Arbeitssituation in der Pflege verbessern

Arbeitssituation in der Pflege verbessern

Am 28. November 2021 kommen im Kanton Graubünden keine kantonalen, aber drei eidgenössische Vorlagen zur Volksabstimmung. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Pflegeinitiative anzunehmen. Eine Verbesserung der Ausbildung im Pflegeberuf, wie vom Parlament vorgeschlagen, genügt nicht, die Arbeitssituation in der Pflege muss verändert werden. Die Vorlage zur Justiz-Reform wird abgelehnt, weil ein nicht existierendes Problem gelöst werden soll und die vorgeschlagene Lösung die bestehende Situation nicht verbessert. Die Covid-19-Debatte spaltet die Gesellschaft, deshalb sollten Schutzmassnahmen wie auch wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen stets ein Ablaufdatum haben, urteilt der Vorstand der EVP Graubünden und beschliesst Stimmfreigabe.

Parlament will Pflegepersonal besser ausbilden, obwohl es nachher nicht im Job verbleibt

Die Zunahme der älteren Bevölkerung und der anhaltende, sich verschärfende Fachkräftemangel stellen die Pflege vor sehr grosse Herausforderungen. Bereits heute werden deutlich zu wenige Pflegepersonen ausgebildet, um den steigenden Bedarf zu decken. Es braucht eine Ausbildungsoffensive. Zudem muss die sehr hohe Ausstiegsquote aus dem Pflegeberuf mit GAV-konformen Arbeitsbedingungen, verlässlichen Zeit- und Dienstplänen, familienfreundlichen Strukturen und leistungsgerechter Entlöhnung reduziert werden. Die Pflegeinitiative, eingereicht vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, verpflichtet den Bund deshalb, diejenigen Leistungen festzulegen und abzugelten, die Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Versicherungen erbringen dürfen, sowie anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung für das Pflegepersonal zu erlassen. Der vom eidgenössischen Parlament gezimmerte Gegenvorschlag reicht nicht aus. Denn eine Ausbildungsoffensive allein ohne Anpassung der Arbeitsbedingungen schützt nicht vor chronischer Überlastung des Personals und den frühzeitigen Berufsausstiegen. Die EVP Graubünden empfiehlt, der Pflegeinitiative zuzustimmen.

 

Justiz-Initiative will Problem lösen, das aus der Sicht aller Parteien nicht existiert

Heute werden Bundesrichterinnen und -richter durch die Vereinigte Bundesversammlung nach ihrer Parteimitgliedschaft und dem proportionalen Anspruch der Partei gewählt. Sie zahlen üblicherweise eine Abgabe ihres Gehalts an ihre Partei. Die Initianten der Justiz-Initiative befürchten, dass kandidierende Richterinnen und Richter nicht nach ihrer fachlichen Qualifikation, sondern nach ihrer politischen Einstellung und dem Parteibuch gewählt werden oder sie nur einer Partei beitreten, um gewählt zu werden. Die Initiative verlangt deshalb, dass der Bund die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts mittels Losentscheid bestimmt. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll durch eine unabhängige Fachkommission entschieden werden. Der Bundesrat würde die Mitglieder dieser Kommission für eine einmalige Amtsdauer von zwölf Jahren wählen. Die Fachkommission soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die fachlich und persönlich für das Amt geeignet sind. Die Initianten verschweigen aber, dass die ausgewogene personelle Zusammensetzung der vorgeschlagenen Fachkommission ein neu geschaffenes Problem sein wird. Heute sorgen die Parteivertretungen dafür, dass die Parteien – und damit die Bevölkerung – proportional zu ihrer Stärke ausgewogen am Gericht vertreten sind und dass das Gericht demokratisch legitimiert ist. Das erhöht auch die Akzeptanz der Urteile in der Bevölkerung. Es gibt keine Hinweise, dass Richterinnen und Richter aufgrund der Wahl durch das Parlament ihre Urteile an den Wünschen ihrer Partei ausrichten. Die EVP Graubünden empfiehlt, die Justiz-Initiative abzulehnen.

 

Änderung des Covid-19-Gesetzes ist umstritten

Im September 2020 hat das Parlament das Covid-19-Gesetz verabschiedet, um eine gesetzliche Grundlage für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie zu schaffen. Gegen dieses Gesetz wurde damals das Referendum ergriffen. Das Stimmvolk hat das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60,2 % Ja-Anteil angenommen. Die Pandemie ist weltweit und auch in der Schweiz noch nicht bewältigt. Weiterhin sind einzelne Wirtschaftsbranchen finanziell betroffen, die Fallzahlen sind im Sommer 2021 wieder gestiegen und die Plätze auf den Intensivstationen waren wieder knapp. Mit Beginn der kälteren Jahreszeiten steigen die Ansteckungszahlen erneut. Der Bund ist besorgt zum Impffortschritt und argumentiert, dass eine höhere Impfquote notwendig sei, um eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie weitere einschränkende Massnahmen zu vermeiden. Bei der vorliegenden Gesetzesrevision handelt es sich um die dritte Revisionsrunde. Diese beinhaltet eine erweiterte finanzielle Unterstützung von krisengeschädigten Menschen und Unternehmen und deutlich mehr Geld (A-Fonds-perdu-Beiträge). Zudem wird die gesetzliche Grundlage geschaffen für die Impfstoffbeschaffung auch über längere Zeit sowie für den Impfnachweis (Covid-Zertifikat), welcher Reisefreiheit im Ausland und die Teilnahme an Veranstaltungen ohne Covid-Beschränkungen ermöglicht. Jedoch sorgen die Covid-Bestimmungen für eine immer grössere Polarisierung in der Bevölkerung. Die vom Bund beschlossenen Massnahmen gelten – unabhängig von dieser Volksabstimmung – über den Winter bis zum 19. März 2022. Schutzmassnahmen und Wirtschaftsstützungsmassnahmen sind sehr teuer, schaden längerfristig der gesellschaftlichen Entwicklung und sollen deshalb nicht unbeschränkt angewendet werden. Die EVP Graubünden beschliesst zum Covid-Gesetz Stimmfreigabe.