Rentenlücken für Teilzeitarbeitende und Geringverdiener schliessen
In der beruflichen Vorsorge bestehen seit Jahren unfaire Nachteile für Personen mit geringem Verdienst, sei dies aufgrund eines niedrigen Grundlohns oder eines reduzierten Pensums. Besonders oft betroffen sind Frauen. Durch die zur Abstimmung vorliegende Reform wird der Koordinationsbeitrag, also der Teil des Lohnes, der nicht BVG-versichert ist, von einem fixen Betrag auf 20 % des Lohnes geändert. Dies führt zu höheren Rentenbeiträgen und somit zu einem besseren Versicherungsschutz für diese Personen. Gleichzeitig wird der Umwandlungssatz gesenkt, was zu tieferen Renten führt. Dies ist zwar bedauerlich, aber leider nötig wegen der steigenden Lebens-erwartung und sinkenden Renditen am Kapitalmarkt. Ausserdem sind von dieser Senkung nur ca. 20 % der Versi-cherten betroffen, nämlich jene die nur gemäss dem obligatorischen Minimum versichert sind. Für alle übrigen wurde der Umwandlungssatz faktisch in den letzten Jahren bereits gesenkt. Die EVP Graubünden bedauert, dass andere drängende Probleme in der 2. Säule, wie die Transparenz der Vermögensverwaltungskosten und die stei-genden Profite der Finanzbranche auf dem Buckel der Versicherten, mit dieser Reform nicht angegangen wur-den. Sie sieht deshalb die aktuelle Vorlage nur als Teillösung und ersten Schritt, auf den unbedingt weitere folgen müssen und empfiehlt deshalb die BVG-Reform anzunehmen.
Ja zu mehr biologischer Vielfalt - für den zukünftigen Erhalt unserer Lebensgrundlagen
Arten und Lebensräume schwinden. Ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist gefährdet oder schon ausgestorben. Die Leistungen der Ökosysteme sind für uns, unsere Kinder und Enkelkinder von existenzi-eller Bedeutung, doch die bisherigen Massnahmen gehen nach wie vor zu wenig weit. Griffige Massnahmen wur-den in der Vergangenheit stets abgelehnt oder abgeschwächt, insbesondere auch der stark angepasste Gegen-vorschlag zur Biodiversitätsinitiative, der vom Ständerat trotz grossem Handlungsbedarf abgelehnt wurde.
Die nun zur Abstimmung vorliegende Initiative will den Schutz unserer Lebensgrundlagen besser in der Verfas-sung verankern. Unsere Natur- und Landschaftsperlen sollen langfristig bewahrt werden. Es sollen einerseits ausreichende Flächen bereitgestellt werden, damit die Natur ihre wichtigen Leistungen erbringen kann, wobei der Bund und die Kantone die erforderlichen Flächen ermitteln sollen. Andererseits ist die Qualität der Flächen entscheidend für die Biodiversität, weshalb Bund und Kantone die bestehenden Schutzgebiete besser unterhal-ten und die Natur auch ausserhalb dieser Gebiete schützen sollen. Der Bund und die Kantone sollen die notwen-digen finanziellen Mittel bereitstellen, um Maßnahmen zur Sicherung der Biodiversität und zur Förderung der Biodiversität in Kulturland, Wald und Siedlungsraum zu finanzieren.
Die EVP empfiehlt die Annahme der Biodiversitätsinitiative und will sich bei Annahme der Initiative für eine mög-lichst pragmatische Umsetzung einsetzen. Insbesondere sollen die vielen bereits vorhandenen Bemühungen, insbesondere in der Landwirtschaft, gefördert und unterstützt werden.