Persönliche Daten gehören in staatliche Obhut

Persönliche Daten gehören in staatliche Obhut

Am 7. März 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot anzunehmen, das E-ID-Gesetz sowie das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien aber abzulehnen. Die Verhüllung ist nicht Teil unseres gesellschaftlichen Umgangs und bei den persönlichen Daten steht die Sicherheit im Vordergrund, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden.

 

Kommunikation von Gesicht zu Gesicht darf in der Schweiz als Voraussetzung gelten

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 10a. Die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum und an Orten, die öffentlich zugänglich sind, soll verboten werden. Ausnahmen sollen aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums möglich sein. Die Initiative enthält überdies das Verbot, eine Person aufgrund ihres Geschlechts zu zwingen, ihr Gesicht zu verhüllen. Im Kanton Tessin und im Kanton St. Gallen wurde ein Verhüllungsverbot von den Stimmberechtigten gutgeheissen. Das Gesetz muss Frauen schützen, dass diese nicht verhüllt leben müssen. Diese Geschlechterdiskriminierung steht im Widerspruch zur verfassungsmässigen Gleichstellung von Mann und Frau. In unserem Kulturkreis begegnen sich Menschen in der Öffentlichkeit mit unverhülltem Gesicht. Eine schweizweite Lösung ist richtig, damit kein kantonaler Flickenteppich entsteht. Zwar ist die Vermummung bereits gesetzlich geregelt, ein Verfassungsartikel zur Verhüllung unverhältnismässig und das Problem der Vollverschleierung in der Schweiz sehr gering. Aber die grundsätzlichen Überlegungen zu gesellschaftlichen Konventionen und zur Geschlechterdiskriminierung sowie zu einer Schrankensetzung für eine allfällige künftige Entwicklung wiegen schwerer als diese Einwände. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
 

Nicht Gewinnaussicht, sondern die sichere Verwaltung der persönlichen Daten ist prioritär

Die E-ID (elektronische Identität oder digitaler Identitätsnachweis) ist im Wesentlichen ein staatlich anerkanntes Login, das die eindeutige Identifizierung einer Person im Internet ermöglicht. Damit können Transaktionen im Internet, wie z.B. das Einkaufen in Online-Shops, das Nutzen von Bankdienstleistungen oder die digitale Abwicklung von Behördengängen einfacher abgewickelt werden. Das Gesetz über die elektronische Identifizierung sieht eine Rollenteilung zwischen Staat und Privaten vor. Der Staat gibt die E-ID nicht selbst heraus. Die technische Lösung für die E-ID kommt von privaten Anbietern, den sogenannten Identity-Providern (IdP). Diese sollen für die Entwicklung und den Vertrieb der elektronischen Identität zuständig sein. Sowohl den IdP wie auch den Online-Anbietern ist es verboten, die Identifikationsdaten ausserhalb des E-ID-Einsatzes weiterzugeben. Das Engagement der privaten Anbieter kann im Wettbewerb zu kundenfreundlicheren, effizienteren und innovativeren Lösungen führen. Jedoch bringt die Integration von privaten Anbietern und ihren Interessen immer auch Unsicherheiten mit sich. Die Informationstechnologie kämpft permanent mit der Sicherheitsfrage, dem Abhandenkommen und dem Missbrauch von Daten. Um so mehr ist im Umgang mit den wichtigsten persönlichen Daten höchste Aufmerksamkeit der Sicherheit und der Kontrolle zu schenken. Das Management der E-ID ist deshalb ohne private Beteiligung abzuwickeln. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.
 

Wirtschaftsabkommen mit Indonesien fördert äusserst fragwürdige Produkte

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz) und Indonesien wurde am 16. Dezember 2018 in der indonesischen Hauptstadt Jakarta unterzeichnet. Die EFTA hat als erste Partnerin in Europa ein solches Abkommen mit Indonesien abgeschlossen. Das Abkommen soll insbesondere den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen verbessern. Für 98 % der heutigen Warenausfuhren der Schweiz nach Indonesien werden durch das Freihandelsabkommen sämtliche Zölle wegfallen. Darüber hinaus umfasst das Abkommen Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zu Handelserleichterungen sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Grosse öffentliche Aufmerksamkeit erfuhren die im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen für Palmöl. Einerseits, weil sie die einheimische Ölsaatenproduktion konkurrenzieren, andererseits, weil die Monokulturen einen der artenreichsten Regenwälder der Welt unwiederbringlich zerstören. Die Produktion ist eng verbunden mit dem grossflächigen Roden oder Abbrennen der Urwälder zur Palmölgewinnung und mit massiven Treibhausgasemissionen. Palmöl wird in unzähligen Lebensmitteln wie Margarine, Süssigkeiten oder Fertigspeisen verwendet und eignet sich zur Herstellung von Agrotreibstoffen. Chemisch verändert taucht es aber auch in Waschmitteln, Seifen oder Kosmetika auf. Die Ölpalme ist eine sehr ertragreiche Pflanze. Sie ist mehrjährig und die Ernte das ganze Jahr möglich. Indonesien ist inzwischen zum grössten Palmölproduzenten der Welt aufgestiegen. Fast 10 % der Landfläche von Indonesien besteht mittlerweile aus Palmölplantagen. National- und Ständerat haben dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien mit grosser Mehrheit zugestimmt. Um den Bedenken hinsichtlich der Produktionsbedingungen von Palmöl Rechnung zu tragen, haben die Vertragsparteien den spezifischen Artikel 8.10 zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Pflanzenölsektors erarbeitet. Darin anerkennen die Vertragsparteien die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Produktion von Pflanzenölen. Gegenüber dem Label, das dem Import in die Schweiz zugrunde gelegt werden soll, bestehen jedoch erhebliche Zweifel. 80 % der Plantagen in Indonesien verstossen gegen das eigene Nachhaltigkeitslabel. Verstösse gegen die Menschen- und Arbeitsrechte wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit sind in Indonesien an der Tagesordnung. Hochgiftige, bei uns verbotene Pestizide kommen grossflächig zum Einsatz. Nur um den Export schweizerischer Produkte zu fördern, dürfen nicht Urwald und Nachhaltigkeitsgebote aufs Spiel gesetzt werden. Das Abkommen ist ein Papier, das mit dem Zollabbau fragwürdige Import-Produkte gegenüber inländischen Produzenten sogar noch vergünstigt. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Vorlage abzulehnen.