Bevölkerung mit grosser Wirkung für Mensch, Tier und Umwelt. Zusätzliche kommunal finanzierte Mietwohnungen kosten den Steuerzahler sehr viel Geld, ohne dass eine Wirkung auf das Davoser Niveau der Wohnungsmieten zu erwarten wäre. Die EVP Davos empfiehlt deshalb, der Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk in der Gemeinde Davos zuzustimmen und die Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos abzulehnen. Zu den Erneuerungswahlen für den Grossen Landrat tritt die EVP mit Landrat Christian Thomann (bisher), Esther Marmet und Stefan Pfister (beide neu) an.
Davos wirbt als Ferienort mit intakter Natur, aber “verpestet” mit Feuerwerk die Luft
Die “Volksinitiative für eine starke Einschränkung von…

Die EVP Davos empfiehlt einmal Ja und einmal Nein zu den kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 27. September 2020. Auf Feuerwerk zu verzichten, wäre ein kleiner Beitrag der Davoser Bevölkerung mit grosser Wirkung für Mensch, Tier und Umwelt. Zusätzliche kommunal finanzierte Mietwohnungen kosten den Steuerzahler sehr viel Geld, ohne dass eine Wirkung auf das Davoser Niveau der Wohnungsmieten zu erwarten wäre. Die EVP Davos empfiehlt deshalb, der Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk in der Gemeinde Davos zuzustimmen und die Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos abzulehnen. Zu den Erneuerungswahlen für den Grossen Landrat tritt die EVP mit Landrat Christian Thomann (bisher), Esther Marmet und Stefan Pfister (beide neu) an.
Davos wirbt als Ferienort mit intakter Natur, aber "verpestet" mit Feuerwerk die Luft
Die "Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk in der Gemeinde Davos" verlangt einen grundsätzlichen Verzicht auf Raketen und Knallkörper. Kleinfeuerwerk, wie Vulkane und bengalische Feuer, bleibt weiterhin erlaubt. Ohne Raketen und Knallkörper wäre den Tieren viel geholfen, würde es den Landwirten die Wiesen nicht verschmutzen, den Asthmatikern und Lungenkranken unserer Kliniken das Atmen nicht erschweren und den naturliebenden Menschen die intakte Natur bewahren. Und zuletzt bliebe uns allen ganz viel Lärm und auch der eine oder andere Gebäudebrand erspart. Was müssen wir dafür tun? Zweimal im Jahr auf das Zünden von Raketen und Böllern verzichten, und die Gemeinde muss für das 1.-August-Feuerwerk einen Ersatz suchen, evtl. mit mehr Höhenfeuer. Die EVP Davos meint, dieser Verzicht ist für uns alle zumutbar. Wir hätten grosse Vorteile. Davos Monstein lebt diesen Verzicht bereits an Silvester. Die EVP Davos empfiehlt deshalb, der Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk zuzustimmen.
Einzelne Wohnungen bauen, um das Preisniveau zu senken, ist eine Illusion
Die "Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos" verlangt, dass die Gemeinde bis zu 15 "bezahlbare" Mietwohnungen an einem zentralen Standort bauen soll. Zu bedenken ist aber, dass in Davos in den vergangenen Jahren hunderte Mietwohnungen aller Angebots- und Preiskategorien gebaut wurden und dass vor und nach Zügelterminen stets freie Wohnungen verfügbar sind. Das Anliegen dieser Volksinitiative ist folglich in der heutigen Zeit nicht notwendig. Weil neu zu bauende Zentrumswohnungen mit modernem Ausbau in der günstigsten Preiskategorie, also für alle bezahlbar, nicht kostendeckend angeboten werden können, würde die Volksinitiative bloss ein paar Wohnungen produzieren, die mit Steuergeldern zu subventionieren sind und nur wenige Mieter begünstigen würden. Alle anderen potenziellen Mieter für solche Wohnungen in Davos würden leer ausgehen. Das Niveau der Wohnungsmieten würde sich durch einzelne vergünstigte Wohnungen nicht verändern. Die Umsetzung der Initiative wäre teuer und eine nachhaltige Wirkung – für alle statt für wenige – ist nicht ersichtlich. Es ist ergänzend aber wichtig festzustellen, dass bei einem kleinen Teil des Davoser Wohnungsmarktes, bei den grossen Mietwohnungen für Familien mit mehr als 2 Kindern, es auch heute noch nur ein anzahlmässig kleines Angebot an Wohnungen gibt und diese oftmals teuer sind. Hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf, der aber nicht im Fokus dieser Volksinitiative steht. Die EVP Davos empfiehlt, die Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Davos abzulehnen.
EVP bewirbt sich weiterhin für eine Vertretung im Grossen Landrat
Die EVP ist seit dem Jahr 2009 im Grossen Landrat vertreten (damals mit Landrat Dr. Hans Eidenbenz). Für die kommende Amtsdauer von 2021 bis 2024 kandidiert die EVP mit Landratsvizepräsident Christian Thomann sowie mit Rechnungswesenspezialistin Esther Marmet (neu) und Pfarrer Stefan Pfister (neu). Durch das Fernbleiben der CVP von den Davoser Erneuerungswahlen scheint die politische Mitte ausgedünnt. Die EVP möchte jedoch mit ihren Kandidierenden genau diesen Raum nach wie vor belegen. Unter dem Kernthema "Potenzial nutzen – Davos voranbringen" haben die drei Kandidierenden im Wahlprospekt ihre politischen Ziele für Davos veröffentlicht und wollen in den kommenden vier Jahren mit verschiedenen Vorstössen substanzielle Verbesserungsvorschläge einbringen.
29.06.2020 | Rechtlich und demokratiepolitisch ist nur Proporzsystem mit Regionswahlkreisen haltbar

Der Kanton Graubünden hat mit der Schaffung eines neuen Wahlsystems für den Grossen Rat die Chance erhalten, die kantonalen Strukturen dynamischer, demokratischer und rechtskonformer zu gestalten. Dies kann nur ein für den gesamten Kanton einheitliches System leisten: das Proporzmodell mit den Regionen als Wahlkreisen und dem doppelten Pukelsheim. Das Wahlsystem eines Kantons zu reformieren, ist eine Operation am Herzen der Demokratie und unseres Staates. Es sollte kein Tummelfeld für juristische Feldversuche sein und keine gebastelte Versuchsanordnung mit gemixten Systemen und Untervariante enthalten.
Drei Mitglieder der EVP Graubünden waren Teil der Beschwerdeführer, die das Wahlverfahren zum Grossen Rat angefochten und aufgrund des…

Der Kanton Graubünden hat mit der Schaffung eines neuen Wahlsystems für den Grossen Rat die Chance erhalten, die kantonalen Strukturen dynamischer, demokratischer und rechtskonformer zu gestalten. Dies kann nur ein für den gesamten Kanton einheitliches System leisten: das Proporzmodell mit den Regionen als Wahlkreisen und dem doppelten Pukelsheim. Das Wahlsystem eines Kantons zu reformieren, ist eine Operation am Herzen der Demokratie und unseres Staates. Es sollte kein Tummelfeld für juristische Feldversuche sein und keine gebastelte Versuchsanordnung mit gemixten Systemen und Untervariante enthalten.
Drei Mitglieder der EVP Graubünden waren Teil der Beschwerdeführer, die das Wahlverfahren zum Grossen Rat angefochten und aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom 29. Juli 2019 zur jetzigen Überarbeitung beigetragen haben. Ziel ist es, dass der Kanton Graubünden ein Wahlsystem für das Kantonsparlament erhält, das modernen demokratischen Grundsätzen entspricht. Das heutige Wahlverfahren ist davon weit entfernt.
Majorzsysteme sind voller Widersprüche
Von den vorgeschlagenen Majorzsystemen kann keines überzeugen. Die systemnotwendige Aufspaltung der heutigen Wahlkreise ist nicht mehr zeitgemäss. Die Entwicklung zu grösseren Strukturen im Kanton Graubünden ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten von der Regierung mit Millionen-Zuschüssen gefördert worden, damit auf Gemeindeebene in grösseren Dimensionen gedacht und geplant wird und es zu Gemeindezusammenschlüssen kommt. Die Kreise wurden aufgehoben und die Regionen installiert. Bei der Durchführung von Majorzwahlen und nachher von den – in kleinräumigen Strukturen gewählten – Personen würde wieder kleinräumiges Denken die Oberhand gewinnen. Wie soll das zusammengehen? Wie soll der Bürger verstehen, in welche Richtung es gehen soll und welche Grösse von Strukturen erwünscht ist? Wir hielten dies für einen schweren System- bzw. Vorgehensfehler in der weiteren Entwicklung der staatlichen Strukturen. Werden heutige Gemeinden in kleinere Wahlkreise aufgespalten, kommt es zudem zu einer Häufung ungültiger Stimmen, da die Wählenden verdiente Kandidaten ihrer Gemeinde aufschreiben, unabhängig innerkommunaler Wahlkreisgrenzen.
Proporzsysteme verlangen Mindestgrösse
Das Bundesgericht verlangt in seiner Beurteilung Wahlkreise mit mindestens 9 Sitzen. Solche Wahlkreise können nur die heutigen Regionen sein. Die bisher bestehenden, viel kleineren Wahlkreise haben heute keine staatspolitische Bedeutung mehr. Würden sie beibehalten, entstünden systembedingt gravierende Demokratiedefizite, die rechtlich überprüft werden müssten. Die vorgeschlagene Majorzbedingung (grösste Partei erhält im Wahlkreis garantiert mindestens 1 Sitz) ist bei bundesverfassungskonformen Wahlkreisen von Regionsgrösse sinnlos, da die grösste Partei in einem Regionswahlkreis immer mindestens einen Sitz erhalten würde. Ebenfalls überflüssig wäre eine Sperrklausel zur Verhinderung von Kleinstparteien, da ein Wahlkampf in den verschiedenen Regionen von einer Kleinstpartei gar nicht geleistet werden könnte.
04.11.2019 | Neue Davoser Verfassung ist ein Vorzeigewerk

Zu beiden kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 24. November 2019 empfiehlt die EVP Davos ein Ja einzulegen. Die bestehende 100-jährige Davoser Verfassung ist ein für Davos unwürdiges Sammelsurium von Rechtsbestimmungen. Es wurde Zeit, den verfassungsrechtlichen Überbau neu zu überdenken und zu ordnen. Die neue Davoser Verfassung erwähnt Gott bedauerlicherweise nicht, ist ansonsten aber – zusammen mit dem neuen Gesetz über die politischen Rechte – gut geglückt.
Bisherige Verfassung ist stark veraltet
In seinem Postulat “Totalrevision Gemeindeverfassung” vom Februar 2015 verlangte EVP-Landrat Christian…

Zu beiden kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 24. November 2019 empfiehlt die EVP Davos ein Ja einzulegen. Die bestehende 100-jährige Davoser Verfassung ist ein für Davos unwürdiges Sammelsurium von Rechtsbestimmungen. Es wurde Zeit, den verfassungsrechtlichen Überbau neu zu überdenken und zu ordnen. Die neue Davoser Verfassung erwähnt Gott bedauerlicherweise nicht, ist ansonsten aber – zusammen mit dem neuen Gesetz über die politischen Rechte – gut geglückt.
Bisherige Verfassung ist stark veraltet
In seinem Postulat "Totalrevision Gemeindeverfassung" vom Februar 2015 verlangte EVP-Landrat Christian Thomann eine grundsätzliche Überarbeitung der jahrhundertalten, immer wieder geflickten und zusammengebastelten Gemeindeordnung, die sich als peinliche Darbietung des höchsten Davoser Gesetzeswerkes präsentiert. Christian Thomann verlangte eine Entrümpelung, eine Konzentration aufs Wesentliche, mehr Lesbarkeit und mehr Verständlichkeit. "Der Bürger soll beim Lesen der Verfassung auf einfache Art verstehen und nachvollziehen können, wie unser Gemeinwesen funktioniert. Davos braucht eine Verfassung, auf die wir alle stolz sein können", schrieb Christian Thomann damals in seinem Vorstoss an den Kleinen Landrat.
In der Zwischenzeit hat der Kleine Landrat umfassende Arbeiten vorgenommen und eine breite Vernehmlassung zu seinem neuen Verfassungsentwurf durchgeführt. Die EVP Davos hat den neuen Verfassungsentwurf – einerseits mit einer detaillierten Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren und andererseits mit Christian Thomann als Präsidenten der Vorberatungskommission – einer kritischen Beurteilung unterzogen.
Gott fehlt in der neuen Verfassung
Da die Verfassung veraltet war, nicht aber die Gemeindestrukturen, enthält die neue Verfassung nur wenige inhaltliche Änderungen. Eine Neuerung ist das fakultative Gesetzesreferendum, da das bisherige obligatorische Referendum mit dem Zwang zur Volksabstimmung und dem entsprechenden Aufwand dazu führte, dass viele kleinere Gesetzesänderungen, obwohl notwendig, nicht vorgenommen wurden. Neu wird auch die Gewaltentrennung zwischen Kleinem Landrat und Grossem Landrat konsequenter durchgesetzt. Das heisst, der Grosse Landrat konstituiert sich selber und leitet die Wahl des Landratspräsidenten eigenständig. Das Ausländerstimmrecht wurde nicht in die Verfassung integriert, sondern soll später separat den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Mit einem neuen Gesetz über die politischen Rechte wurde zudem die Verfassung von weniger wichtigen Artikeln entlastet. Dafür steht der Gemeindeverfassung neu eine Präambel voran, in welcher bedeutende Handlungsziele der Davoserinnen und Davoser aufgeführt sind. Landrat Christian Thomann stellte vergebens den Antrag, dass neben den Zielen auch die Verantwortung vor Gott, den Mitmenschen und der Natur in die Präambel aufgenommen würde. Im Gegensatz zur Bundes- und zur Kantonsverfassung kommt Gott – nach Ablehnung des Antrags Thomann im Grossen Landrat – als höchste Instanz somit in der neuen Davoser Verfassung nicht vor.
Insgesamt sehr gut gelungene Totalrevision
Die neue Verfassung tritt in einem modernen, schlanken Kleid auf, ist systematisch geordnet, enthält die wichtigsten Bestimmungen und ist leicht lesbar. Die geforderten Ziele der Totalrevision sind damit erfüllt. Dass ein offensichtlicher Bezug zu unserer christlichen Tradition fehlt und Gott nicht in der kommunalen Verfassung aufgenommen wurde, ist zwar sehr bedauerlich, aber kein genügender Grund, das gesamte, ansonsten sehr gut gelungene Werk zu verwerfen. Die EVP Davos empfiehlt den Stimmberechtigten, die beiden Vorlagen – die Totalrevision der Verfassung und das neue Gesetz über die politischen Rechte – anzunehmen.
18.08.2019 | Grosser Entwicklungsschritt beim Davoser Sport-Gymnasium erforderlich

Die EVP Davos empfiehlt, zur kommunalen Sachvorlage der Volksabstimmung vom 15. September 2019 ein Ja einzulegen. Nach vielen Jahren mit temporären Bauten und kleineren Optimierungen muss die Stiftung Sport-Gymnasium Davos (SSGD) einen grösseren Entwicklungsschritt im Investitionsbereich in Angriff nehmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Ein 2-Mio.-Franken-Darlehen und ein teilweiser Mietzinserlass, über die jetzt abgestimmt wird, bedeuten die Fortsetzung der bisherigen kommunalen Unterstützungsleistungen an die SSGD.
Entwicklung der SSGD orientiert sich am Machbaren
Das 22 Jahre alte Sport-Gymnasium hat sich in seiner kurzen Zeit stark entwickelt. Auf dem…

Die EVP Davos empfiehlt, zur kommunalen Sachvorlage der Volksabstimmung vom 15. September 2019 ein Ja einzulegen. Nach vielen Jahren mit temporären Bauten und kleineren Optimierungen muss die Stiftung Sport-Gymnasium Davos (SSGD) einen grösseren Entwicklungsschritt im Investitionsbereich in Angriff nehmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Ein 2-Mio.-Franken-Darlehen und ein teilweiser Mietzinserlass, über die jetzt abgestimmt wird, bedeuten die Fortsetzung der bisherigen kommunalen Unterstützungsleistungen an die SSGD.
Entwicklung der SSGD orientiert sich am Machbaren
Das 22 Jahre alte Sport-Gymnasium hat sich in seiner kurzen Zeit stark entwickelt. Auf dem Gelände wurden verschiedene Provisorien erstellt, die den Raumbedarf der wachsenden Schule abdecken müssen. Diese Temporärbauten wurden durch die SSGD selbst finanziert, deren Lebensdauer ist aber beschränkt. Zudem stellen steigende Schülerzahlen und die Entwicklung des Sports neue Anforderungen an den Raumbedarf. Deshalb ist die aktuelle Erneuerung und Erweiterung der SSGD folgerichtig, jedoch auch mutig, da dies an beiden Standorten (Castelmont und Färbi) praktisch zur gleichen Zeit erfolgen soll. Namhafte Unterstützungszusagen von Bund, Kanton und Sportverbänden bestätigen die Richtigkeit und Machbarkeit dieses Entwicklungsschritts.
Erfolgreiche Ausbildungsstätte für gut ausgebildete junge Leute
Um sich gegenüber anderen Mitbewerbern behaupten zu können, muss das Angebot der SSGD zeitgemäss sein. Neben der Ausbildung muss auch die Infrastruktur mit ihren Trainingsmöglichkeiten stimmen. Dass die SSGD auf einem guten Weg ist, zeigt der positive Verlauf der Schülerzahlen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Die Schüler haben neben dem Sport die Möglichkeit, eine Matura oder Handelsmatura abzuschliessen. Damit werden die jungen Leute mit einer breiten Ausbildung auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet. Denn nicht alle SSGD-Absolventen werden später vom Sport leben können, und die Sportkarriere kann auch sehr schnell zu Ende sein (Verletzung, zu wenig Talent).
Volkswirtschaftliche Bedeutung rechtfertigt Gemeindebeitrag
Für ein Sport-Gymnasium mit Schwerpunkt Wintersport gibt es keinen besseren Standort als Davos. Ausbildungsstätten wie die SSGD machen ihrerseits Davos als Arbeitsstandort für Familien attraktiver. Der hohe Stellenwert der Institution und die breite finanzielle Unterstützung von dritter Seite zeigen, dass nach vielen Provisorien und partiellen Optimierungen nun eine umfassendere Erneuerung bzw. Erweiterung notwendig und richtig ist. Die EVP Davos empfiehlt Zustimmung zur Abstimmungsvorlage.
05.05.2019 | Schulhaus Bünda braucht Neubau

Die EVP Davos empfiehlt, zu allen kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 ein Ja einzulegen. Das Gesetz zu den Zweitwohnungen, das auch die Situation der Hotelparzellen regelt, die Schaffung einer grösseren Forschungszone bei der AO, die Erweiterung des Schulhauses Bünda sowie die rechtliche Neuorganisation des Abfallverbands GEVAG stellen allesamt unterstützungswürdige Lösungen dar und verdienen die Zustimmung. Bei der Ersatzwahl in den Grossen Landrat ist auf eine breite Vertretung der Meinungsvielfalt der Davoser Bevölkerung zu achten.
Ausgewogener Mittelweg beim Gesetz über Zweitwohnungen
Nach der Einführung einer schweizerischen Zweitwohnungsgesetzgebung als Folge einer…

Die EVP Davos empfiehlt, zu allen kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 ein Ja einzulegen. Das Gesetz zu den Zweitwohnungen, das auch die Situation der Hotelparzellen regelt, die Schaffung einer grösseren Forschungszone bei der AO, die Erweiterung des Schulhauses Bünda sowie die rechtliche Neuorganisation des Abfallverbands GEVAG stellen allesamt unterstützungswürdige Lösungen dar und verdienen die Zustimmung. Bei der Ersatzwahl in den Grossen Landrat ist auf eine breite Vertretung der Meinungsvielfalt der Davoser Bevölkerung zu achten.
Ausgewogener Mittelweg beim Gesetz über Zweitwohnungen
Nach der Einführung einer schweizerischen Zweitwohnungsgesetzgebung als Folge einer Volksinitiative zur Ein-schränkung des Zweitwohnungsbaus wurde die Überarbeitung der Davoser Zweitwohnungsgesetzgebung nötig. Wohnungen mit vorübergehender Erstwohnungsauflage können nach Fristablauf und Bezahlung einer Abgabe von der Auflage befreit werden. Die Abgaben fliessen in einen Fonds zur Förderung von Erstwohnungsbau und Gewerbe, der mit einer Motion der Landräte Christian Thomann und Philipp Wilhelm angeregt wurde. Hotelparzellen können teilweise umgenutzt werden, jedoch nur dann, wenn entsprechende Gewinne im Interesse der Davoser Volkswirtschaft und des Tourismus eingesetzt werden. Die Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen in Zweitwohnungen wird einer Anzeigepflicht unterstellt, damit frühzeitig erkannt werden kann, ob vermehrt Wohnungen dem Erstwohnungsmarkt entzogen werden und eine Verknappung und Verteuerung der Wohnungen für Einheimische drohen könnte. Die EVP Davos beurteilt die Vorgaben des neuen Gesetzes als gut und ausgewogen und empfiehlt zur Abstimmungsvorlage ein Ja einzulegen.
Erweiterung der Forschungszone bei AO-Forschungsinstitut als bedeutungsvolles Zeichen
Die Teilrevision der Ortsplanung zur Vergrösserung des Forschungsstandortes bei der AO ist sehr unterstützungswürdig. Die AO ist ein Institut von Weltrang, einer der grössten Arbeitgeber im Landwassertal, ist breit abgestützt mit globalem Beziehungsnetz und führt jährlich Kurse im Kongresszentrum durch. Wenn deren Tätigkeit durch die relativ kleine Vergrösserung der Forschungszone gefördert werden kann, dann ist es allererste Pflicht, diesem Wunsch nachzukommen, zumal die Weiterentwicklung auf eigenem Boden der AO stattfindet und niemand spürbar beeinträchtigt wird. Klares Ja der EVP Davos zur Abstimmungsvorlage.
Abgeklärte und überlegte Investition in den Schulstandort Davos Dorf
In Davos Dorf fehlt mittel- bis langfristig Schulraum. Eine Vergrösserung des Schulhauses Bünda ist unumgänglich und wird in einer überlegten und vertretbaren Dimension vorgenommen. Mit dem vom Grossen Landrat einstimmig gefällten Entscheid zur gleichzeitigen Sanierung der 50-jährigen Bausubstanz des Schulhaus-Altbaus ist die-ser Standort nachher für die künftigen Jahre gerüstet. Diese total 13 Mio. Franken umfassenden Investitionen sind umfangreich, aber notwendig, und sollten für den Bildungs- und Forschungsplatz Davos mit Bedacht eine Selbstverständlichkeit sein. Die EVP Davos empfiehlt Zustimmung.
Neues Rechtskleid des GEVAG nicht überschätzen
Für die künftige Geschäftstätigkeit benötigt der Gemeindeverband für die Abfallentsorgung GEVAG nach eigenem Bekunden ein neues Rechtskleid. Sicherlich sind die bisherigen Verbandsstrukturen eher träge und zeitaufwändiger. Die neue Rechtsform, die mehr Freiheiten schaffen soll, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Kontrolle der Tätigkeit nun um so wichtiger ist und dass nicht die Rechtsform, sondern das Personal letztlich für den Erfolg der Arbeiten der wichtigste Faktor ist. Gerade Davos leidet derzeit an einer Firmensanierung in Gemeindebesitz, deren rechtliche Umgestaltung erst wenige Jahre zurückliegt und damals ebenfalls mit mehr Freiheiten und Branchenzwängen begründet wurde. Am wichtigsten ist nicht das Rechtskleid, sondern Mitarbeiter und Führungskräfte. Sie nutzen die Chancen, die sich bieten, und finden die Wege, die zum Erfolg führen. Die EVP Davos kann die Abstimmungsvorlage – ohne Euphorie zwar – unterstützen.
Ersatzwahl in den Grossen Landrat vervollständigt wichtige Behörde
Im Grossen Landrat ist seit der Wahl von Christian Stricker in den Kleinen Landrat ein Sitz unbesetzt. Wir bitten alle Stimmbürger an dieser Ersatzwahl teilzunehmen. Der Grosse Landrat ist eine wichtige Behörde, er verabschiedet unter anderem die Gesetze für die Volksabstimmungen, das heisst, diejenigen Spielregeln, die für uns alle in Davos gelten. Diese Arbeit verdient eine Unterstützung, aber auch eine breite Abstützung in der Davoser Bevölkerung. Es ist deshalb wichtig, dass im Parlament verschiedene politische Einstellungen vertreten sind. Die EVP Davos dankt für eine grosse Teilnahme und weise Entscheidung der Davoser Stimmbürgerschaft.
03.05.2019 | Die Sonderjagd hat Reformbedarf

Am 19. Mai 2019 wird im Kanton Graubünden über eine kantonale und zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt alle drei Vorlagen – die eidgenössische AHV-Steuer-Vorlage, die eidgenössische Vorlage zum Waffenrecht sowie die kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd – zur Annahme.
AHV-Steuer-Vorlage ist förderlich für die Schweiz und ausgewogen ausgestaltet
Die heute bestehende Besteuerung von Holdings ist ungerecht und wird…

Am 19. Mai 2019 wird im Kanton Graubünden über eine kantonale und zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt alle drei Vorlagen – die eidgenössische AHV-Steuer-Vorlage, die eidgenössische Vorlage zum Waffenrecht sowie die kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd – zur Annahme.
AHV-Steuer-Vorlage ist förderlich für die Schweiz und ausgewogen ausgestaltet
Die heute bestehende Besteuerung von Holdings ist ungerecht und wird international nicht mehr anerkannt. Das neue Steuergesetz schafft gleich lange Spiesse für alle juristischen Personen und findet international Anerkennung. Die Abschaffung der Steuerprivilegien ist ein Schritt hin zu internationaler und nationaler Steuergerechtigkeit. Diese AHV-Steuer-Vorlage enthält zudem eine erhöhte Dividendenbesteuerung, und die steuerfreie Dividendenauszahlung wurde reduziert. Mit den Umsetzungsgesetzen in den Kantonen werden die Unternehmen massiv steuerlich entlastet. Dies stärkt die Unternehmen und erhält die Schweiz konkurrenzfähig. Im gleichen Masse wie die Unternehmen gefördert werden, soll jedoch auch die AHV gestärkt bzw. zusätzlich finanziert werden. Mit der AHV-Finanzierung wurde ein sozialpolitisches Anliegen aufgenommen. Durch die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge für die AHV bezahlen die Unternehmen einen wesentlichen Teil dieser AHV-Zusatzfinanzierung. Seit einigen Jahren schreibt die AHV rote Zahlen. Die zusätzliche Finanzierung ist daher dringend nötig. Dennoch bleiben mittel- bis langfristig grundlegende Reformen bei der Altersversorgung unumgänglich. Sie sind mit dieser Vorlage nicht vom Tisch. Der Vorstand der EVP Graubünden beurteilt die Wirkung der AHV-Steuer-Vorlage insgesamt als positiv und empfiehlt sie zur Annahme.
EU-Waffenvorgaben verhindern Schweizer Schiesswesen und den Umgang mit Waffen nicht
Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Das Parlament hat die Anpassung des Waffenrechts beraten und versucht, einen Kompromiss zwischen den Gegnern und den Vorgaben der EU zu finden. Der von der EU akzeptierte Kompromissvorschlag schränkt lediglich den freien Zugang zu halbautomatischen Waffen ein, mit denen ohne Nachladen mehrere Schuss hintereinander abgegeben werden können. Wer eine solche Waffe künftig kaufen will, muss nachweisen, dass er sachgerecht damit umgehen kann. Die beschlossenen und von der EU akzeptierten Ausnahmen tragen dem traditionellen Waffenbesitz und dem Schiesswesen in der Schweiz Rechnung. Wenn die Schweiz dieser Anpassung des im Schengen-Raum gültigen Waffenrechts nicht zustimmt, kommt es nach 6 Monaten zur automatischen Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen. Mit der Anpassung der Waffenrichtlinie kann die Schweiz Mitglied im Schengen-Abkommen bleiben und hat damit weiterhin Zugang zur essentiell wichtigen internationalen Verbrechensbekämpfung. Ein Wegfall von Schengen/Dublin, dies muss speziell erwähnt werden, hätte sehr negative Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft aufgrund des Einnahmenverlusts von bis zu 10 Milliarden Franken infolge Rückgangs von Importen und Exporten. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt zur Vorlage ein Ja einzulegen.
Bündner Jagd mit ausgewiesenem Handlungsbedarf
Die «Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative)» will die Sonderjagd beseitigen und die Hochjagd zur Kompensation 4 Tage verlängern. Die Abschusspläne sollen bis Ende Oktober erreicht und die Wildschutzgebiete stärker bejagt werden. Da sich die Wildpopulation stets vermehrt, ist eine konsequente Bejagung notwendig. Dies fällt mit dem heutigen Bündner Jagdmodell immer schwerer. Es gibt zuviel Wild, das Wild wird in der winterlichen Ruhezeit geschreckt, zuviele Verbissschäden entstehen, darunter teure Schäden in den weitläufigen Lawinenschutzwäldern. Das heutige Jagdmodell ist kein Erfolgsmodell. Krass ungleiche Bedingungen bei Jagd und Sonderjagd sind störend. Andererseits will niemand die Einführung der Revierjagd oder von Berufsjägern. Eine Lösung scheint nicht einfach, aber die Politik engagiert sich nicht dafür und zeigt keine Lösungswege auf. Da sich ohne Initiative nichts ändern wird, der Handlungsbedarf jedoch ausgewiesen ist, empfiehlt der Vorstand der EVP Graubünden Zustimmung zur Sonderjagdinitiative. Sie bringt zwar kurzfristig nicht die Lösung, schreckt aber dafür die erstarrten jagdverantwortlichen Instanzen auf, das Jagdmodell zu überdenken.
14.01.2019 | Verantwortungsvollerer Umgang mit der endlichen Ressource Boden notwendig

An der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 wird im Kanton Graubünden lediglich über eine Vorlage entschieden. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt, die eidgenössische Zersiedelungsinitiative anzunehmen.
Die eidgenössische Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» verlangt, die…

An der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 wird im Kanton Graubünden lediglich über eine Vorlage entschieden. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt, die eidgenössische Zersiedelungsinitiative anzunehmen.
Die eidgenössische Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» verlangt, die Zersiedelung wirksam zu stoppen, indem die Baufläche nicht weiter vergrössert wird und somit Neueinzonungen durch Rückzonungen an einem anderen Ort kompensiert werden. Das Bauen ausserhalb der Bauzonen soll auf die benötigten landwirtschaftlichen und im öffentlichen Interesse stehenden, standortgebundenen Bauten und Anlagen beschränkt werden. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für nachhaltige Quartiere deutlich verbessert und moderate Aufstockungen erlaubt werden.
Die Landwirtschaft verliert mit jedem überbauten Quadratmeter Boden ein Stück ihrer wichtigsten Ressource. Überbauung bedeutet eine Versiegelung und unwiederbringliche Zerstörung des Bodens. Das schöne Landschaftsbild ist ein wichtiger Faktor für Bevölkerung und Tourismus, weshalb sich die Schweiz nicht in eine Betonwüste verwandeln soll. Der grösste Teil des heutigen Verkehrsaufkommens hat seine Ursache darin, dass an einem anderen Ort gearbeitet als gewohnt wird und die Distanzen in den vergangenen Jahrzehnten immer grösser wurden. Daher ist es Aufgabe der Raumplanung dafür zu sorgen, dass die Distanzen zwischen Wohnen und Arbeiten nicht mehr länger werden. Hierfür braucht es eine bessere Raumplanung, die nicht ständig neue Grünflächen überbaut, sondern die Nutzung der bisherigen Siedlungsflächen effizienter gestaltet.
Das neue Raumplanungsgesetz schützt nur ungenügend vor weiterer Überbauung, da das Bauland nicht begrenzt wird, sondern Bevölkerungswachstum und wirtschaftliche Entwicklung Gründe für eine ausgedehntere Bautätigkeit und weitere Einzonung sind. Ausserdem haben die Kantone zusätzlichen Spielraum bei der Bestimmung der notwendigen Baulandreserven. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Zersiedelungsinitiative zur Annahme.
11.11.2018 | Ortszentrum Arkaden ohne Alternative

Die EVP Davos empfiehlt, zu den kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 25. November 2018 – mit Ausnahme der Teilrevision Ortsplanung Palüda – ein Ja einzulegen. Das neue Ortszentrum Arkaden mit seinen 6 diskutablen Teilprojekten kann als Ganzes mangels Alternative nicht abgelehnt werden. Die beiden Vorlagen zur Energiewirtschaft bringen Davos mehr Eigenständigkeit. Die Zonenplanänderung Palüda ist zu wenig begründet und muss im Rahmen einer Totalrevision der Zonenplanung neu geprüft werden.
Neues Ortszentrum Arkaden – jetzt oder nie
Ein Ortszentrum Arkaden mit Aufhebung der oberirdischen Parkplätze ist in dieser oder ähnlicher Form nur…

Die EVP Davos empfiehlt, zu den kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 25. November 2018 – mit Ausnahme der Teilrevision Ortsplanung Palüda – ein Ja einzulegen. Das neue Ortszentrum Arkaden mit seinen 6 diskutablen Teilprojekten kann als Ganzes mangels Alternative nicht abgelehnt werden. Die beiden Vorlagen zur Energiewirtschaft bringen Davos mehr Eigenständigkeit. Die Zonenplanänderung Palüda ist zu wenig begründet und muss im Rahmen einer Totalrevision der Zonenplanung neu geprüft werden.
Neues Ortszentrum Arkaden – jetzt oder nie
Ein Ortszentrum Arkaden mit Aufhebung der oberirdischen Parkplätze ist in dieser oder ähnlicher Form nur jetzt zu haben. Ohne Parkhaus unter der GKB, welches Auslöser dieser Vorlage ist, wird eine solche Planung im Perimeter Arkaden in den kommenden Jahrzehnten nicht möglich sein. Es bräuchte deshalb wirklich triftige Gründe, um diese Vorlage zu erschüttern. Bei den Teilprojekten der Vorlage gibt es zwar diskutable Punkte, zum Beispiel das fehlende Verkehrskonzept. Die Vorlage als Ganzes bringt jedoch eine klare Aufwertung des Davoser Zentrums, auf die nicht verzichtet werden kann. Die Promenade als wirtschaftliches Zentrum von Davos braucht Veränderung, braucht mehr Treffpunkte und Begegnungsraum, zumal die Läden ihre bisher eigenständige Anziehungskraft tendenziell verlieren. Im Gegenteil, Davos benötigt nicht nur das neue Ortszentrum Arkaden, Davos benötigt mehrere weitere solche Gebietsaufwertungen (Autofreie Promenade, Seehofseeli, Davosersee, Dischma, Sertig, etc.). Das Ortszentrum Arkaden ist als wichtiges aktuelles Teil in diesem Puzzle unverzichtbar. Die EVP Davos empfiehlt die Vorlage zur Zustimmung.
Entflechtung EWD/Repower
Die beiden energiewirtschaftlichen Vorlagen zur Davoserseekonzession und zur Ableitungskonzession bringen der EWD AG und der Gemeinde Davos letztlich mehr Entscheidungsgewalt über die Hochspannungsinfrastruktur, die sich auf Gemeindegebiet befindet. Das Eigentum an der Netzebene 3 bringt inskünftig mehr Sicherheit betreffend Netznutzung und Gebühren. Das kann den Davoser Stromkonsumenten nur recht sein. Die EVP Davos empfiehlt die Vorlagen zur Zustimmung.
Zonenplanänderung Palüda rechtfertigt Volksabstimmung nicht
Die Zusammenlegung von Bauzonenfläche im Palüda zeigt keinen volkswirtschaftlichen Vorteil für Davos auf. Damit fehlen die Grundlage und die Bedeutung des Geschäfts für eine Volksabstimmung. Private Anliegen sind im Rahmen einer Totalrevision der Zonenplanung zu prüfen, die in Davos längt überfällig ist. Die Mehrheit der EVP Davos empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
07.11.2018 | Entscheide sind nicht besser, je grösser das Entscheidgremium ist

Zur Volksabstimmung vom 25. November 2018 stehen im Kanton Graubünden zwei kantonale und drei eidgenössische Vorlagen an. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt, die beiden kantonalen Schul-Initiativen sowie die Selbstbestimmungsinitiative abzulehnen, hingegen die Hornkuh-Initiative sowie die Vorlage zu den Sozialdetektiven anzunehmen.
Detailreiche Schulfragen sollen Fachgremien entscheiden, nicht grösstmögliche Instanzen
Die beiden kantonalen Schulinitiativen sehen für schulische…

Zur Volksabstimmung vom 25. November 2018 stehen im Kanton Graubünden zwei kantonale und drei eidgenössische Vorlagen an. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt, die beiden kantonalen Schul-Initiativen sowie die Selbstbestimmungsinitiative abzulehnen, hingegen die Hornkuh-Initiative sowie die Vorlage zu den Sozialdetektiven anzunehmen.
Detailreiche Schulfragen sollen Fachgremien entscheiden, nicht grösstmögliche Instanzen
Die beiden kantonalen Schulinitiativen sehen für schulische Fragen als Entscheidinstanz den Grossen Rat und das fakultative Referendum vor. Diese Forderung ist grundsätzlich falsch. Nicht nur sollen Schulfragen von Fachleuten beraten und entschieden werden und nicht von einem 120-köpfigen politischen Gremium. Es sollen auch schweizweite Entwicklungen und Standards angemessen berücksichtigt werden. Der Lehrplan 21 bringt minde-stens in der Deutschschweiz eine gewisse Vereinheitlichung, die Familien einen Kantonswechsel erlaubt, ohne dass die Schulkinder allzu grosse Nachteile durch unterschiedliche Schulsysteme erleiden. Von mobilen Familien bzw. den arbeitstätigen Eltern profitiert auch der Kanton Graubünden. Es kann nicht sein, dass irgendwelche schulische Fragen, die schweizweit angenähert wurden wie z.B. der Lehrplan, durch eine lokale Sichtweise das schulische und familiäre Leben inskünftig erschweren. Geradezu absurd wird es, wenn an Volksabstimmungen über verschiedenste Lehrplanfragen abgestimmt werden soll. Die Bündner Schule soll kein isoliertes Dasein entwickeln, sondern sich im Rahmen der schweizerischen Bildungslandschaft bewegen. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt ohne Wenn und Aber, die beiden kantonalen Initiativen abzulehnen.
Schweizer Nationaltier soll würdevoll behandelt werden
Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» verlangt, dass die Würde der Tiere geachtet wird, indem die Haltung von behornten Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen des Bundes unterstützt wird. Konkret soll eine finanzielle Unterstützung für die Haltung behornter Nutztiere festgelegt werden. Die Initiative will insbesondere verhin-dern, dass beim Entscheid, ob Tiere mit oder ohne Hörner gehalten werden, wirtschaftliche Gründe einen zu ho-hen Stellenwert haben. Die Hornkuh-Initiative setzt ganz auf Freiwilligkeit und Förderung. Sie enthält kein Verbot der Enthornung, sondern überlässt den Entscheid wie bisher den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Wer aber behornte, erwachsene Kühe, Stiere oder Ziegen und Ziegenböcke hält, soll für den Mehraufwand fair entschädigt werden. Die Umsetzung über Förderbeiträge wird jährlich rund 15 Millionen Franken kosten, was im bestehenden Landwirtschaftsbudget von 3000 Millionen Franken gut Platz hat, ohne Erhöhung. Der Vorstand der EVP Graubünden stimmt dieser Volksinitiative aufgrund ihrer nachvollziehbaren und verhältnismässigen Forderung zu.
Internationale vertragliche Verpflichtungen nicht wechselnden politischen Stimmungen aussetzen
Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» will den Vorrang des Verfassungsrechts vor dem Völkerrecht in der Verfassung verankern. Die Behörden sollen verpflichtet werden, bestehende und künftige, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen. Die Mindeststandards für Menschenrechte werden geschwächt. Keine Institution darf sich über die Menschenrechte stellen, auch das Volk nicht. Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen halten die Behörden an, sich über bestehende vertragliche Verpflichtungen hinwegzusetzen. Solche Vertragsbrüche wi-dersprechen der Rechtskultur und schwächen die Position der Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit. Die Initiative schadet dem Wirtschaftsstandort, denn sie verursacht grosse Rechtsunsicherheit und übt einen Kündigungsdruck auf die Bilateralen und weitere Verträge aus. Der Vorstand der EVP Graubünden lehnt die Initiative mehrheitlich ab.
Kontrolle in begründeten Fällen ist kein Überwachungsstaat
Die vorliegende Gesetzesgrundlage für die Überwachung von Versicherten möchte den Versicherungen wieder die Möglichkeit einräumen, bei Verdachtsfällen auf Versicherungsbetrug Observationen durchzuführen. Vom öffentlichen Raum aus können diese ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden. Für den Einsatz von technischen Hilfsmitteln benötigen die Versicherungen eine richterliche Genehmigung. IV-Stellen führten früher bereits Observationen bei Verdacht auf Betrug durch. Die Revision schafft jetzt die gesetzliche Grundlage für deren Wiedereinführung. Eine konsequente Ahndung von Versicherungsbetrug schützt Menschen mit Behinderungen sowie IV-/UV-Rentner vor Generalverdacht. Sie schützt den sozialen Frieden. Observationen decken Betrügereien von Abermillionen von Franken auf oder können diese durch Abschreckung vermeiden. Der Kreis der potenziell Überwachten wird bei Annahme der Vorlage auf Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherungen sowie die AHV ausgedehnt. Der Vorstand der EVP Graubünden bedauert es, dass es Kontrollen braucht, weil viele Leute unrechtmässig den eigenen Vorteil über alles stellen. Die Vorlage stellt keinen Misstrauensgrundsatz dar, sondern fordert Kontrolle in begründeten Fällen. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
03.09.2018 | Keine überzeugende Lösung für die Fremdsprachenausbildung an der Volksschule

Zur Volksabstimmung vom 23. September 2018 stehen im Kanton Graubünden eine kantonale und drei eidgenössische Vorlagen an. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt, den Bundesbeschluss über die Velo-, Fuss– und Wanderwege sowie die Fair-Food-Initiative anzunehmen, die Volksinitiative für Ernährungssouveränität abzulehnen, und verzichtet bei der kantonalen Fremdspracheninitiative auf eine Empfehlung.
Velofahren als umweltfreundliche, gesunde und effiziente Fortbewegungsart fördern
Die ursprüngliche Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss–…

Zur Volksabstimmung vom 23. September 2018 stehen im Kanton Graubünden eine kantonale und drei eidgenössische Vorlagen an. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt, den Bundesbeschluss über die Velo-, Fuss- und Wanderwege sowie die Fair-Food-Initiative anzunehmen, die Volksinitiative für Ernährungssouveränität abzulehnen, und verzichtet bei der kantonalen Fremdspracheninitiative auf eine Empfehlung.
Velofahren als umweltfreundliche, gesunde und effiziente Fortbewegungsart fördern
Die ursprüngliche Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» wollte erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden. Dafür soll der Verfassungsartikel über Fuss- und Wanderwege um den Begriff Velowege erweitert werden. Die Volksinitiative hätte den Bund verpflichtet, Fuss-, Wanderweg- und Velonetze zu fördern. Dieser hätte dafür auch Fördergelder zur Verfügung stellen müssen. Dies war aber National- und Ständerat zu verbindlich. Das Parlament hat sich daher für einen direkten Gegenentwurf entschieden, der es dem Bund erlaubt, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen und Fördermassnahmen zu unterstützen. Dieser Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege hat die Initianten veranlasst, die Volksinitiative zurückzuziehen, folglich wird nur über den Gegenentwurf abgestimmt. Auch wenn der Gegenentwurf unverbindliche Kann-Formulierungen enthält, wird er eine Wirkung entfalten und das Velofahren stärker ins Bewusstsein von Gesellschaft, Wirtschaft und Raumplanern rücken. Ausgebaute Velowege bieten mehr Sicherheit, weniger Stau, mehr Energieeffizienz. Velofahren ist platzsparend, gesund und umweltfreundlich. Eine bessere Infrastruktur durch eine nationale Koordination und Unterstützung führt zu mehr Gebrauch von Fahrrädern und folglich zu mehr Velotourismus und Mountainbiking. Der Vorstand der EVP Graubünden stimmt der Vorlage mit Überzeugung zu.
Verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln den Weg ebnen
Das Komitee der Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)» ist der Auffassung, dass der globale Handel mit Nahrungsmitteln klare ökologische und soziale Leitplanken braucht. Die Fair-Food-Initiative will das Angebot an Lebensmitteln stärken, die von guter Qualität, sicher, umwelt- und ressourcenschonend sind sowie tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Dies soll gleichermassen für Lebensmittel aus der Inlandproduktion wie auch für importierte Lebensmittel gelten. Produkte aus naturnaher, bäuerlicher Landwirtschaft, fairem Handel sowie aus regionaler und saisonaler Produktion sollen einen Marktvorteil erhalten. Die Verschwendung von Lebensmitteln soll reduziert werden. Ebenso soll die Transparenz für die Konsumenten verbessert werden. Der Vorstand der EVP Graubünden stimmt dieser Volksinitiative aufgrund ihrer sinnvollen Zielsetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Lebensmitteln zu.
Landwirtschaftspolitik der Abschottung ist nicht gewünscht
Die Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» verlangt eine Ausrichtung der Agrarpolitik auf eine kleinbäuerliche, auf die regionale Versorgung ausgerichtete Landwirtschaft. Dies soll mit staatlichen Eingriffen erreicht werden. Diese Forderungen werden mit der bestehenden Agrarpolitik bereits teilweise umgesetzt, zum Beispiel mit der Förderung einer bäuerlichen, vielfältigen und nachhaltigen Landwirtschaft, dem Schutz des Kulturlandes oder dem Verbot von Exportsubventionen ab 2019. Auch bildet der im September 2017 vom Volk angenommene Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit eine gute Grundlage für eine Agrarpolitik in die gewünschte Richtung. Die vorliegende Volksinitiative für Ernährungssouveränität ist deshalb weitgehend überflüssig. Sie verlangt darüber hinaus jedoch auch Nachteiliges. Die verlangten Importrestriktionen für Nahrungsmittel stehen im Widerspruch zur internationalen Handelspolitik und zu den handels- und europarechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Gegenmassnahmen des Auslands wären die Folgen. Die Preisdifferenz zu den Nachbarländern würde sich erhöhen, und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft würde sich verschlechtern. Der beabsichtigte Protektionismus widerspricht dem liberalen Wirtschaftssystem der Schweiz. Zugute halten muss man der Volksinitiative, dass sie gentechnische Einflüsse verbieten will. Der Vorstand der EVP Graubünden lehnt die Vorlage dennoch ab.
Fremdspracheninitiative zeigt Handlungsbedarf auf, bringt aber neue Probleme
Die kantonale Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule (Fremdspracheninitiative)» will in der Primarschule nur eine obligatorische Fremdsprache, je nach Sprachregion Deutsch oder Englisch. Sie will damit den teilweise überforderten Schülern entgegenkommen und sich klar auf die Bedürfnisse der Volkswirtschaft ausrichten. Da die Volksinitiative in den romanischsprachigen Gebieten Deutsch als obligatorische Fremdsprache vorsieht, würden diese Schüler bis zum 7. Schuljahr keinen Englisch- oder Französischunterricht erhalten. Dies wäre eine Benachteiligung bzw. später nachzuholen, um an den weiterführenden Schulen mit den Anforderungen mitzuhalten. Ausserdem sind die Vorgaben der Volksinitiative nicht mit dem Lehrplan 21 kompatibel, der in der dritten und fünften Klasse der Primarschule je den Beginn einer Fremdsprache vorsieht. Entsprechend würde es Probleme bei interkantonalen Umzügen von Familien geben. Das würde Graubünden als Arbeitsstandort für Familien mit Kindern deutlich weniger attraktiv machen. Andererseits ist das heutige Fremdsprachenkonzept an der Volksschule mit Italienisch als erster Fremdsprache stark verbesserungsfähig, da erstens Italienisch im Erwachsenenleben kaum gebraucht wird, den wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht entspricht, die Kinder nicht für Italienisch, sondern für Englisch lernmotiviert sind und somit sehr viel in den Italienischunterricht investiertes Kapital nutzlos verpufft. Das Fremdsprachenkonzept der heutigen Volksschule in Graubünden wie die Volksinitiative haben gravierende Mängel. Ein überzeugender Lösungsansatz steht noch aus. Der Vorstand der EVP Graubünden verzichtet aufgrund der ungelösten Fragestellung auf eine Abstimmungsempfehlung.
28.08.2018 | Nehmen und geben – auch beim WEF

Die EVP Davos empfiehlt, zu allen vier kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 23. September 2018 ein Ja einzulegen. Die Aufhebung von Fraktionen muss in der Verfassung nachvollzogen werden. Ein neuer Aufgabenbereich der Gemeinde – Bestattung, Friedhöfe und Krematorium – benötigt eine gesetzliche Grundlage. An den WEF-Sicherheitskosten muss sich auch die Gemeinde beteiligen. Und an der technischen Beschneiung Rinerhorn soll die Gemeinde keine finanzielle Beteiligung, dafür aber einen Teil des Risikos übernehmen.
Änderungen aufgrund der Wandlung der Fraktionsgemeinden notwendig
Die Fraktionsgemeinden haben, ohne dass sie weiter noch Steuern einfordern…

Die EVP Davos empfiehlt, zu allen vier kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 23. September 2018 ein Ja einzulegen. Die Aufhebung von Fraktionen muss in der Verfassung nachvollzogen werden. Ein neuer Aufgabenbereich der Gemeinde – Bestattung, Friedhöfe und Krematorium – benötigt eine gesetzliche Grundlage. An den WEF-Sicherheitskosten muss sich auch die Gemeinde beteiligen. Und an der technischen Beschneiung Rinerhorn soll die Gemeinde keine finanzielle Beteiligung, dafür aber einen Teil des Risikos übernehmen.
Änderungen aufgrund der Wandlung der Fraktionsgemeinden notwendig
Die Fraktionsgemeinden haben, ohne dass sie weiter noch Steuern einfordern können, auch die letzte gemeinsame öffentliche Aufgabe – das Bestattungs- und Friedhofswesen – an die Gemeinde abgetreten. Damit die Gemeinde diese Aufgabe ausführen kann, benötigt sie eine gesetzliche Grundlage. Das vorliegende Gesetz erfüllt diese Voraussetzung, es ist ausgewogen und führt die bisherigen Verhältnisse fort. Da sich die meisten Fraktionsgemeinden auflösen, ist folglich der Artikel 1 der Verfassung, der die Fraktionen einzeln aufführt, anzupassen. Gegenwärtig hat sich nur die Fraktionsgemeinde Davos Monstein entschlossen, in der bisherigen rechtlichen Form weiterzuarbeiten, jedoch ohne Steuereinnahmen und öffentliches Aufgabengebiet. Die EVP Davos empfiehlt, sowohl der Verfassungsänderung wie dem neuen Bestattungs- und Friedhofsgesetz zuzustimmen.
Gemeinde muss ihre wirtschaftliche Position stärken
Nachdem der bestehende Vertrag mit Bund, Kanton und WEF ausgelaufen ist, wurde eine neue Drei-Jahres-Periode verhandelt. In den Jahren 2019 bis 2021 soll die Gemeinde einen leicht höheren Beitrag an die Sicher-heitskosten leisten von 1,125 Mio. Franken. Daran bezahlt aber die Nachbargemeinde Klosters einen Anteil von 100'000 Franken, sodass der effektiv zu leistende Beitrag der Gemeinde Davos im Rahmen der früheren Jahre liegt. Das WEF-Jahrestreffen sorgt zwar aufgrund seiner Grösse während einigen Tagen pro Jahr für schwierige Verhältnisse. Diese sind aber lösbar. Es gilt sich in Erinnerung zu rufen, dass das WEF eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung hat, für Arbeitsplätze und Nachfrage sowie in schwierigen Zeiten für zusätzliches Einkommen und neue wirtschaftliche Möglichkeiten sorgt. Weil man nicht nur nehmen kann und die Sicherheitskosten der Gemeinde praktisch unverändert bleiben, empfiehlt die EVP Davos Zustimmung zur Vorlage. Zustimmung gibt es auch zur Gemeindegarantie für die Bergbahnen Rinerhorn AG zur Finanzierung der nächsten Beschneiungsetappe. Der Bergbahnbetrieb hat eine grosse Bedeutung für den Davoser Tourismus und mit seinem Arbeitsplatzangebot speziell auch für den Unterschnitt. Die Gemeinde hat sich vor zwei Jahren mit einer Gemeindegarantie für den Allergieforschungsplatz eingesetzt, konsequent ist deshalb jetzt auch eine Gemeindegarantie für das volkswirtschaftlich sinnvolle Projekt am Rinerhorn.
Medienmitteilungen 2015
Kennzahlen
Name: Evangelische Volkspartei der Schweiz
Gründungsjahr: 1919
Anzahl Mitglieder: 4600
Anzahl Sitze im Nationalrat: 2
Selbstportrait:
Die EVP ist eine verlässliche Kraft, die sich seit 1919 für eine lebenswerte und solidarische Schweiz einsetzt. Auf der Basis christlicher Werte wie Verantwortung, Gerechtigkeit oder Nachhaltigkeit betreibt die EVP als Mittepartei eine sachbezogene und lösungsorientierte Politik, die dem Wohl aller Menschen dient. Sie ist in den kantonalen Parlamenten mit gut 40 Mandaten vertreten. Die EVP will Familien unterstützen, die Schöpfung erhalten, Schulden abbauen und die Sozialwerke sichern. Sie fordert eine Wirtschaft, die fair mit Menschen und Ressourcen umgeht, Solidarität mit benachteiligten Menschen und den Schutz des menschlichen Lebens.
Aktuelle Abstimmungsparolen
Ja zur Initiative"Familien stärken! Steuerfrei Kinder- und Ausbildungszulagen"
Nein zur Initiative"Energie- statt Mehrwertsteuer"