Steuerabzug

Die Steuergesetzgebung des Kantons Graubünden führt zu Mitgliederbeiträgen und Zuwendungen an politische Parteien Folgendes aus: Der Maximalabzug beträgt im Kanton Fr. 10'000.– und im Bund Fr. 10'100.–. Dieser Betrag gilt auch für Ehepaare; es kann nicht jeder Ehegatte einzeln den Maximalabzug geltend machen. Als Zuwendungen, die bis zum genannten Betrag (unter Punkt 22.4 der Steuererklärung) abzugsfähig sind, gelten nicht nur Mitgliederbeiträge, sondern auch freiwillige Zuwendungen und Mandatsbeiträge. Eine Aufstellung der Zuwendungen (mit Datum, Art der Zuwendung, Empfänger und Betrag) ist der Steuererklärung beizulegen.

 

Machen Sie von der Abzugsfähigkeit Ihrer Zuwendung an die EVP Gebrauch. Bei Fragen oder Problemen mit der Steuerverwaltung (ggf. Prüfen einer Einsprache gegen die Steuerveranlagung) wenden Sie sich bitte an den Präsidenten.

 

Konto

Raiffeisenbank Bündner Rheintal, 7000 Chur

IBAN  CH29 8104 5000 0073 0046 5