AHV-Steuer-Vorlage ist förderlich für die Schweiz und ausgewogen ausgestaltet
Die heute bestehende Besteuerung von Holdings ist ungerecht und wird international nicht mehr anerkannt. Das neue Steuergesetz schafft gleich lange Spiesse für alle juristischen Personen und findet international Anerkennung. Die Abschaffung der Steuerprivilegien ist ein Schritt hin zu internationaler und nationaler Steuergerechtigkeit. Diese AHV-Steuer-Vorlage enthält zudem eine erhöhte Dividendenbesteuerung, und die steuerfreie Dividendenauszahlung wurde reduziert. Mit den Umsetzungsgesetzen in den Kantonen werden die Unternehmen massiv steuerlich entlastet. Dies stärkt die Unternehmen und erhält die Schweiz konkurrenzfähig. Im gleichen Masse wie die Unternehmen gefördert werden, soll jedoch auch die AHV gestärkt bzw. zusätzlich finanziert werden. Mit der AHV-Finanzierung wurde ein sozialpolitisches Anliegen aufgenommen. Durch die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge für die AHV bezahlen die Unternehmen einen wesentlichen Teil dieser AHV-Zusatzfinanzierung. Seit einigen Jahren schreibt die AHV rote Zahlen. Die zusätzliche Finanzierung ist daher dringend nötig. Dennoch bleiben mittel- bis langfristig grundlegende Reformen bei der Altersversorgung unumgänglich. Sie sind mit dieser Vorlage nicht vom Tisch. Der Vorstand der EVP Graubünden beurteilt die Wirkung der AHV-Steuer-Vorlage insgesamt als positiv und empfiehlt sie zur Annahme.
EU-Waffenvorgaben verhindern Schweizer Schiesswesen und den Umgang mit Waffen nicht
Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Das Parlament hat die Anpassung des Waffenrechts beraten und versucht, einen Kompromiss zwischen den Gegnern und den Vorgaben der EU zu finden. Der von der EU akzeptierte Kompromissvorschlag schränkt lediglich den freien Zugang zu halbautomatischen Waffen ein, mit denen ohne Nachladen mehrere Schuss hintereinander abgegeben werden können. Wer eine solche Waffe künftig kaufen will, muss nachweisen, dass er sachgerecht damit umgehen kann. Die beschlossenen und von der EU akzeptierten Ausnahmen tragen dem traditionellen Waffenbesitz und dem Schiesswesen in der Schweiz Rechnung. Wenn die Schweiz dieser Anpassung des im Schengen-Raum gültigen Waffenrechts nicht zustimmt, kommt es nach 6 Monaten zur automatischen Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen. Mit der Anpassung der Waffenrichtlinie kann die Schweiz Mitglied im Schengen-Abkommen bleiben und hat damit weiterhin Zugang zur essentiell wichtigen internationalen Verbrechensbekämpfung. Ein Wegfall von Schengen/Dublin, dies muss speziell erwähnt werden, hätte sehr negative Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft aufgrund des Einnahmenverlusts von bis zu 10 Milliarden Franken infolge Rückgangs von Importen und Exporten. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt zur Vorlage ein Ja einzulegen.
Bündner Jagd mit ausgewiesenem Handlungsbedarf
Die «Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative)» will die Sonderjagd beseitigen und die Hochjagd zur Kompensation 4 Tage verlängern. Die Abschusspläne sollen bis Ende Oktober erreicht und die Wildschutzgebiete stärker bejagt werden. Da sich die Wildpopulation stets vermehrt, ist eine konsequente Bejagung notwendig. Dies fällt mit dem heutigen Bündner Jagdmodell immer schwerer. Es gibt zuviel Wild, das Wild wird in der winterlichen Ruhezeit geschreckt, zuviele Verbissschäden entstehen, darunter teure Schäden in den weitläufigen Lawinenschutzwäldern. Das heutige Jagdmodell ist kein Erfolgsmodell. Krass ungleiche Bedingungen bei Jagd und Sonderjagd sind störend. Andererseits will niemand die Einführung der Revierjagd oder von Berufsjägern. Eine Lösung scheint nicht einfach, aber die Politik engagiert sich nicht dafür und zeigt keine Lösungswege auf. Da sich ohne Initiative nichts ändern wird, der Handlungsbedarf jedoch ausgewiesen ist, empfiehlt der Vorstand der EVP Graubünden Zustimmung zur Sonderjagdinitiative. Sie bringt zwar kurzfristig nicht die Lösung, schreckt aber dafür die erstarrten jagdverantwortlichen Instanzen auf, das Jagdmodell zu überdenken.