3 x Nein, 1 x Ja zu den eidgenössischen Vorlagen

3 x Nein, 1 x Ja zu den eidgenössischen Vorlagen

Am 09. Juni 2024 wird über vier eidgenössische Abstimmungen zum Thema Kostenreduktion bei den Krankenkassenprämien resp. Kostenbremse des Gesundheitssystems sowie über die körperliche Unversehrtheit und das Stromversorgungsgesetz, entschieden.

Kostenreduktion im Gesundheitswesen
Dass die Schweiz Handlungsbedarf hat, um die Kosten im Gesundheitssystem zu reduzieren, steht ausser Frage. Beide Initiativen haben gute Ansätze in ihren Inhalten und entlasten die Kosten des einzelnen Bürgers. Jedoch gehen die Kosten bei der Prämien-Entlastungs-Initiative mit 3.5 bis 5 Milliarden CHF dem Bund zu Lasten und somit wieder den Bürgern. Sie bekämpft lediglich die Symptome, indem sie die Prämienlast für die Versicherten deckelt – die eigentliche Kostenexplosion geht weiter. Mit dem Gegenvorschlag des Bundes werden die Kantone in die Pflicht genommen, um die hohen Ausgaben u.a. die kantonale Spitalplanung zu überarbeiten. Die Kantone müssen zudem den Anteil der Krankenkassenprämie am verfügbaren Einkommen definieren. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist zielgenauer. Er setzt dort an, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht, und nimmt die Kantone stärker in die Pflicht.
Die Kostenbremse-Initiative lässt in ihrer Starrheit wenig Spielraum für medizinisch-technologische Veränderungen oder Alterung der Gesellschaft. Die von der Grundversicherung bezahlten Gesundheitsleistungen an die Lohnentwicklung und die Wirtschaftsleistung zu koppeln, ist aus Sicht der EVP-Graubünden nicht zielführend. Die Initiative beharrt auf Kostenreduktion und berücksichtigt nicht den Fortschritt und die wirtschaftliche Lage der Zukunft. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen und darin Kosten- und Qualitätsziele festgelegt. Der Bundesrat soll alle vier Jahre Vorgaben für die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung festlegen. Zudem wird gesetzlich verankert, dass der Bundesrat Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen kann. Deshalb empfiehlt die EVP-Graubünden, die Initiativen Prämien-Entlastungs-Initiative und die Kostenbremse-Initiative abzulehnen und somit die beiden Gegenvorschläge anzunehmen.


Vermeintliche Freiheit
Gemäß Artikel 10 der Bundesverfassung hat jeder Mensch das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» möchte den bereits verankerten Grundtext in der Bundesverfassung verfestigen, schiesst dabei über das Ziel hinaus. Aufgrund der offenen Formulierung beim Initiativtext könnten beispielsweise auch Polizeiarbeit, Strafvollzug oder Asylwesen unklare rechtliche Folgen haben. Dies führt zwangsläufig zur Erschwerung der Arbeit in Gerichten, Bund, Kantonen und Gemeinden. Die vermeintliche Initiative gegen eine «Impfzwangpflicht» ist irreführend. Die EVP-Graubünden empfiehlt die Ablehnung der Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit.


Ja zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass in Zeiten von Krieg und internationalen Konflikten eine Unabhängigkeit in puncto Energie von zentraler Bedeutung ist. Die Gesetzesänderung stärkt die Förderung von erneuerbaren Energien, u.a. Solarenergie auf Gebäuden. Umweltverbände wie Pro Natura und WWF sind in die Projektplanungen eingebunden. Dadurch wird nicht nur für optimale Stromgewinnung gesorgt, sondern Bedürfnisse von Flora und Fauna werden ebenfalls mitberücksichtigt. Die Vorlage wahrt weiterhin die demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der lokalen Bevölkerung. Die EVP-Graubünden empfiehlt darum die Annahme der Überarbeitung des Gesetzestextes zur Sicherung der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.
 

Für weitere Auskünfte: Luca Bäni, Mitglied des Vorstands, EVP-Graubünden, Tel. 079 953 90 17, lucabaeni@gmail.com, www.evp-gr.ch