Mitgliederbeiträge

Die EVP finanziert ihre politische Arbeit zum grössten Teil aus Mitgliederbeiträgen. Der Mitgliederbeitrag wird auf zwei Ebenen erhoben:

 

a) Zentralbeitrag

Von der EVP Schweiz (Bundespartei) wird ein durch Selbsteinschätzung ermittelter Beitrag von 2 bis 3 Promille Ihres Jahreseinkommens erhoben. Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 60 000 Franken beträgt der Zentralbeitrag zwischen 120 und 180 Franken.

 

b) Kantonal- oder Ortsparteibeitrag

Jede Kantonalpartei (oder wenn vorhanden anstelle dieser die jeweilige Ortspartei) erhebt zudem einen eigenen Mitgliederbeitrag. Dieser beträgt für die EVP Graubünden 70 Franken für Einzelpersonen und 100 Franken für Ehepaare pro Jahr. Personen in engen finanziellen Verhältnissen (beispielsweise Lehrlinge und Studenten) können auf Antrag an den Kantonalvorstand von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden.