EVP Graubünden muss für Nationalratsliste zusätzliche Hürde nehmen

Die EVP Graubünden war verpflichtet, die Unterstützung von über 100 Bündner Bürgerinnen und Bürgern zu organisieren, damit die Partei zu den Nationalratswahlen antreten darf ...

Für ihre erste Teil­nahme an den Natio­nal­rats­wah­len muss die EVP Grau­bün­den nicht nur die gefor­der­ten offi­zi­el­len For­mu­lare zur Anmel­dung der Wahl­liste bei der Stan­des­kanz­lei Grau­bün­den hin­ter­le­gen, son­dern auch min­des­tens 100 beglau­bigte Unter­zeich­nun­gen von Bünd­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­gern bei­brin­gen.

Die EVP ist die ein­zige der tra­di­tio­nel­len, eta­blier­ten Par­teien, die diese zusätz­li­che Auf­gabe mit beglau­big­ten Unter­zeich­nun­gen erle­di­gen muss. Dabei ist die EVP Schweiz seit dem Jahr 1919 im Natio­nal­rat ver­tre­ten und bes­tens bekannt für ihre seriöse poli­ti­sche Arbeit. Ein zusätz­li­cher Beleg von zahl­rei­chen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die für die Serio­si­tät der EVP per­sön­lich mit ihrem Namen ein­ste­hen, ist unnö­tig. Für die EVP Grau­bün­den ist es unver­ständ­lich, dass sie mit einer zusätz­li­chen admi­nis­tra­ti­ven Hürde belegt wird.

Mit der Ein­rei­chung ihrer Wahl­liste "EVP Grau­bün­den / PEV Gri­schun / PEV Gri­gioni" am 22. Mai 2023 hat die EVP Grau­bün­den total 110 Unter­zeich­nun­gen von Bünd­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Stan­des­kanz­lei über­ge­ben.