"Ehe für alle" ist nicht zu Ende gedacht

"Ehe für alle" ist nicht zu Ende gedacht

Am 26. September 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber zwei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" anzunehmen. Wer enorm viel Kapital besitzt und daraus hohe Erträge erwirtschaftet, soll stärker besteuert werden. Die Vorlage "Ehe für alle", eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, wird zur Ablehnung empfohlen. Denn die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird die Forderung nach der Fortpflanzungsmedizin für alle nach sich ziehen, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.

 

Schweizer Steuersystem belastet den Mittelstand zu stark

Die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" der JUSO verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung mit dem neuen Artikel 127a. Dieser Artikel will, dass Kapitaleinkommensteile über einem gewissen Betrag, anderthalbmal so stark besteuert werden, wie übriges Einkommen. Wie hoch dieser Kapitaleinkommensbetrag ist, ab dem das Kapitaleinkommen stärker besteuert würde, soll durch das Parlament im Gesetz geregelt werden. Die Initianten denken an etwa 100'000 Franken Kapitaleinkommen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen für die soziale Wohlfahrt oder für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefem oder mittlerem Arbeitseinkommen verwendet werden. Das reichste Prozent der Schweizerinnen und Schweizer besitzt ca. 40 Prozent des gesamten Vermögens. Das schweizerische Steuersystem stellt nicht die menschliche Arbeit ins Zentrum, sondern bevorzugt Kapitalgewinne. Dividenden werden nur zu 50 bis 70 Prozent besteuert, während Löhne zu 100 Prozent versteuert werden. Deshalb wird der Mittelstand zu stark belastet. Die 99-Prozent-Initiative will dafür sorgen, dass Privilegien, von denen vor allem superreiche Personen profitieren, zurückgebunden wer-den. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Samenspende für lesbische Paare führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit

Mit der Vorlage «Ehe für alle» soll die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf dem Gesetzesweg (ohne Verfas-sungsänderung) eingeführt werden. Neue eingetragene Partnerschaften soll es nicht mehr geben. National- und Ständerat haben neben der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auch die Samenspende für lesbische Paare in die Vorlage eingefügt. Die Fortpflanzungsmedizin wird damit einen völlig neuen Stellenwert erhalten und die Forderung nach einer Fortpflanzungsmedizin für alle nach sich ziehen, im Gegensatz zu heute, da die Fortpflanzungsmedizin nur bei Unfruchtbarkeit und schwerer Erbkrankheit, nicht aber bei unerfülltem Kinderwunsch eingesetzt werden darf. Die Auswirkungen einer faktischen Vaterlosigkeit bei lesbischen Paaren verbunden mit dem Recht, seine biologische Identität nur bei Volljährigkeit wissen zu dürfen, sind für die Identitätsfindung von Kindern problematisch. Sie würden jedoch mit dieser Vorlage zum gesetzlichen Regelfall. Das Kind steht in der Regel vor der schrecklichen Realität, dass es bei Volljährigkeit den Namen seines biologischen Vaters zwar wissen darf, dieser jedoch nichts von ihm wissen will. Die Samenspende für gleichgeschlechtliche Paare führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt in Art. 7 dem Kind "soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von Ihnen betreut zu werden." Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.