Einwanderung nahm stark zu, aber Kündigung der Verträge mit der EU ist übertrieben
Durch das 1999 unterzeichnete und 2002 in Kraft getretene bilaterale Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU das Recht, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort in den Staatsgebieten der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit oder bei Nichterwerbstätigkeit ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Krankenversicherung. Das Freizügigkeitsabkommen ist eines von sieben bilateralen Abkommen (Bilateralen I), die vertraglich miteinander verknüpft sind. Wird eines gekündigt, treten die Bilateralen I ausser Kraft. Weil die Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative) die Personenfreizügigkeit und damit auch die Bilateralen I kündigen will, wird sie auch Kündigungsinitiative genannt. Die Einwanderung ist im letzten Jahrzehnt deutlich gestiegen. Um diese stärker zu beschränken, ist die Kündigung der Bilateralen jedoch ein völlig übertriebenes Mittel, das die Beziehungen zur EU, Arbeitsplätze in der Schweiz und unser Wohlergehen unnötigerweise aufs Spiel setzt. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Tierbestände bleiben gewahrt, ein Überhandnehmen muss reguliert werden
Schutz, Regulierung und jagdliche Nutzung von freilebenden Wildtierbeständen beschäftigen die Schweiz, be-sonders seit der Rückkehr der grossen Beutegreifer Bär, Wolf und Luchs. In vielen Kantonen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Wild-, Nutztieren und Menschen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sollen geschützte Tierarten wie der Wolf und der Steinbock künftig im Rahmen der Bestandesregulierung zum Abschuss freigegeben werden. Das revidierte Gesetz erlaubt es den Kantonen mit ihren Wildhütern, dass sie die Wildtierbestände nach Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt in begründeten Fällen regulieren können. Der Bundesrat kann die Liste der zu regu-lierenden Arten zudem mit weiteren Tieren (Luchs, Biber etc.) ergänzen. Die Massnahmen dürfen jedoch den Bestand der Populationen nicht gefährden. Es sollen zudem auch Tierschutzaspekte beispielsweise mit Schutzgebieten und Wildtierkorridoren verstärkt berücksichtigt werden. Grundsätzlich müssen in der dicht besiedelten Schweiz mit ihren stark genutzten Flächen Tierarten und ihre Entwicklung zur Eindämmung vermehrter Konflikte reguliert werden können. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Steuerliche Kinderabzüge für Gutverdiener sind falscher Ansatz
Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht eine steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten und einen erhöhten allgemeinen Kinderabzug vor. Damit sollen dem inländischen Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Steuerlich entlastet werden kann aber nur, wer auch Bundessteuer bezahlt. Die Entlastung ist sogar umso grösser, je mehr Einkommen ausgewiesen werden kann. Da diese Vorlage hauptsächlich Gutverdiener fördert, ist die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung zu wenig begründet. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.
Vaterschaftsurlaub unterstützt Familien
Die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes sieht einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor. Väter können demnach in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen – also 10 Tage – bezahlten Urlaub nehmen. Dieser würde, wie der Mutterschaftsurlaub, über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und verursacht damit keinen übermässigen finanziellen oder organisatorischen Aufwand. Die Zeit nach der Geburt ist ein wichtiger Moment, bei dem die Väter eine eigenständige Beziehung zum Kind aufbauen sollen. Die Geburt bringt aber auch oftmals veränderte Umstände mit sich, welche durch einen Vaterschaftsurlaub einfacher zu bestreiten wären. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Unabhängige Armee braucht Kampfflugzeuge
Die Schweizer Armee braucht zu einer wirkungsvollen Verteidigung eine Luftwaffe. Die Nutzungsdauer der bestehenden Kampflugzeuge F/A-18 läuft im Jahr 2030 ab. Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge muss jetzt in die Wege geleitet werden. Die Kosten belaufen sich auf stolze 6 Milliarden Franken. Diese Summe wird aber aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert werden müssen. Die Coronavirus-Krise und der Kampf um Ge-sichtsmasken haben gezeigt, dass in einer Krise jeder zuerst für sich schaut. Die Schweiz muss daher – soweit Schweizerinnen und Schweizer ein grundsätzliches Ja zur Armee haben – selber in der Lage sein, den eigenen Luftraum zu schützen. Der Vorstand der EVP Graubünden empfiehlt die Vorlage zur Annahme.