Graubünden verdient ein starkes Obergericht

Graubünden verdient ein starkes Obergericht

Am 27. November 2022 kommen im Kanton Graubünden zwei kantonale Vorlagen zur Volksabstimmung. Die Zusammenlegung von Kantons- und Verwaltungsgericht soll Systemvorteile freilegen und die Gerichtsarbeit stärken. Für den neuen Sitz dieses Gerichts soll die Liegenschaft des alten Staatsgebäudes hergerichtet werden. Beide Vorlagen erhalten von der EVP Graubünden ein überzeugtes Ja. Eidgenössische Vorlagen kommen keine zur Volksabstimmung.


Zwei unnötig eigenständige Gerichte werden zusammengelegt

Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung sollen die kantonalen Gerichte gestärkt werden. Die Zusammenlegung des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts zu einem Obergericht soll die Gerichtsstrukturen verbessern. Das Obergericht kann neu direkt beim Grossen Rat Gesetzes- und Verfassungsänderungen anregen, die sich auf die Verwaltung des Gerichts beziehen. Und mit punktuellen Lockerungen gewisser verzichtbarer Anforderungen können durch mehr Wettbewerb und einen grösseren Adressatenkreis bei den Richterstellen auch sehr fähige Personen für die Gerichte gewonnen werden. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Zusammenlegung des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts anzunehmen.


Angemessener Verwendungszweck für das alte Staatsgebäude in Chur

Der mit der zweiten kantonalen Abstimmungsvorlage unterbreitete Verpflichtungskredit für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes in Chur soll dafür sorgen, dass das Kantonsgericht und das Verwaltungsgericht nicht nur organisatorisch, sondern auch räumlich an einem Standort zusammenfinden. Das altehrwürdige Staatsgebäude eignet sich aufgrund seiner Geschichte und Ausstrahlung ideal als neue Wirkungsstätte und als Sitz des höchsten Gerichts im Kanton Graubünden. Der sorgfältige Umbau und die massvolle Erweiterung tragen der staatspolitischen und baukulturellen Bedeutung des Staatsgebäudes Rechnung. Gleichzeitig werden damit die Anforderungen an eine moderne Justiz erfüllt. Die gesamten Investitionskosten sind hoch, aber vertretbar, da sie ohnehin aufgrund hoher Auflagen bei jedwelcher künftigen Nutzung dieses Gebäudes unvermeidlich entstanden wären. Der Erhalt und die Zuführung des Gebäudes zu einer sinnvollen Nutzung sind indiskutabel, auch wenn ganz erhebliche Ausgaben nötig sind, um dieses historische Gebäude zu erhalten. Der moderne Anbau gemäss Visualisierung in der Abstimmungsbotschaft ist Geschmackssache und wird etwa so gut zum herrschaftlichen Gebäude passen wie die Zugangsrampe zum Grossratsgebäude. Die EVP Graubünden empfiehlt, den Verpflichtungskredit für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes anzunehmen.