Graubünden verdient ein starkes Obergericht

Der moderne Anbau gemäss Visualisierung in der Abstimmungsbotschaft ist Geschmackssache und wird etwa so gut zum herrschaftlichen Gebäude passen wie die Zugangsrampe zum Grossratsgebäude.

Am 27. Novem­ber 2022 kom­men im Kan­ton Grau­bün­den zwei kan­to­nale Vor­la­gen zur Volks­ab­stim­mung. Die Zusam­men­le­gung von Kantons- und Ver­wal­tungs­ge­richt soll Sys­tem­vor­teile frei­le­gen und die Gerichts­ar­beit stär­ken. Für den neuen Sitz die­ses Gerichts soll die Lie­gen­schaft des alten Staats­ge­bäu­des her­ge­rich­tet wer­den. Beide Vor­la­gen erhal­ten von der EVP Grau­bün­den ein über­zeug­tes Ja. Eid­ge­nös­si­sche Vor­la­gen kom­men keine zur Volks­ab­stim­mung.


Zwei unnö­tig eigen­stän­dige Gerichte wer­den zusam­men­ge­legt

Mit der Teil­re­vi­sion der Kan­tons­ver­fas­sung sol­len die kan­to­na­len Gerichte gestärkt wer­den. Die Zusam­men­le­gung des Kan­tons­ge­richts und des Ver­wal­tungs­ge­richts zu einem Ober­ge­richt soll die Gerichts­struk­tu­ren ver­bes­sern. Das Ober­ge­richt kann neu direkt beim Gros­sen Rat Gesetzes- und Ver­fas­sungs­än­de­run­gen anre­gen, die sich auf die Ver­wal­tung des Gerichts bezie­hen. Und mit punk­tu­el­len Locke­run­gen gewis­ser ver­zicht­ba­rer Anfor­de­run­gen kön­nen durch mehr Wett­be­werb und einen grös­se­ren Adres­sa­ten­kreis bei den Rich­ter­stel­len auch sehr fähige Per­so­nen für die Gerichte gewon­nen wer­den. Die EVP Grau­bün­den emp­fiehlt, die Zusam­men­le­gung des Kan­tons­ge­richts und des Ver­wal­tungs­ge­richts anzu­neh­men.


Ange­mes­se­ner Ver­wen­dungs­zweck für das alte Staats­ge­bäude in Chur

Der mit der zwei­ten kan­to­na­len Abstim­mungs­vor­lage unter­brei­tete Ver­pflich­tungs­kre­dit für den Umbau und die Erwei­te­rung des Staats­ge­bäu­des in Chur soll dafür sor­gen, dass das Kan­tons­ge­richt und das Ver­wal­tungs­ge­richt nicht nur orga­ni­sa­to­risch, son­dern auch räum­lich an einem Stand­ort zusam­men­fin­den. Das alt­ehr­wür­dige Staats­ge­bäude eig­net sich auf­grund sei­ner Geschichte und Aus­strah­lung ideal als neue Wir­kungs­stätte und als Sitz des höchs­ten Gerichts im Kan­ton Grau­bün­den. Der sorg­fäl­tige Umbau und die mass­volle Erwei­te­rung tra­gen der staats­po­li­ti­schen und bau­kul­tu­rel­len Bedeu­tung des Staats­ge­bäu­des Rech­nung. Gleich­zei­tig wer­den damit die Anfor­de­run­gen an eine moderne Jus­tiz erfüllt. Die gesam­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten sind hoch, aber ver­tret­bar, da sie ohne­hin auf­grund hoher Auf­la­gen bei jed­wel­cher künf­ti­gen Nut­zung die­ses Gebäu­des unver­meid­lich ent­stan­den wären. Der Erhalt und die Zufüh­rung des Gebäu­des zu einer sinn­vol­len Nut­zung sind indis­ku­ta­bel, auch wenn ganz erheb­li­che Aus­ga­ben nötig sind, um die­ses his­to­ri­sche Gebäude zu erhal­ten. Der moderne Anbau gemäss Visua­li­sie­rung in der Abstim­mungs­bot­schaft ist Geschmacks­sa­che und wird etwa so gut zum herr­schaft­li­chen Gebäude pas­sen wie die Zugangs­rampe zum Gross­rats­ge­bäude. Die EVP Grau­bün­den emp­fiehlt, den Ver­pflich­tungs­kre­dit für den Umbau und die Erwei­te­rung des Staats­ge­bäu­des anzu­neh­men.