AHV-Initiativen: gut gemeint, aber nicht zielführend

AHV-Initiativen: gut gemeint, aber nicht zielführend

Am 3. März 2024 wird über zwei eidgenössische Initiativen zum Thema AHV abgestimmt. Während die erste eine 13. AHV-Rente einführen möchte, fordert die zweite ein an die Lebenserwartung gekoppeltes Rentenalter. Die EVP Graubünden empfiehlt die Ablehnung beider Vorlagen, auch wenn einzelne Aspekte unterstützenswert wären.

13. AHV: gut gemeint, aber nicht zielgerichtet und durchdacht genug
Die AHV-Rente soll im Alter in angemessener Weise die Deckung der Grundbedürfnisse ermöglichen. Dies tut sie leider nicht in allen Fällen. Zu viele Rentner kommen mit ihrer Rente aus der ersten Säule je länger je weniger über die Runden. Die EVP Graubünden unterstützt das Anliegen, diese Situation zu verändern, und wie im Titel der Initiative steht «für ein besseres Leben im Alter» zu sorgen. Durchaus auch durch eine Stär-kung der ersten, solidarischeren Säule, gegenüber der zweiten Säule. Jedoch ist aus der Sicht der EVP Grau-bünden eine Auszahlung einer 13. Rente und damit faktisch eine 8.3-prozentige Erhöhung aller AHV-Be-träge, unabhängig vom Bedarf bzw. der finanziellen Situation der Empfänger, also nach dem «Giesskannen-prinzip», nicht das richtige Mittel. Wie die zusätzlichen Kosten zu tragen wären, lässt die Vorlage offen. Bis-her wird die AHV hauptsächlich aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer finanziert. Eine solche Finan-zierung führt aber zu einer höheren Belastung der heutigen Arbeitnehmenden, steigende Lohnkosten ih-rerseits oftmals wieder zu Preissteigerungen, eine negative Spirale ist zu befürchten. Störend findet die EVP Graubünden ausserdem, dass die Initiative keine Abstimmung der AHV-Erhöhung mit anderen Elementen der sozialen Wohlfahrt wie z.B. IV-Leistungen, Witwenrenten vorsieht. Deshalb empfiehlt sie, die Initiative für eine 13. AHV-Rente abzulehnen.


Keine weitere Erhöhung des Rentenalters innert kürzester Zeit
Gerade erst entschied das Schweizer Stimmvolk, dass Frauen ab 2025 ein Jahr länger arbeiten müssen. Nun möchte die vorliegende Initiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» bereits ab 2028 das Rentenalter nochmals anheben, bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre und danach je nach Entwicklung der Le-benserwartung noch weiter. Die EVP Graubünden teilt die Ansicht von Bundesrat und Parlament, dass erst-mal wie Auswirkungen der letzten Reform abzuwarten und dann koordiniert und ganzheitlich die nächste Reform in Angriff zu nehmen ist. Eine Anpassung oder Flexibilisierung des Rentenalters ist dabei durchaus ein möglicher Ansatzpunkt, aber dies sollte nicht aufgrund einer starren Formel, sondern unter Berücksich-tigung weiterer Aspekte und Entwicklungen geschehen. Die EVP Graubünden empfiehlt darum Ablehnung der Renteninitiative.