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Newsartikel

Mitwirkung für alle funktioniert

Die EVP Davos emp­fiehlt vier­mal Ja und ein­mal Nein zu den kom­mu­na­len Sach­vor­la­gen der Volks­ab­stim­mung vom 9. Februar 2020. Alle Davo­ser Ein­woh­ner kön­nen auf ver­schie­de­nen poli­ti­schen Wegen Ein­fluss neh­men; Volks­ab­stim­mun­gen und Wah­len sol­len aber Per­so­nen mit Schwei­zer Bür­ger­recht vor­be­hal­ten blei­ben. Dem Davo­ser Spi­tal dro­hen ohne Finanz­hil­fen ein spür­ba­rer Leistungs- und Per­so­nal­ab­bau. Das neue Rekla­me­ge­setz sorgt für not­wen­dige Richt­li­nien, da wo bis­her ein regle­men­ta­ri­sches Vakuum herrschte.

 

In Davos wohn­hafte Aus­län­der neh­men heute schon poli­tisch Ein­fluss

Die Abstim­mungs­bro­schüre der Gemeinde lässt den Ein­druck ent­ste­hen, als seien Aus­län­der heute von der poli­ti­schen Mit­wir­kung aus­ge­schlos­sen. Tat­sa­che ist, dass Aus­län­der Peti­tio­nen machen, Schrei­ben an den Klei­nen und Gros­sen Land­rat adres­sie­ren, an Ver­nehm­las­sun­gen teil­neh­men und an Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen mit­dis­ku­tie­ren kön­nen. Diese breite, nicht abschlies­sende Palette wird auch tat­säch­lich genutzt, und die Anlie­gen wer­den von der Gemeinde ernst genom­men. Die wei­ter­ge­hen­den Rechte, wie Volks­in­itia­ti­ven unter­zeich­nen, abstim­men, wäh­len oder als Mit­glied des Klei­nen Land­rats oder als Land­am­mann kan­di­die­ren, sol­len Per­so­nen mit Schwei­zer Bür­ger­recht vor­be­hal­ten blei­ben. Eine gute Inte­gra­tion und Spra­chen­ver­ständ­nis sind dafür Vor­aussetzung. In den ver­gan­ge­nen 30 Jah­ren wur­den von der Bür­ger­ge­meinde Davos in der Grös­sen­ord­nung von 500 bis 750 aus­län­di­sche Per­so­nen ein­ge­bür­gert (pro Jahr 15 bis 25 Per­so­nen). Die Ein­bür­ge­rung wurde von inte­grier­ten Aus­län­dern erfolg­reich erreicht. Die Ein­bür­ge­rung ist der Weg zum Stimm- und Wahl­recht für Aus­län­der. Das Stimm- und Wahl­recht für Aus­län­der soll folg­lich gewährt wer­den, wenn die Inte­gra­tion erreicht ist, und nicht, um als Mit­tel der Inte­gra­tion zu die­nen. Die EVP Davos emp­fiehlt, die Vor­lage zum Aus­län­der­stimm­recht abzu­leh­nen.
 

Spi­tal braucht wäh­rend Turn-around-Prozess finan­zi­elle Hilfe

Die Spi­tal Davos AG hat mit neuer per­so­nel­ler Füh­rung zahl­rei­che Restruk­tu­rie­rungs­mass­nah­men ein­ge­lei­tet. Bis diese voll­ends grei­fen und um gegen­wär­tige Liqui­di­täts­eng­pässe abzu­fe­dern, benö­tigt das Spi­tal finan­zi­elle Unter­stüt­zung sei­tens der Gemeinde. Einer­seits sol­len gemein­wirt­schaft­li­che Leis­tun­gen, die von ande­ren Bünd­ner Spitalstandort-Gemeinden eben­falls an deren Spi­tä­ler bezahlt wer­den, an das Spi­tal Davos geleis­tet wer­den, ande­rer­seits soll ein Dar­le­hen des Kan­tons Grau­bün­den neu durch die Gemeinde über­nom­men wer­den und ein wei­te­res Dar­le­hen zur Über­brü­ckung von Liqui­di­täts­eng­päs­sen aus­ge­löst wer­den. Das Spi­tal Davos ist für den Kon­gres­sort, Feri­en­ort, Arbeits­ort und Wohn­ort Davos sehr wich­tig. Die Finanz­hilfe ist des­halb unum­gäng­lich. Die struk­tu­rel­len Pro­bleme im Spi­tal müs­sen aber wei­ter und mit unver­min­der­ter Prio­ri­tät behan­delt wer­den. Die EVP Davos emp­fiehlt Zustim­mung zu den drei Spi­tal­vor­la­gen.
 

Grund­la­gen für das Reklame­we­sen schlies­sen Geset­zes­lü­cke

Bis­lang ver­fügt die Gemeinde Davos über keine detail­lier­ten gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Reklame­we­sen. Alle Beschlüsse des Klei­nen Land­rats basie­ren grund­sätz­lich auf der Anru­fung des Orts­bild­schut­zes. Kri­te­rien sind beim Orts­bild­schutz aber schwer fass­bar, der Spiel­raum der Gemein­de­re­gie­rung ist des­halb gross und die Gerichte sind sehr zurück­hal­tend in der Beur­tei­lung. Diese schwie­rige, intrans­pa­rente Situa­tion lässt sich nur mit mehr Spiel­re­geln, sprich einer genaue­ren gesetz­li­chen Grund­lage lösen. Der Grosse Land­rat for­derte mit einem Vor­stoss die vor­lie­gende Lösung. Sie füllt auf jeden Fall das bis­he­rige Vakuum an Rege­lun­gen für das Davo­ser Reklame­we­sen. Soll­ten sich ein­zelne Bestim­mun­gen inskünf­tig zu wenig bewäh­ren, kann der Kleine Land­rat jeder­zeit und unkom­pli­ziert Anpas­sun­gen an der zuge­hö­ri­gen Ver­ord­nung vor­neh­men. Die EVP Davos stimmt der Vor­lage und damit neuen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Reklame­we­sen zu.