"Ehe für alle" ist nicht zu Ende gedacht

Am 26. Sep­tem­ber 2021 kom­men im Kan­ton Grau­bün­den keine kan­to­na­len, aber zwei eid­ge­nös­si­sche Vor­la­gen zur Volks­ab­stim­mung. Die EVP Grau­bün­den emp­fiehlt die Volks­in­itia­tive "Löhne ent­las­ten, Kapi­tal gerecht besteu­ern" anzu­neh­men. Wer enorm viel Kapi­tal besitzt und dar­aus hohe Erträge erwirt­schaf­tet, soll stär­ker besteu­ert wer­den. Die Vor­lage "Ehe für alle", eine Ände­rung des Schwei­ze­ri­schen Zivil­ge­setz­bu­ches, wird zur Ableh­nung emp­foh­len. Denn die Ehe für gleich­ge­schlecht­li­che Paare wird die For­de­rung nach der Fort­pflan­zungs­me­di­zin für alle nach sich zie­hen, urteilt der Vor­stand der EVP Grau­bün­den.

 

Schwei­zer Steu­er­sys­tem belas­tet den Mit­tel­stand zu stark

Die Volks­in­itia­tive "Löhne ent­las­ten, Kapi­tal gerecht besteu­ern" der JUSO ver­langt eine Ergän­zung der Bun­des­ver­fas­sung mit dem neuen Arti­kel 127a. Die­ser Arti­kel will, dass Kapi­tal­ein­kom­men­s­teile über einem gewis­sen Betrag, andert­halb­mal so stark besteu­ert wer­den, wie übri­ges Ein­kom­men. Wie hoch die­ser Kapi­tal­ein­kom­mens­be­trag ist, ab dem das Kapi­tal­ein­kom­men stär­ker besteu­ert würde, soll durch das Par­la­ment im Gesetz gere­gelt wer­den. Die Initi­an­ten den­ken an etwa 100'000 Fran­ken Kapi­tal­ein­kom­men. Die zusätz­li­chen Steu­er­ein­nah­men sol­len für die soziale Wohl­fahrt oder für die Ermäs­si­gung der Besteue­rung von Per­so­nen mit tie­fem oder mitt­le­rem Arbeits­ein­kom­men ver­wen­det wer­den. Das reichste Pro­zent der Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer besitzt ca. 40 Pro­zent des gesam­ten Ver­mö­gens. Das schwei­ze­ri­sche Steu­er­sys­tem stellt nicht die mensch­li­che Arbeit ins Zen­trum, son­dern bevor­zugt Kapi­tal­ge­winne. Divi­den­den wer­den nur zu 50 bis 70 Pro­zent besteu­ert, wäh­rend Löhne zu 100 Pro­zent ver­steu­ert wer­den. Des­halb wird der Mit­tel­stand zu stark belas­tet. Die 99-Prozent-Initiative will dafür sor­gen, dass Pri­vi­le­gien, von denen vor allem super­rei­che Per­so­nen pro­fi­tie­ren, zurück­ge­bun­den wer-den. Die EVP Grau­bün­den emp­fiehlt, der Vor­lage zuzu­stim­men.

 

Samen­spende für les­bi­sche Paare führt zu gesetz­lich vor­ge­se­he­ner Vater­lo­sig­keit

Mit der Vor­lage «Ehe für alle» soll die Ehe für gleich­ge­schlecht­li­che Paare auf dem Geset­zes­weg (ohne Verfas-sungsänderung) ein­ge­führt wer­den. Neue ein­ge­tra­gene Part­ner­schaf­ten soll es nicht mehr geben. National- und Stän­de­rat haben neben der Ein­füh­rung der Ehe für gleich­ge­schlecht­li­che Paare auch die Samen­spende für les­bi­sche Paare in die Vor­lage ein­ge­fügt. Die Fort­pflan­zungs­me­di­zin wird damit einen völ­lig neuen Stel­len­wert erhal­ten und die For­de­rung nach einer Fort­pflan­zungs­me­di­zin für alle nach sich zie­hen, im Gegen­satz zu heute, da die Fort­pflan­zungs­me­di­zin nur bei Unfrucht­bar­keit und schwe­rer Erb­krank­heit, nicht aber bei uner­füll­tem Kin­der­wunsch ein­ge­setzt wer­den darf. Die Aus­wir­kun­gen einer fak­ti­schen Vater­lo­sig­keit bei les­bi­schen Paa­ren ver­bun­den mit dem Recht, seine bio­lo­gi­sche Iden­ti­tät nur bei Voll­jäh­rig­keit wis­sen zu dür­fen, sind für die Iden­ti­täts­fin­dung von Kin­dern pro­ble­ma­tisch. Sie wür­den jedoch mit die­ser Vor­lage zum gesetz­li­chen Regel­fall. Das Kind steht in der Regel vor der schreck­li­chen Rea­li­tät, dass es bei Voll­jäh­rig­keit den Namen sei­nes bio­lo­gi­schen Vaters zwar wis­sen darf, die­ser jedoch nichts von ihm wis­sen will. Die Samen­spende für gleich­ge­schlecht­li­che Paare führt zu gesetz­lich vor­ge­se­he­ner Vater­lo­sig­keit. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt in Art. 7 dem Kind "soweit mög­lich das Recht, seine Eltern zu ken­nen und von Ihnen betreut zu wer­den." Die EVP Grau­bün­den emp­fiehlt, die Vor­lage abzu­leh­nen.