Verletzung von Menschenrechten und Umweltverschmutzungen müssen Konsequenzen haben
National- und Ständerat haben es nicht zustande gebracht, einen substanziellen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu erarbeiten. Die im Gegenvorschlag lediglich verlangte Berichterstattung der Unternehmen bringt Hochglanzbroschüren hervor, aber keine Änderung der Situation vor Ort. Die EVP Graubünden unterstützt somit die Volksinitiative. Es ist mit unseren Werten nicht vereinbar, einerseits von Unternehmen über Steuern und Arbeitsplätze zu profitieren und andererseits wegzuschauen, wenn diese im Ausland Mensch und Umwelt schädigen. Es geht um grosse Unternehmen, eben um Konzerne, und nicht etwa um KMUs. Es ist eine Selbstverständlichkeit, von Unternehmen zu verlangen, ihre Aktivitäten zu kontrollieren, und sie bei unrechtmässigem Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Schweizer Unternehmen sind erfolgreich dank innovativen Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehört ein vorausschauender Umgang mit Risiken. Für die meisten Schweizer Unternehmen ist es deshalb selbstverständlich, dass sie bei ihren Geschäften nicht die Augen vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verschliessen. Viele Unternehmen haben sich bereits freiwillig verpflichtet, solche Standards einzuhalten. Damit sich alle an die geforderten Mindeststandards halten, sollen Konzerne für von ihnen angerichtete Schäden haften. Zur Einreichung einer Klage berechtigt sind nur Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung. Die Beweislast und das Kostenrisiko eines Prozesses liegen beim Kläger. Sammelklagen sind in der Schweiz nicht möglich. Das schweizerische Zivilrecht stellt zudem hohe Ansprüche an die Beweise und sieht vor, dass die Kosten der unterlegenen Partei auferlegt werden, was für Geschädigte ein hohes Kostenrisiko birgt. Mit einer unberechtigten Klageflut ist somit nicht zu rechnen. Die EVP Graubünden empfiehlt, ein Ja ohne Wenn und Aber einzulegen.
Unendlich viele andere Geldanlage-Möglichkeiten als Kriegsmaterialgeschäfte
Die Volksinitiative für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten will der Nationalbank, Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, AHV, IV, …) verbieten, Kriegsmaterialproduzenten zu finanzieren. Als Kriegsmaterialproduzenten gelten Firmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Zudem will die Initiative, dass sich der Bund auf internationaler Ebene dafür einsetzt, dass solche Bedingungen auch für Banken und Versicherungen gelten. Der Initiative wurde kein Gegenentwurf entgegengestellt. Seit dem 2. Weltkrieg waren nie so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Die Rüstungsindustrie profitiert von Konflikten und heizt diese mit ihren Waffenlieferungen an. Die Schweiz als grosser Finanzplatz spielt dabei eine wichtige Rolle. Schweizer Finanzinstitute wie die Nationalbank oder die Grossbanken investieren jährlich Milliarden in das Geschäft mit dem Tod. Die Volksinitiative will dem entgegenwirken. Es gibt unendlich viele andere Möglichkeiten, Geld anzulegen. Die Neutralität und die humanitäre Tradition sind Grundwerte unseres Landes. Wenn aber Geld aus der Schweiz dieselben Konflikte anheizt, für welche die Schweiz auf politischer Ebene diplomatische Lösungen sucht, ist dies ein krasser Widerspruch. Die EVP Graubünden empfiehlt nachdrücklich, der Vorlage zuzustimmen.