Temporärbaute anlässlich des WEF-Jahrestreffens 2016
Einschränkungen sind gerechtfertigt

Einschränkungen sind gerechtfertigt

Stellungnahme von Esther Marmet, Davos Platz, zur Kritik an der Vorlage der Gemeinde Davos zur Volksabstimmung vom 9. Juni 2024. Bei dieser Abstimmungsvorlage geht es darum, mit neuen gesetzlichen Bestimmungen die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die immer umfangreicher werdenden temporären Bauprojekte, die im Vorfeld der WEF-Jahrestreffen realisiert und nachher wieder abgebaut werden, einzuschränken, soweit das öffentliche Leben übermässig gestört wird oder zum Erliegen kommen könnte.

Es ist unbestritten, dass die Bautätigkeit für temporäre Installationen zu den WEF-Jahrestreffen reguliert werden muss. Ohne Massnahmen der Gemeinde würde der gesamte Ort und seine Bevölkerung unverhältnismässig in Mitleidenschaft gezogen und die öffentliche Sicherheit in Frage gestellt, während nur wenige von hohen Mieteinnahmen durch die Temporärbauten profitieren.

Zu den aktuell vorgesehenen Anpassungen der baugesetzlichen Bestimmungen während den WEF-Jahrestreffen wurde beanstandet (Davoser Zeitung vom 17. Mai 2024), dass die Liegenschafteneigentümer an der Promenade unnötigerweise in ihrem Recht eingeschränkt würden, selbst zu bestimmen, an wen sie vermieten. Zu beachten ist aber: Vermieten dürfen Eigentümer weiterhin jederzeit an wen sie wollen, nur darf im Winter wegen des generellen Baustopps niemand (um)bauen. Einzig für Grossanlässe wie das WEF-Jahrestreffen wird aufgrund der besonderen Platzbedürfnisse eine spezielle Ausnahme gemacht.

Dass nun durch diese Ausnahmeregelung nur Nutzungen ermöglicht werden sollen, die tatsächlich direkt mit der Veranstaltung zusammenhängen, erscheint mir logisch. Inkonsequent ist somit vielmehr, dass neben den offiziellen Partnern des WEF auch NGO (Nichtregierungsorganisationen) und Landesvertretungen als Endnutzer zugelassen werden sollen.

Bezüglich der Kritik an den angeblich allzu weitreichenden Kompetenzen des Kleinen Landrats, Einschränkungen betreffend Nutzungen vorzusehen, möchte ich sagen, dass es sich beim Kleinen Landrat immerhin um demokratisch gewählte Personen handelt, die sich spätestens alle vier Jahre vor dem Stimmvolk verantworten müssen. Deshalb finde ich, dass man diesen – vor allen anderen Akteuren – zutrauen kann, Entscheidungen mit grosser Bedeutung für die Öffentlichkeit nicht primär nach privaten Zielsetzungen zu fällen.