Tabakwerbung animiert Jugendliche zu überdurchschnittlichem Rauchen

Tabakwerbung animiert Jugendliche zu überdurchschnittlichem Rauchen

Am 13. Februar 2022 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber vier eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt dreimal Nein und einmal Ja: Die Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot wird zur Annahme empfohlen, da Jugendliche überdurchschnittlich oft rauchen und in Abhängigkeit geraten. Die Tierversuchsverbotsinitiative ist radikal, verkennt die bestehenden hohen Anforderungen an den Tierschutz und ist abzulehnen. Ebenfalls abzulehnen sind die Abschaffung der Stempelsteuern bei Herausgabe von Wertpapieren, die eine unnötige Entlastung von Grossunternehmen und Steuerausfälle mit sich bringt, sowie das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das das Giesskannenprinzip fördert und Regionalzeitungen vernachlässigt.

 

Tierschutz hat in der Schweiz bereits grosse Priorität und steht im Verfassungsrang

Die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot" fordert ein bedingungsloses Verbot für Tierversuche und der Forschung am Menschen. Sie verlangt zudem ein Handels- und Importverbot sämtlicher Produkte, für die Tierversuche direkt oder indirekt durchgeführt werden. Die Forschung in der Medizin mache keine Fortschritte, sondern versuche nur Symptome zu behandeln. Dabei müssen heute sämtliche Tierversuche bewilligt werden. Der Schutz der Tiere ist in der Schweiz mit Artikel 80 bereits in der eidgenössischen Verfassung verankert, die Forschung am Menschen regelt das Humanforschungsgesetz. Die Anzahl an Tierversuchen konnte in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich – zwischen 1983 und 2020 um mehr als zwei Drittel – gesenkt werden. Ziel des in der Schweizer Forschung geltenden sogenannten 3R-Prinzips ist es, Tierversuche möglichst vollständig zu vermeiden (Replacement) sowie die Zahl der Tiere (Reduction) und ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Mass zu beschränken. Die Tierschutzverordnung erlaubt bereits heute nur noch dann Tierversuche, wenn der angestrebte Erkenntnisgewinn nicht mit Alternativmethoden erzielt werden kann. Mit der Volksinitiative hätte die Schweiz ernsthafte und gefährliche Versorgungsprobleme von medizinischen Gütern, da mit der Initiative ein Einfuhrverbot für Güter aus Tierversuchen gelten würde, dies obwohl das geltende Recht streng genug ist, um Mensch und Tier in der Forschung gut zu schützen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Tier-versuchsverbotsinitiative abzulehnen.

 

Tabakwerbeverbot muss Teil des Jugendschutzes unserer Gesellschaft werden

Die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" fordert ein Verbot für jegliche Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht. Sie sollen vor dem frühzeitigen Einstieg in das Rauchen geschützt werden und somit vor massiven gesundheitlichen Schäden. Rund 32 % der Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren rauchen täglich oder gelegentlich. Damit liegt diese Altersgruppe sogar über dem Schnitt der Gesamtbevölkerung. Mehr als die Hälfte der rauchenden Bevölkerung hat vor dem 18. Lebensjahr begonnen, regelmässig zu rauchen. Das Parlament hat in der Herbstsession – um dieser Volksinitiative Wind aus den Segeln zu nehmen – das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Dieses regelt unter anderem Werbeverbote, welche spezifisch auf Minderjährige abzielen, oder Beschriftungsvorgaben für Tabakprodukte, um vor Gesundheitsschäden zu warnen. Werbung in Gratiszeitungen, an Kiosken, im Internet, auf Social-Media-Plattformen sowie an Festivals bleibt dagegen weiterhin erlaubt – also genau dort, wo besonders viele Jugendliche unterwegs sind. Diese Unterlassung ist unverantwortlich. Es muss verhindert werden, dass die Tabakindustrie gezielt beeinflussbare Jugendliche bereits früh zum Rauchen animiert und vom Nikotin abhängig macht. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Volksinitiative zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung zuzustimmen.

 

Kein Handlungsbedarf bei Entlastung von Grossunternehmen

Der Bund erhebt eine Emissionsabgabe auf die Herausgabe von Wertpapieren als ein Teil der sogenannten Stempelsteuern. Diese fällt beispielsweise bei der Erhöhung des Aktienkapitals eines Unternehmens an und beläuft sich heute auf 1 %. Auf die erste Million Franken sowie bei gemeinnützigem Zweck oder zur Beschaffung von günstigem Wohnraum wird diese Steuer nicht erhoben. Die Stempelsteuern gehören zu den ältesten Steuern überhaupt und betreffen den Finanzsektor, der seinerseits von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die Abstimmungsvorlage will die Emissionsabgabe auf die Herausgabe von Wertpapieren (Aktien) ersatzlos streichen. Damit würden nach verschiedenen Unternehmenssteuerreformen erneut vor allem Grossunternehmen steuerlich entlastet werden, und dem Staat entgehen jährliche Einnahmen von rund 250 Millionen Franken, obschon der Bund sich wegen der Coronavirus-Pandemie hoch verschuldet hat. Von der Abschaffung würden nur grosse, finanzkräftige Unternehmen, welche mehr als 1 Million zusätzliches Aktienkapital herausgeben, profitieren, also hauptsächlich Grosskonzerne, die ohnehin kaum Steuern bezahlen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die vorliegende Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben abzulehnen.

 

Giesskannenprinzip statt Schwerpunkt auf den Regionalzeitungen

Medien in der Schweiz haben einen schweren Stand: Die Erträge durch Zeitungsinserate brechen ein und auch die Zahl der Abonnenten geht zurück. Zeitungen fusionieren, die Vielfalt sinkt und nicht selten fallen Medienhäuser in die Hand von Investoren, die eine eigene politische Zielsetzung verfolgen. Ausländische Social-Media-Plattformen entziehen hiesigen Medien die Werbeeinnahmen. Bundesrat und Parlament haben daher ein Unterstützungspaket für Medien verabschiedet, um diese zu stärken. Sie wollen die Medien mit diesem befristeten Massnahmenpaket in der digitalen Transformation unterstützen und damit vor allem auch die Medienvielfalt gegen Fusionsdruck und Machtkonzentration stärken. Die beabsichtigte jährliche Medienförderung soll mit dieser Revision um 151 Millionen Franken ansteigen und ist zeitlich auf sieben Jahre beschränkt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die grossen und reichen Medienkonzerne in der Schweiz besonders stark von den Subventionen nach dem Giesskannenprinzip profitieren werden, und die kleinen Regionalzeitungen von diesem Geld nur wenig sehen. Gratis-Medien, auch Gratis-Online-Medien, erhalten keine Förderung und werden somit im Wettbewerb benachteiligt. Damit werden aktuelle Medienmonopole zementiert, innovative neue Medien verhindert und die aktuellen Probleme nicht gelöst. Die EVP Graubünden empfiehlt, das vorliegende Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien abzulehnen.