Neue Davoser Verfassung ist ein Vorzeigewerk

Neue Davoser Verfassung ist ein Vorzeigewerk

Zu beiden kommunalen Sachvorlagen der Volksabstimmung vom 24. November 2019 empfiehlt die EVP Davos ein Ja einzulegen. Die bestehende 100-jährige Davoser Verfassung ist ein für Davos unwürdiges Sammelsurium von Rechtsbestimmungen. Es wurde Zeit, den verfassungsrechtlichen Überbau neu zu überdenken und zu ordnen. Die neue Davoser Verfassung erwähnt Gott bedauerlicherweise nicht, ist ansonsten aber – zusammen mit dem neuen Gesetz über die politischen Rechte – gut geglückt.

 

Bisherige Verfassung ist stark veraltet

In seinem Postulat "Totalrevision Gemeindeverfassung" vom Februar 2015 verlangte EVP-Landrat Christian Thomann eine grundsätzliche Überarbeitung der jahrhundertalten, immer wieder geflickten und zusammengebastelten Gemeindeordnung, die sich als peinliche Darbietung des höchsten Davoser Gesetzeswerkes präsentiert. Christian Thomann verlangte eine Entrümpelung, eine Konzentration aufs Wesentliche, mehr Lesbarkeit und mehr Verständlichkeit. "Der Bürger soll beim Lesen der Verfassung auf einfache Art verstehen und nachvollziehen können, wie unser Gemeinwesen funktioniert. Davos braucht eine Verfassung, auf die wir alle stolz sein können", schrieb Christian Thomann damals in seinem Vorstoss an den Kleinen Landrat.

In der Zwischenzeit hat der Kleine Landrat umfassende Arbeiten vorgenommen und eine breite Vernehmlassung zu seinem neuen Verfassungsentwurf durchgeführt. Die EVP Davos hat den neuen Verfassungsentwurf – einerseits mit einer detaillierten Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren und andererseits mit Christian Thomann als Präsidenten der Vorberatungskommission – einer kritischen Beurteilung unterzogen.

 

Gott fehlt in der neuen Verfassung

Da die Verfassung veraltet war, nicht aber die Gemeindestrukturen, enthält die neue Verfassung nur wenige inhaltliche Änderungen. Eine Neuerung ist das fakultative Gesetzesreferendum, da das bisherige obligatorische Referendum mit dem Zwang zur Volksabstimmung und dem entsprechenden Aufwand dazu führte, dass viele kleinere Gesetzesänderungen, obwohl notwendig, nicht vorgenommen wurden. Neu wird auch die Gewaltentrennung zwischen Kleinem Landrat und Grossem Landrat konsequenter durchgesetzt. Das heisst, der Grosse Landrat konstituiert sich selber und leitet die Wahl des Landratspräsidenten eigenständig. Das Ausländerstimmrecht wurde nicht in die Verfassung integriert, sondern soll später separat den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Mit einem neuen Gesetz über die politischen Rechte wurde zudem die Verfassung von weniger wichtigen Artikeln entlastet. Dafür steht der Gemeindeverfassung neu eine Präambel voran, in welcher bedeutende Handlungsziele der Davoserinnen und Davoser aufgeführt sind. Landrat Christian Thomann stellte vergebens den Antrag, dass neben den Zielen auch die Verantwortung vor Gott, den Mitmenschen und der Natur in die Präambel aufgenommen würde. Im Gegensatz zur Bundes- und zur Kantonsverfassung kommt Gott – nach Ablehnung des Antrags Thomann im Grossen Landrat – als höchste Instanz somit in der neuen Davoser Verfassung nicht vor.

 

Insgesamt sehr gut gelungene Totalrevision

Die neue Verfassung tritt in einem modernen, schlanken Kleid auf, ist systematisch geordnet, enthält die wichtigsten Bestimmungen und ist leicht lesbar. Die geforderten Ziele der Totalrevision sind damit erfüllt. Dass ein offensichtlicher Bezug zu unserer christlichen Tradition fehlt und Gott nicht in der kommunalen Verfassung aufgenommen wurde, ist zwar sehr bedauerlich, aber kein genügender Grund, das gesamte, ansonsten sehr gut gelungene Werk zu verwerfen. Die EVP Davos empfiehlt den Stimmberechtigten, die beiden Vorlagen – die Totalrevision der Verfassung und das neue Gesetz über die politischen Rechte – anzunehmen.