EVP Graubünden muss für Nationalratsliste zusätzliche Hürde nehmen

EVP Graubünden muss für Nationalratsliste zusätzliche Hürde nehmen

Für ihre erste Teilnahme an den Nationalratswahlen muss die EVP Graubünden nicht nur die geforderten offiziellen Formulare zur Anmeldung der Wahlliste bei der Standeskanzlei Graubünden hinterlegen, sondern auch mindestens 100 beglaubigte Unterzeichnungen von Bündner Bürgerinnen und Bürgern beibringen.

Die EVP ist die einzige der traditionellen, etablierten Parteien, die diese zusätzliche Aufgabe mit beglaubigten Unterzeichnungen erledigen muss. Dabei ist die EVP Schweiz seit dem Jahr 1919 im Nationalrat vertreten und bestens bekannt für ihre seriöse politische Arbeit. Ein zusätzlicher Beleg von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die für die Seriosität der EVP persönlich mit ihrem Namen einstehen, ist unnötig. Für die EVP Graubünden ist es unverständlich, dass sie mit einer zusätzlichen administrativen Hürde belegt wird.

Mit der Einreichung ihrer Wahlliste "EVP Graubünden / PEV Grischun / PEV Grigioni" am 22. Mai 2023 hat die EVP Graubünden total 110 Unterzeichnungen von Bündner Bürgerinnen und Bürgern der Standeskanzlei übergeben.