Neues Wahlsystem für den Grossen Rat wird endlich verfassungskonform
Seit 1937 sind acht Vorlagen für ein neues Wahlsystem für den Grossen Rat in der Volksabstimmung gescheitert. Diesmal ist jedoch nicht eine Volksinitiative, sondern ein Bundesgerichtsurteil der Auslöser für die neue Vorlage. Zur Klägerschaft vor dem Bundesgericht gehörte auch die EVP Graubünden. Nun haben sich fast alle Parteien auf ein neues Wahlsystem einigen können und empfehlen, den Doppelproporz einzuführen. Alle Wählerstimmen, die eine Parteiliste im gesamten Kanton erzielt, bestimmen, wie viele Sitze diese Parteiliste im Grossen Rat erhält. Danach werden die Sitze konkret in den Wahlkreisen vergeben, je nach Stärke der Parteien vor Ort. Wenn eine Partei im Wahlkreis X einen Sitz verpasst, werden deren Reststimmen nicht verlorengehen, sondern werden in einem anderen Wahlkreis angerechnet, sodass es dort zu einem Sitz reicht. Dieses sogenannte "Doppelter-Pukelsheim"-Modell zusammen mit einem kantonsweiten 3-%-Mindestquorum, den bestehenden Kleinstwahlkreisen und der Majorzbedingung (stimmenstärkste Parteiliste erhält immer mindestens 1 Sitz) bilden das neue Bündner Wahlsystem für das Kantonsparlament. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Trotz positiven Ansätzen schädliche Jagdinitiative
Die Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" will mit 9 neuen Grundsätzen die heutige Jagd in Graubünden revolutionieren. Einzelne Anliegen der Initiative sind sinnvoll und wurden zwischenzeitlich sogar umgesetzt (jagdliche Schiesspflicht, Verbot bleihaltiger Munition). Weitere Anliegen sind im Kern sinnvoll (Alkoholgrenzwert für Jäger), andere dagegen unrealistisch (generelle Winterruhe). Die Volksinitiative würde zu einem grossen Anwachsen der Wildpopulation und in der Folge zu ungeahnten Wald- und Erosionsschäden führen. Die Volksinitiative hat bereits positive Wirkung entfaltet, ist gesamthaft aber aufgrund ihres Schadenpotenzials unverantwortlich. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Mutterschaftsbeiträge sind nicht unnötig geworden
Mit der Vorlage zur Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung und Aufhebung des Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge sollen die Beiträge für unterstützungsbedürftige Familien abgeschafft werden. Anstelle dessen sollen die bedürftigen Familien an die, leider oft stigmatisierte, Sozialhilfe verwiesen werden. Die Vorlage beinhaltet gute Änderungen, wie z.B. den Wegfall der Rückerstattungspflicht für Sozialhilfebeiträge für Jugendliche. Problematisch ist aber, dass die Finanzen für diese Verbesserungen bei den einkommensschwächsten Familien eingespart werden. Die kantonalen Mutterschaftsbeiträge, die sich betreffend Bezugsdauer der Beiträge sowie Anspruchsberechtigung deutlich von der nationalen Mutterschaftsversicherung unter-scheiden, sind durch jene keineswegs unnötig geworden. Sie sollten deshalb nicht ohne Not aufgelöst werden, nur damit Eltern bereits im ersten Lebensjahr ihrer Kinder noch stärker weg von der Eigenbetreuung, die einen hohen Stellenwert hat, in Richtung externer Betreuung gedrängt werden. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Saubereres Trinkwasser nicht mit Importen aus dem Ausland erkaufen
Die Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" will nur noch Subventionen an Landwirtschaftsbetriebe zulassen, die pestizidfrei produzieren und ihr Tierfutter selber herstellen. In der Konsequenz dürften die heimischen Betriebe weniger Lebensmittel produzieren und vermehrt müssten Importe aus dem Ausland die Lücken füllen. Gerade Bergbauernbetriebe würden durch das Futter-Zukauf-Verbot massiv in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Die Umweltbelastungen in den Exportländern und die generelle Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland nähmen zu. Die Volksinitiative versucht einen falschen Lösungsansatz, auch wenn das Anliegen berechtigt ist. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Pestizide nicht abrupt verbieten, sondern mit verschärften Vorschriften einschränken
Die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" will diese Stoffe in der Schweiz verbieten. Diese Zielsetzung ist verfolgenswert, jedoch ist das gewählte Vorgehen zu radikal. Aufgrund der ungenauen Formulierung ist zudem unklar, ob auch heute unter Bio-Richtlinien erlaubte Mittel nicht mehr eingesetzt werden dürften. Ausserdem ist die Kontrolle der importierten Produkte kaum umsetzbar. Eine schlechtere Versorgung mit Lebensmitteln sowie steigende Preise sind zu befürchten. Andere Lösungen sind möglich, Bundesrat und Parlament werden die Vorschriften verschärfen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
Covid-19-Gesetz ist Grundlage für Abfederungsmassnahmen
Das Covid-19-Gesetz schreibt vor, was der Bundesrat tun darf, um die Auswirkungen der Epidemie auf Gesell-schaft, Wirtschaft und Behörden zu bekämpfen. Das Parlament hat klare strategische Grundsätze im Gesetz verankert, an denen sich die Corona-Politik des Bundesrates orientieren muss. Ein Fehler war, dass Bundesrat, Wirtschaft und Militär zwar viele Milliarden ausgaben, aber kein Geld für benötigtes Spitalpersonal bereitgestellt wurde. Ein Nein zum Gesetz würde aber diejenigen nochmals bestrafen, die bereits heute die wirtschaftlichen Folgen der Schliessungen zu tragen haben. Auch die zusätzlich beschlossenen umfänglichen Abfederungsmassnahmen für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft würden abgewürgt. Das Gesetz ist klar befristet und endet zum 31. Dezember 2021. Wenn das Gesetz abgelehnt wird, laufen alle Massnahmen bereits am 25. September 2021 aus – auch alle zusätzlich beschlossenen Abfederungsmassnahmen. Eine Mehrheit im Vorstand der EVP Grau-bünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
CO2-Bürokratie mit wenig Wirkung, aber besser als nichts
Das CO2-Gesetz besagt, dass die Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 höchstens 50 Prozent der Emissionen im Jahr 1990 betragen dürfen. Es soll eine Flugticketabgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Ticket eingeführt werden. Zudem sieht das Gesetz eine Erhöhung der CO2-Abgabe vor. Die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe ist erwiesen. Eigentlich wären griffigere Massnahmen angesichts des drohenden Klimawandels sinnvoll. Das CO2-Gesetz erzeugt viel Bürokratie, aber zu wenig Wirkung. Aber wenigstens dies. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Radikalisierte Personen und ihr Bedrohungspotenzial sind Realität
Die präventiven Massnahmen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus kommen zum Zug, wenn das Strafrecht nicht greift, weil noch keine strafbare Handlung vorliegt. Sie zielen auf sog. Gefährder, also Personen, bei welchen aufgrund konkreter Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Tat ausüben werden. Genügen soziale, integrative oder therapeutische Massnahmen zur Verhinderung der von einer radikalisierten Person ausgehenden Gefahr nicht, so müssen präventive polizeiliche Massnahmen angeordnet werden. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.