Sinnvolle Massnahmen für eine griffige Regulierung

Sinnvolle Massnahmen für eine griffige Regulierung

Am Sonntag, 9. Juni, wird in Davos über eine Anpassung der baugesetzlichen Bestimmungen zum winterlichen Baustopp abgestimmt. Durch die Änderungen sollen die bereits bewährten Massnahmen zur Regulierung der Bautätigkeiten im Zusammenhang mit Grossveranstaltungen, namentlich den WEF-Jahrestreffen, auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden. Zudem sollen weiterführende Regulierungen ermöglicht werden, soweit diese sich als nötig erweisen. Die EVP Davos empfiehlt, diesen Änderungen zuzustimmen.

Grundsätzlich darf im Winter in Davos nicht gebaut werden. Trotzdem wurden in den letzten Jahren an der Promenade immer mehr und immer grössere Temporärbauten und temporäre Umbauten von bestehenden Lokalitäten verzeichnet – allein im Januar 2024 wurden 150 Projekte umgesetzt. Dies bringt grosse Belastungen für das gesamte Ortszentrum mit sich.

Seit rund sechs Jahren wendet die Gemeinde deshalb ein umfassendes Logistikkonzept an, das auf Beschränkungen, verbesserte Organisation/Koordination und Gebühren setzt, um die unerwünschten Nebenerscheinungen des Grossanlasses (Verkehrsstaus, Trottoirsperrungen, Baulärm) bestmöglich zu verringern. Die zur Volksabstimmung vorliegenden Änderungen sollen nun diese bewährte Praxis auch baugesetzlich verankern und zudem stärkere Eingriffe ermöglichen, sofern dafür die Notwendigkeit besteht.

Aus Sicht der EVP Davos sind diese erweiterten Möglichkeiten gerechtfertigt und nötig. Die Bestimmungen schaffen Klarheit und Rechtssicherheit und bieten der Regierung den notwendigen «Werkzeugkoffer», um je nach Entwicklung der Lage so viel wie nötig einzugreifen, explizit als letztes geeignetes Mittel auch mit einer mengenmässigen Beschränkung der Projekte. Ängste vor unverhältnismässigen Eingriffen in die Freiheit von Liegenschafteneigentümern, Zwischenvermietern und Endnutzern sind deshalb aus Sicht der EVP Davos unbegründet.

Die Kompetenz zum Erlass der konkreten Vorschriften liegt beim Kleinen Landrat und dieser hat sich nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit zu richten und, wo immer möglich, mildere Massnahmen strengeren Eingriffen vorzuziehen. Die EVP Davos empfiehlt der Stimmbevölkerung, den Kleinen Landrat im schwierigen Umgang mit den Temporärbauten und den temporären Umbauten von bestehenden Lokalitäten zu unterstützen und die Vorlage anzunehmen.