Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Wer im Eigenheim lebt, zahlt heute Steuern auf ein fiktives Einkommen – den sogenannten Eigenmietwert.: Für ein selbst bewohntes Haus oder eine Wohnung müssen Steuern bezahlt werden, als ob sie vermietet wären. Schon 2012 forderte die damalige EVP-Nationalrätin Marianne Streiff die Abschaffung dieser umstrittenen Belastung. Nun wurde im Parlament endlich ein tragfähiger Kompromiss gefunden: Mit dem Systemwechsel entfällt die Eigenmietwertbesteuerung, gleichzeitig werden aber auch die Abzüge für Schuldzinsen, Unterhalt und Renovationen gestrichen.
Damit entsteht ein faires Gleichgewicht – auch gegenüber Mietenden, die bisher keine vergleichbaren Abzüge geltend machen konnten. Kantone mit vielen Zweitliegenschaften erhalten zudem die Möglichkeit, eine Liegenschaftssteuer einzuführen, um allfällige Ausfälle zu kompensieren.
Mit dieser Vorlage wird ein sehr wichtiger Anreiz geschaffen, Hypotheken abzubezahlen. Heute wird man für die Rückzahlung bestraft, weil die Schuldzinsabzüge sinken. Die Folge ist ein internationaler Spitzenplatz der Schweiz bei der privaten Verschuldung. Künftig lohnt es sich wieder, das Eigenheim abzubezahlen und im Alter günstig und schuldenfrei zu wohnen. Zusätzlich erleichtert die Vorlage den Erwerb von Wohneigentum, indem für Ersterwerbende ein gestaffelter Schuldzinsabzug vorgesehen ist – eine wertvolle Unterstützung gerade für junge Familien.
Auf dem Stimmzettel vom 28. September 2025 sucht man allerdings den Begriff «Eigenmietwert» vergebens. Stattdessen lautet die Frage, ob man den Bundesbeschluss über kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen will. Das wirkt auf den ersten Blick verwirrend – doch genau diese neue Steuer ist der Schlüssel zum Systemwechsel und schafft somit auf indirektem Weg den Eigenmietwert ab.
Die EVP-Graubünden empfiehlt ein JA zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.
Ja zur staatlichen E-ID
2021 lehnte das Stimmvolk die E-ID ab, weil sie von privaten Anbietern umgesetzt werden sollte. Diesen Entscheid hat das Parlament ernst genommen und eine überzeugende staatliche Lösung vorgelegt: Der Bund übernimmt die Verantwortung für die Herausgabe der E-ID. Damit sind Datenschutz, Datensicherheit und Transparenz garantiert. Gerade in der heutigen Zeit ist es entscheidend, digitale Lösungen zu haben, die sicher und vertrauenswürdig sind – sei es für Behördengänge, den Alltag oder die politische Teilhabe.
Die technischen Grundlagen überzeugen: Der Quellcode ist öffentlich einsehbar und entspricht höchsten Standards. Die persönlichen Daten bleiben dezentral auf dem Smartphone gespeichert – die Kontrolle liegt bei den Nutzerinnen und Nutzern selbst. So kann etwa die Volljährigkeit nachgewiesen werden, ohne Name oder Geburtsdatum preiszugeben.
Die E-ID erleichtert den Alltag: Behördengänge wie die Bestellung eines Strafregisterauszugs, das Einreichen von Förderanträgen oder die Ausübung politischer Rechte können künftig digital erledigt werden. Auch in der Privatwirtschaft bietet die E-ID sichere Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise bei der Kontoeröffnung oder Altersverifikation im Online-Handel.
Besonders zukunftsweisend ist ihr Potenzial für die Demokratie: Mit der E-ID wird erstmals die sichere elektronische Unterschriftensammlung für Referenden und Volksinitiativen möglich. So wird das Vertrauen in unsere direkte Demokratie gestärkt.
Wichtig: Die Nutzung der E-ID bleibt freiwillig. Wer möchte, kann weiterhin die physische Identitätskarte oder den Pass verwenden.
Die EVP-Graubünden empfiehlt daher ein JA zur staatlichen E-ID.