AHV-Revision stärkt das Sozialwerk nachhaltig

AHV-Revision stärkt das Sozialwerk nachhaltig

Am 25. September 2022 kommen im Kanton Graubünden vier eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt zweimal Ja und zweimal Nein. Die Massentierhaltungsinitiative ist abzulehnen, weil vorhandener Handlungsbedarf und die verlangten Massnahmen in einem Missverhältnis stehen. Die Vorlage zur Abschaffung der Verrechnungssteuer will ein unverzichtbares Mittel unbedrängt und ohne Ersatzlösung aus der Hand geben. Zustimmung ist bei den beiden AHV-Vorlagen empfohlen, die zur finanziellen Sicherung des wichtigsten schweizerischen Sozialwerks notwendig sind.

 

Keine systematische Verletzung des Tierwohls in der Schweiz

Die Massentierhaltungsinitiative will den Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dazu soll gehören, dass Tiere nicht in "Massentierhaltung" gehalten werden. Tiere verbringen in der Landwirtschaft den Grossteil ihres Lebens auf Betonböden und haben kaum Beschäftigungsmöglichkeiten. Der Bund müsste Kriterien festlegen insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung mit kurzen Transportwegen und kontrollierten Betäubungsvorgängen sowie die maximale Gruppengrösse je Stall. Bis zu 27’000 Hühner oder 1’500 Schweine dürfen heute in einer Halle gehalten werden. Die Betreuung einzelner Tiere ist praktisch unmöglich, viele Tiere würden unbemerkt sterben. Die Initiative fordert eine starke Reduktion der Gruppengrössen. Weiter müsste der Bund bezüglich der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken Vorschriften zur Einhaltung Schweizer Standards erlassen, was aber zu kontrollieren nur sehr schwierig möglich sein wird. Die Initiative spielt herunter, dass die Tierhaltung in der Schweiz meist kleinstrukturiert ist, auf einem sehr strengen Tierschutzgesetz basiert und umfassend kontrolliert wird. Es gibt in der Schweiz keine systematische Verletzung des Tierwohls, Bauern und Bäuerinnen arbeiten nicht verantwortungslos. Der durch die Initiative geforderte Bio-Standard in der Tierhaltung würde erhebliche Mehrkosten und deutlich höhere Preise erzeugen. Import und Ein-kaufstourismus würden angekurbelt. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Massentierhaltungsinitiative abzulehnen.
 

Rentenalter 65 für alle, steigende Lebenserwartung und Babyboomer kurz vor der Rente begründen neuen Anlauf zur AHV-Revision

Die Finanzierung der AHV ist schwierig auf Jahrzehnte hinaus zu prognostizieren, aber tendenziell verschlechtert sie sich. Die Einnahmen reichen nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu finanzieren, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben geht langsam aus dem Lot. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge weiter verschärfen. Am 25. September wird deshalb über zwei Vorlagen abgestimmt: Einerseits soll die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht werden. Der Normalsatz betrüge künftig 8,1 % (+0,4 %), der Sondersatz 3,8 % (+0,1 %) und der reduzierte Satz 2,6% (+0,1 %). Damit sollen zusätzliche Einnahmen für die AHV von rund 1,4 Mrd. Franken jährlich erzielt werden. Andererseits soll das Referenzalter für den Bezug der AHV-Renten auf 65 Jahre vereinheitlicht und der Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren flexibilisiert werden. Damit Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, nicht kurz vor dem Erreichen des Rentenalters vor veränderte Tatsachen (Rentenalter 65) gestellt werden, wurden Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Jahrgänge 1960-1968 beschlossen. Die betroffenen Frauen erhalten eine Kombination aus einem erleichterten Rentenvorbezug und einem generellen AHV-Zuschlag bei ordentlicher Pensionierung. Der Zuschlag beträgt 160 Franken pro Monat bei Einkommen bis 57'360 Franken, 100 Franken pro Monat bei Einkommen bis 71'700 Franken und 50 Franken pro Monat ab einem Einkommen von 71'701 Franken. Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk in der Schweiz. Die AHV soll jetzt auch für die Frauen gestärkt werden. Darum erhalten alle Frauen, welche in den kommenden neun Jahren ordentlich in Rente gehen, mehr AHV als heute. Davon profitieren insbesondere Frauen mit tiefen Löhnen. Dank der Flexibilisierung des Rentenalters haben zudem alle die Möglichkeit, trotzdem bereits mit 64 in die Rente zu gehen. Bei der Einführung der AHV 1948 wurde das Rentenalter für Frauen und Männer auf 65 festgesetzt. Zwischenzeitlich wurde das Frauenrentenalter zweimal gesenkt. Heute gibt es keine stichhaltigen Argumente mehr, welche für Frauen ein tieferes Rentenalter begründen. Allerdings werden auch heute noch Erziehungs- und Betreuungsarbeiten zu wenig honoriert. Dass Frauen tiefere Renten als Männer erhalten, liegt vor allem an den Pensionskassenrenten (2. Säule). Durch die nun vorgesehene Anhebung des Rentenalters zahlen Frauen künftig ein Jahr länger in die Pensionskasse ein und erhöhen damit auch diese Rente. Zum Schluss sehr positiv für alle: Die Lebenserwartung beim Eintritt ins Rentenalter (mit 65 Jahren) steigt weiter an. 1948 (Einführung der AHV) lag die Lebenserwartung bei Männern mit 65 Jahren bei 12,4 Jahren und bei Frauen bei 14,0 Jahren. Heute geht man von 20,2 resp. 23,0 Jahren aus. Weil der Ruhestand heute viel länger dauert, können wir die AHV viel länger geniessen. Aber sie muss funktionieren und finanzierbar bleiben. Deshalb empfiehlt die EVP Graubünden, die beiden AHV-Vorlagen anzunehmen.
 

Verrechnungssteuer ist – ohne Ersatzlösung zur Vermögensdeklarierung – unverzichtbar

Zinszahlungen auf Obligationen unterliegen in der Schweiz der sogenannten Verrechnungssteuer. Den Besitzenden von Obligationen werden zunächst nur 65 % der Zinsen ausbezahlt. Die 35 % Verrechnungssteuer erhalten die Besteuerten jedoch vollumfänglich wieder zurückerstattet, sofern die Zinserträge bei der Steuererklärung deklariert wurden. Da andere Länder jedoch keine solche Steuer kennen, sind Schweizer Obligationen für Unternehmen und Investoren im internationalen Umfeld unattraktiv. Sie nehmen deshalb Fremdkapital lieber im Ausland auf, z.B. in Luxemburg. Dieser Wettbewerbsnachteil soll durch die Abschaffung der Verrechnungssteuer behoben und der Finanzplatz Schweiz gestärkt werden. Die Verrechnungssteuer bezweckt jedoch in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Sie will die Steuerpflichtigen dazu veranlassen, ihre betreffenden Einkünfte und Vermögenserträge sowie das Vermögen, auf dem die Gewinne erzielt wurden, anzugeben. Wird die Verrechnungssteuer jedoch ersatzlos gestrichen, entfällt dieser Anreiz. Das eidgenössische Parlament hatte zudem darauf verzichtet, alternative Sicherungsmassnahmen ins Gesetz zu schreiben, welche Steuerhinterziehung verhindern könnten. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer könnte somit in- und ausländische Steuerkriminalität fördern und den Ruf der Schweiz international beschädigen. Zusätzlich wird mit dieser Reform auch die Umsatzabgabe (Teil der Stempelabgaben) auf Obligationen abgeschafft. Diese fällt bei jeder Transaktion an, bei der eine Obligation den Besitzer wechselt und macht daher den Handel mit (kurzfristigen) Obligationen unattraktiv. Insgesamt basiert die Abstimmungsvorlage nicht auf einem dringenden Handlungsbedarf. Sie untergräbt eine korrekte Besteuerung von finanziellem Vermögen und führt zu jährlichen Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken. Dagegen wird die Abschaffung der Heiratsstrafe bei Steuer und AHV vom eidgenössischen Parlament "aus Kostengründen" auf die lange Bank geschoben. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Abschaffung der Verrechnungssteuer abzulehnen.