Ja zum Beseitigen von Fehlanreizen im Gesundheitssystem
Die Kosten unseres Gesundheitssystems werden vom Kanton, der Krankenkasse und von den Patienten (Franchise und Selbstbehalt) zu unterschiedlichen Anteilen getragen. Zurzeit übernimmt die Krankenkasse im ambulanten Bereich 100 % der Ausgaben, wohingegen im stationären Bereich sich der Kanton mit 55 % und die Krankenkasse mit 45 % an den Ausgaben beteiligen. Ähnliche Zahlen finden sich auch im Pflege-kostenbereich: ca. 46 % werden durch den Kanton und ca. 54 % durch die Krankenkasse übernommen. Diese verschiedenen Verteilschlüssel führen zu Mehraufwand im Abrechnungswesen von Spitälern, Rehakli-niken, etc. Zudem führt dieses System zu Fehlanreizen: So werden noch zu oft Operationen im stationären Setting geplant und durchgeführt. Das Ziel dieser Reform ist es, durch die Vereinheitlichung der Finanzie-rung (mind. 26.9% Kantonsanteil) finanzielle Fehlanreize zu beseitigen und Kosteneinsparungen zu realisie-ren. Sie fördert die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich und stärkt die koordinierte Ver-sorgung durch die verschiedenen medizinischen Leistungserbringer. Die EVP-Graubünden empfiehlt aus diesen Gründen die Annahme der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).
«Wer Strassen sät, wird Verkehr ernten.»
Mehr Strassen führen zu mehr Verkehr – auf dem Land, in den Städten und in der Agglomeration. Dieses Prinzip wird durch zahlreiche Forschungsergebnisse untermauert. Der Bau von Strassen führt zwar kurz-fristig tatsächlich zu einer Entlastung, allerdings schaffen erhöhte Kapazitäten auch Anreize für mehr Ver-kehr. Somit kehrt auch der Stau nach einem Ausbau rasch in ähnlichem Ausmass zurück, sodass auf eini-gen Abschnitten noch mehr Spuren nötig werden. Ausserdem kostet der geplante Autobahnausbau mindestens 4,9 Milliarden Franken, wobei Unterhaltskos-ten in Milliardenhöhe noch nicht einberechnet sind. Dieser Budgetposten ist zu hoch und das Geld fliesst einseitig in wenige Projekte. Angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise wäre es zudem verkehrspolitisch die falsche Prioritätensetzung, Autobahnen auf bis zu acht Spuren auszubauen und damit noch mehr wert-volles Kulturland unwiederbringlich zu vernichten. Die EVP möchte, dass das Parlament notwendige Ausbauprojekte in einem neuen Anlauf massvoller und zielgerichteter überarbeitet und insbesondere vermehrt auch Tunnellösungen prüft. Bei einem Nein kann das Parlament solche Projekte beschliessen. Die EVP-Graubünden empfiehlt daher ein NEIN zum Ausbau-schritt für die Nationalstrassen.
Wenige Fälle, aber schwierige Situation für Betroffene
Die Vorlage zur Änderung der Eigenbedarfskündigung bietet eine präzisere Definition des Eigenbedarfs, was Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung reduzieren könnte. Wer eine Immobilie für sich, Ver-wandte oder Verschwägerte kauft, soll dieses Eigentum in angemessener Frist auch nutzen können. Das Mietrecht bleibt trotzdem ungeschmälert, da Betroffene weiterhin gegen eine Eigenbedarfskündigung kla-gen können. Kritisch bleibt jedoch, dass die Neudefinition den Kündigungsschutz faktisch abschwächen könnte, indem sie den Nachweis des dringenden Bedarfs lockert. Zudem sehen viele keine Notwendigkeit für die Ände-rung, da bestehende Gesetze die Interessen der Eigentümerschaft ausreichend berücksichtigen. Die Ände-rung könnte insbesondere in einem angespannten Mietmarkt für viele Mietende zusätzliche Unsicherheit bedeuten. Solche Situationen sind aber oft eine grosse Belastung für Mietende, wenn sie nach langer Miet-dauer ihr Zuhause sowie ihre Nachbarschaft verlieren und sich auf einem teuren Mietmarkt wiederfinden. Die EVP-Graubünden empfiehlt für die Vorlage «Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs» die Stimmfrei-gabe.
Nein zur Schwächung der Mietrechte
Für eine Untermiete soll neu die mündliche Information an den Vermieter nicht mehr ausreichen. Das Par-lament möchte, dass vor der Untervermietung eine schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt wer-den muss. Vermietende dürften die Zustimmung für eine Untermiete neu nicht nur bei zu hohem Unter-mietzins oder Nachteilen verweigern, sondern auch dann, wenn diese Untermiete länger als zwei Jahre dauern soll oder sie diese anderweitig als nicht zumutbar beurteilt wird. Wird gegen diese Regeln verstos-sen, kann der Vermieter neu nach einmaliger Mahnung mit einer sehr kurzen Frist von lediglich 30 Tagen kündigen. Schon heute ist die Untermiete nur mit Einwilligung der Vermietenden möglich. Die vorgängige und schriftli-che Zustimmung der Vermietung erschwert zudem eine flexible Untervermietung. Bereits jetzt verboten ist es auch, zu hohe Mieten für die Untermiete zu verlangen. Dass Vermietende die Möglichkeit haben sollen, unbefristete und längere Untermieten abzulehnen, ent-spricht nicht den Bedürfnissen der Mietenden und Untermietenden. Eine Kündigung mit einer kurzen Frist von 30 Tagen nach einmaliger Mahnung ist als Folge eines Verstosses gegen die Vorschriften der Unter-miete unverhältnismässig und brächte Betroffene sehr schnell in eine Notlage. Für die EVP-Graubünden ist dies eine ungerechtfertigte Schwächung der Rechte der Mietenden und sie empfiehlt daher, die Vorlage «Mietrecht: Untermiete» abzulehnen.