Mitwirkung für alle funktioniert

Mitwirkung für alle funktioniert

Die EVP Davos empfiehlt viermal Ja und einmal Nein zu den kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020. Alle Davoser Einwohner können auf verschiedenen politischen Wegen Einfluss nehmen; Volksabstimmungen und Wahlen sollen aber Personen mit Schweizer Bürgerrecht vorbehalten bleiben. Dem Davoser Spital drohen ohne Finanzhilfen ein spürbarer Leistungs- und Personalabbau. Das neue Reklamegesetz sorgt für notwendige Richtlinien, da wo bisher ein reglementarisches Vakuum herrschte.

 

In Davos wohnhafte Ausländer nehmen heute schon politisch Einfluss

Die Abstimmungsbroschüre der Gemeinde lässt den Eindruck entstehen, als seien Ausländer heute von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen. Tatsache ist, dass Ausländer Petitionen machen, Schreiben an den Kleinen und Grossen Landrat adressieren, an Vernehmlassungen teilnehmen und an Informationsveranstaltungen mitdiskutieren können. Diese breite, nicht abschliessende Palette wird auch tatsächlich genutzt, und die Anliegen werden von der Gemeinde ernst genommen. Die weitergehenden Rechte, wie Volksinitiativen unterzeichnen, abstimmen, wählen oder als Mitglied des Kleinen Landrats oder als Landammann kandidieren, sollen Personen mit Schweizer Bürgerrecht vorbehalten bleiben. Eine gute Integration und Sprachenverständnis sind dafür Vor­aussetzung. In den vergangenen 30 Jahren wurden von der Bürgergemeinde Davos in der Grössenordnung von 500 bis 750 ausländische Personen eingebürgert (pro Jahr 15 bis 25 Personen). Die Einbürgerung wurde von integrierten Ausländern erfolgreich erreicht. Die Einbürgerung ist der Weg zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländer. Das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer soll folglich gewährt werden, wenn die Integration erreicht ist, und nicht, um als Mittel der Integration zu dienen. Die EVP Davos empfiehlt, die Vorlage zum Ausländerstimmrecht abzulehnen.
 

Spital braucht während Turn-around-Prozess finanzielle Hilfe

Die Spital Davos AG hat mit neuer personeller Führung zahlreiche Restrukturierungsmassnahmen eingeleitet. Bis diese vollends greifen und um gegenwärtige Liquiditätsengpässe abzufedern, benötigt das Spital finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde. Einerseits sollen gemeinwirtschaftliche Leistungen, die von anderen Bündner Spitalstandort-Gemeinden ebenfalls an deren Spitäler bezahlt werden, an das Spital Davos geleistet werden, andererseits soll ein Darlehen des Kantons Graubünden neu durch die Gemeinde übernommen werden und ein weiteres Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen ausgelöst werden. Das Spital Davos ist für den Kongressort, Ferienort, Arbeitsort und Wohnort Davos sehr wichtig. Die Finanzhilfe ist deshalb unumgänglich. Die strukturellen Probleme im Spital müssen aber weiter und mit unverminderter Priorität behandelt werden. Die EVP Davos empfiehlt Zustimmung zu den drei Spitalvorlagen.
 

Grundlagen für das Reklamewesen schliessen Gesetzeslücke

Bislang verfügt die Gemeinde Davos über keine detaillierten gesetzlichen Bestimmungen zum Reklamewesen. Alle Beschlüsse des Kleinen Landrats basieren grundsätzlich auf der Anrufung des Ortsbildschutzes. Kriterien sind beim Ortsbildschutz aber schwer fassbar, der Spielraum der Gemeinderegierung ist deshalb gross und die Gerichte sind sehr zurückhaltend in der Beurteilung. Diese schwierige, intransparente Situation lässt sich nur mit mehr Spielregeln, sprich einer genaueren gesetzlichen Grundlage lösen. Der Grosse Landrat forderte mit einem Vorstoss die vorliegende Lösung. Sie füllt auf jeden Fall das bisherige Vakuum an Regelungen für das Davoser Reklamewesen. Sollten sich einzelne Bestimmungen inskünftig zu wenig bewähren, kann der Kleine Landrat jederzeit und unkompliziert Anpassungen an der zugehörigen Verordnung vornehmen. Die EVP Davos stimmt der Vorlage und damit neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Reklamewesen zu.