Nein zur Organentnahme ohne klare Zustimmung

Nein zur Organentnahme ohne klare Zustimmung

Am 15. Mai 2022 kommen im Kanton Graubünden drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal Ja und einmal Nein. Die Änderung des Transplantationsgesetzes ist abzulehnen, weil eine Organentnahme nicht ohne ausdrückliche Zustimmung gemacht werden darf. Die Grenz- und Küstenwache Frontex soll mehr Mittel erhalten für Aufgaben, die die Schweiz im europäischen Verbund besser lösen kann. Bei der Änderung des Filmgesetzes sollen Streamingdienste dieselben finanziellen Pflichten betreffend Schweizer Filmschaffen übernehmen müssen wie inländische TV-Sender.

 

Mehr Serien und mehr Filme aus der Schweiz

Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streaminganbieter wie Netflix, Amazon oder Disney verpflichtet werden, 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Zudem sollen Streamingdienste neu verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Inländische Fernsehsender sind bereits seit Jahrzehnten verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Für die global tätigen Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht. Demgegenüber kennen viele europäische Länder bereits eine solche Verpflichtung. Dort hat sich gezeigt, dass Strea­mingdienste dadurch einen zusätzlichen Anreiz erhalten, in die Produktion neuer Filme und Serien zu investieren und diese in ihren Katalogen anzubieten. Durch die zur Abstimmung stehende Änderung des Filmgesetzes werden Schätzungen zufolge rund 18 Mio. Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen fliessen. Die Abstimmungsvorlage ist massvoll und austariert. Streamingdienste, die in der Schweiz Geschäfte machen, sollen sich auch an einer sinnvollen Förderung des Filmschaffens beteiligen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Änderung des Filmgesetzes anzunehmen.
 

Keine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung

Das eidgenössische Parlament will die sogenannte «erweiterte Widerspruchslösung» in das Transplantationsgesetz aufnehmen. Diese sieht vor, dass künftig prinzipiell allen Personen am Lebensende ihre Organe entnommen werden können, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich der Organentnahme widersprochen haben. Die Angehörigen könnten zum Zeitpunkt des Sterbens noch intervenieren, werden aber in der schweren Situation des Abschiednehmens zusätzlich einem starken Entscheidungsdruck ausgesetzt. Die EVP ist gegen diese Lösung und unterstützte das Referendum gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes, das nun der Volksabstimmung vorgelegt wird. Es ist unethisch, einem Menschen ohne seine ausdrückliche Zustimmung am Lebensende «automatisch» seine Organe zu entnehmen. Schweigen zu Lebzeiten kann und darf nach dem Tod nicht gesetzlich als Zustimmung gedeutet werden. Dies wäre ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich zugesicherte Recht jedes einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Es widerspricht zutiefst dem schweizerischen Rechts- und Verfassungsverständnis, wenn der Schutz der körperlichen Unversehrtheit inskünftig aktiv eingefordert werden muss – noch dazu in der höchst verletzlichen Situation des Sterbeprozesses. Kommt hinzu, dass in der Schweiz für jeden medizinischen Eingriff eine ausdrückliche Zustimmung zwingend ist – ausgerechnet für die Organspende soll dieses Prinzip nicht mehr gelten. Organentnahme, obwohl im Moment des Sterbens keine klare Willensäusserung dazu vorliegt, ist der falsche Weg. Es braucht die ausdrückliche Zustimmung. Deshalb empfiehlt die EVP Graubünden nachdrücklich, die Änderung des Transplantationsgesetzes abzulehnen.
 

Schutz der europäischen Aussengrenze benötigt mehr materielle und personelle Unterstützung

Die Europäische Union EU rüstet seit 2016 die Grenz- und Küstenwache Frontex mit mehr Personal und technischer Ausrüstung, Schiffen und Flugzeugen auf, damit sie ihre schwierigen Aufgaben an den Außengrenzen, an denen zusätzliche Unterstützung benötigt wird, besser wahrnehmen kann. Frontex unterstützt bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, von Schmuggel und Menschenhandel oder im Bereich des Asylwesens, indem Papiere besser geprüft, legale Papiere beschafft und Rückführungen ermöglicht werden. Am Ausbau der Frontex muss sich auch die Schweiz beteiligen, weil es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handelt. Verweigert die Schweiz ihren Beitrag, steht für sie die sinnvolle und weitgehend grenzenlose Schengen-Welt auf dem Spiel. Der finanzielle Beitrag der Schweiz wird von ursprünglich 14 Millionen Franken auf rund 61 Millionen Franken pro Jahr bis 2027 steigen. Zudem soll die Schweiz an die Frontex auch mehr Personal zur Verfügung stellen. Das Engagement der Schweiz dient der eigenen Sicherheit. Der europäische Grenzschutz ist eine Notwendigkeit. Darum ist es richtig, dass sich die europäischen Staaten und die Schweiz in den Grenzländern des Schengen-Raums am Schutz der europäischen Aussengrenze beteiligen. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Übernahme der EU-Verordnung zur europäischen Grenz- und Küstenwache anzunehmen.