Wohnbau-Volksinitiative mit zu harten Forderungen bei wachsendem Mietwohnungsmarkt

Wohnbau-Volksinitiative mit zu harten Forderungen bei wachsendem Mietwohnungsmarkt

Zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 stehen im Kanton Graubünden eine kantonale und zwei eidgenössische Vorlagen an. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die kantonale Vorlage zur Erneuerung des Tagungszentrums Plantahof zur Annahme, hingegen die beiden eidgenössischen Vorlagen – Volksinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen und Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung – zur Ablehnung.

 

Neubau des Plantahofs ist begründet aufgrund Baufälligkeit und guter bisheriger Nutzung

Der Plantahof ist eine bündnerische Institution mit Strahlkraft weit über die Kantonsgrenzen hinaus. Die Ausbildungs- und Beratungstätigkeiten sind anerkannt. Die Gebäude des Tagungszentrums sind nach jahrzehntealter Nutzung abgewirtschaftet und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine Erneuerung mit modernen Neubauten ist deshalb der richtige Weg. Energetische bzw. ökologische Gesichtspunkte werden berücksichtigt. Aufgrund der Baufälligkeit der Gebäude, aufgrund der starken Auslastung in den vergangenen Jahren und aufgrund der hohen Bedeutung der Institution für den Kanton ist die Vorlage vorbehaltlos zu unterstützen. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
 

Hohe Mieten vor allem in den Städten, Volksinitiative verlangt aber schweizweit 10 Prozent Genossenschaftswohnungen

Die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" will in die Verfassung schreiben, dass künftig 10 Prozent der neugebauten Wohnungen durch Wohnbaugenossenschaften erstellt werden müssen. Mieten in solchen Wohnungen dürfen bei subventionierten Sanierungen nicht mehr ansteigen. Kantone wie auch Gemeinden dürfen Vorkaufsrechte einführen, damit Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau erworben werden können. Der Bund müsste zudem den Kantonen und den Gemeinden ein Vorkaufsrecht einräumen, was auch für bundesnahe Betriebe wie die SBB gelten würde. Der Bundesrat hat dem Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für den "Fonds de Roulement" vorgeschlagen. Der mit Bundesgeldern dotierte Fonds besteht seit Jahrzehnten und gilt als erprobtes Instrument, um genossenschaftliches Wohnen zu fördern. Er vergibt bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für preisgünstige Neubau- und Erneuerungsvorhaben und fördert jährlich 1'500 Wohnungen. Bundesrat, Nationalrat und Ständerat sprachen sich deutlich gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag aus. Die Initiative greift eine aktuelle Problematik auf, aber ihre Forderungen gehen zu weit. Günstige Wohnungen fehlen vor allem in den Agglomerationen, weshalb die Forderung nach 10 Prozent Genossenschaftswohnungen schweizweit unnötig ist. Die Umsetzung dieser Forderung würde zudem eine grosse Verwaltungsmaschinerie nach sich ziehen. Ausserdem werden im gegenwärtigen Bauboom sehr viele Wohnungen gebaut, deren Auswirkungen auf die Mietpreise noch nicht geklärt sind. Der Gegenvorschlag des Bundesrates mit einer grossen Finanzspritze in die Wohnbauförderung ist das effizientere Mittel, weshalb der Vorstand der EVP Graubünden die Volksinitiative zur Ablehnung empfiehlt.
 

Keine Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm

Die parlamentarische Initiative «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» wurde am 7. März 2013 von Nationalrat Mathias Reynard eingereicht. Damit sollen homo- und bisexuelle Personen vor Hass und Diskriminierung, die sich gegen eine Gruppe als Ganzes richten, geschützt werden. Das Parlament beschloss darauf, die Anti-Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) um den Begriff der sexuellen Orientierung zu erweitern. Dagegen hat ein Komitee das Referendum ergriffen, weshalb es zur Volksabstimmung kommt. Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit der Anti-Rassismus-Strafnorm bisher eine klare und zurückhaltende Praxis entwickelt. 1. Nur öffentliche Äusserungen sind strafbar. 2. Die Strafbarkeit ist nur gegeben, wenn eine Äusserung derart heftig ist, dass sie den Kern der Menschenwürde tangiert. Damit sind kontroverse Diskussionen und die freie Meinungsäusserung gewahrt und der Stammtischwitz ist nicht in Gefahr. Bereits heute können aber zahlreiche Handlungen gestützt auf das geltende Recht geahndet werden, z.B. Persönlichkeitsverletzungen (Art. 28 ff. des ZGB), Ehrverletzung durch Wort, Schrift und Bild (Art. 177 StGB), üble Nachrede (173 StGB) oder Verleumdung (Artikel 174 StGB). Das Strafrecht soll nicht jedes moralisch vorwerfbare Verhalten lückenlos erfassen, sondern lediglich einzelne, vom Gesetzgeber als besonders sozialschädlich erachtete Verhaltensweisen unter Strafe stellen. Einzelne Personen aus der Gruppierung der Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (LGBTI) stellen sich prominent gegen die Vorlage, da sie keine schützenswerte Sondergruppierung darstellen wollen, sondern sich als Teil der normalen Bandbreite unterschiedlicher Menschen in der Bevölkerung verstehen. Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll deshalb nicht auf weitere Bevölkerungsgruppen ausgedehnt werden. Der Vorstand der EVP Graubünden spricht sich für den Status quo aus und empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.